I-II, q. 97 a. 3
Ob Gewohnheit Gesetzeskraft erlangen kann?
Quaestio 97 · Von der Veränderung der Gesetze
Einwand 1: Es scheint, dass Gewohnheit keine Gesetzeskraft erlangen noch ein Gesetz abschaffen kann. Denn das menschliche Gesetz leitet sich vom Naturgesetz und vom göttlichen Gesetz ab, wie oben gesagt wurde (Frage [93], Artikel [3]; Frage [95], Artikel [2]). Aber menschliche Gewohnheit kann weder das Gesetz der Natur noch das göttliche Gesetz ändern. Daher kann sie auch das menschliche Gesetz nicht ändern.
Einwand 2: Ferner können viele Übel nicht ein Gutes machen. Wer aber zuerst gegen das Gesetz handelte, tat Böses. Daher ist das Ergebnis durch die Vervielfachung solcher Handlungen nichts Gutes. Nun ist ein Gesetz etwas Gutes; da es eine Regel menschlicher Handlungen ist. Daher wird das Gesetz nicht durch Gewohnheit abgeschafft, so dass die bloße Gewohnheit Gesetzeskraft erlangen sollte.
Einwand 3: Ferner gehört die Abfassung von Gesetzen jenen öffentlichen Männern, deren Aufgabe es ist, die Gemeinschaft zu regieren; weshalb Privatpersonen keine Gesetze machen können. Aber Gewohnheit wächst durch die Handlungen von Privatpersonen. Daher kann Gewohnheit keine Gesetzeskraft erlangen, um so das Gesetz abzuschaffen.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Ep. ad Casulan. xxxvi): „Die Gewohnheiten des Volkes Gottes und die Einrichtungen unserer Vorfahren sind als Gesetze zu betrachten. Und jene, die Verachtung auf die Gewohnheiten der Kirche werfen, sollten bestraft werden wie jene, die dem Gesetz Gottes ungehorsam sind.“
Ich antworte darauf: Alles Gesetz geht aus der Vernunft und dem Willen des Gesetzgebers hervor; das göttliche und das natürliche Gesetz aus dem vernünftigen Willen Gottes; das menschliche Gesetz aus dem Willen des Menschen, geregelt durch die Vernunft. Nun können menschliche Vernunft und Wille in praktischen Angelegenheiten ebenso durch Taten kundgetan werden, wie sie durch Sprache offenbart werden können: da ein Mensch anscheinend das als gut wählt, was er zur Ausführung bringt. Es ist aber offensichtlich, dass durch menschliche Sprache das Gesetz sowohl geändert als auch ausgelegt werden kann, insofern sie die innere Bewegung und den Gedanken der menschlichen Vernunft offenbart. Weshalb auch durch Handlungen, besonders wenn sie wiederholt werden, so dass sie eine Gewohnheit bilden, das Gesetz geändert und ausgelegt werden kann; und auch etwas festgesetzt werden kann, das Gesetzeskraft erlangt, insofern durch wiederholte äußere Handlungen die innere Bewegung des Willens und die Konzepte der Vernunft am wirksamsten erklärt werden; denn wenn eine Sache immer wieder getan wird, scheint sie aus einem wohlüberlegten Urteil der Vernunft hervorzugehen. Demgemäß hat die Gewohnheit die Kraft eines Gesetzes, schafft Gesetz ab und ist der Ausleger des Gesetzes.
Antwort auf Einwand 1: Das natürliche und das göttliche Gesetz gehen aus dem göttlichen Willen hervor, wie oben gesagt. Weshalb sie nicht durch eine Gewohnheit geändert werden können, die aus dem Willen des Menschen hervorgeht, sondern nur durch göttliche Autorität. Daher kommt es, dass keine Gewohnheit über die göttlichen oder natürlichen Gesetze siegen kann: denn Isidor sagt (Synon. ii, 16): „Lass die Gewohnheit der Autorität weichen: böse Gewohnheiten sollten durch Gesetz und Vernunft ausgerottet werden.“
Antwort auf Einwand 2: Wie oben gesagt (Frage [96], Artikel [6]), versagen menschliche Gesetze in einigen Fällen: weshalb es manchmal möglich ist, außerhalb des Gesetzes zu handeln; nämlich in einem Fall, wo das Gesetz versagt; doch wird die Handlung nicht böse sein. Und wenn solche Fälle sich vervielfachen, aufgrund irgendeiner Änderung im Menschen, dann zeigt die Gewohnheit, dass das Gesetz nicht länger nützlich ist: gerade so, als würde es durch die mündliche Promulgation eines gegenteiligen Gesetzes erklärt. Wenn jedoch derselbe Grund bestehen bleibt, aus dem das Gesetz bisher nützlich war, dann ist es nicht die Gewohnheit, die gegen das Gesetz siegt, sondern das Gesetz, das die Gewohnheit überwindet: es sei denn vielleicht, der einzige Grund dafür, dass das Gesetz nutzlos erscheint, sei, dass es nicht „möglich gemäß der Gewohnheit des Landes“ ist [*Frage [95], Artikel [3]], was als eine der Bedingungen des Gesetzes genannt wurde. Denn es ist nicht leicht, die Gewohnheit eines ganzen Volkes beiseite zu setzen.
Antwort auf Einwand 3: Das Volk, unter dem eine Gewohnheit eingeführt wird, kann von zweierlei Bedingung sein. Denn wenn sie frei sind und fähig, ihre eigenen Gesetze zu machen, zählt die Zustimmung des ganzen Volkes, ausgedrückt durch eine Gewohnheit, weit mehr zugunsten einer bestimmten Observanz als die Autorität des Souveräns, der nicht die Macht hat, Gesetze zu verfassen, außer als Repräsentant des Volkes. Weshalb, obwohl jeder Einzelne keine Gesetze machen kann, das ganze Volk es doch kann. Wenn jedoch das Volk nicht die freie Macht hat, seine eigenen Gesetze zu machen oder ein von einer höheren Autorität gemachtes Gesetz abzuschaffen, so erlangt dennoch bei einem solchen Volk eine vorherrschende Gewohnheit Gesetzeskraft, insofern sie von jenen geduldet wird, denen es zukommt, Gesetze für jenes Volk zu machen: denn durch die bloße Tatsache, dass sie sie dulden, scheinen sie das zu billigen, was durch Gewohnheit eingeführt wird.