I-II, q. 95 a. 1
Ob es nützlich war, Gesetze von Menschen geben zu lassen?
Quaestio 95 · Vom menschlichen Gesetz
1. Einwand: Es scheint, dass es nicht nützlich war, Gesetze von Menschen geben zu lassen. Denn der Zweck eines jeden Gesetzes ist es, dass der Mensch durch es gut werde, wie oben gesagt wurde (Frage [92], Artikel [1]). Die Menschen werden aber eher durch Ermahnungen dazu bewegt, freiwillig gut zu sein, als gegen ihren Willen durch Gesetze. Daher war es nicht notwendig, Gesetze zu erlassen.
2. Einwand: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. v, 4): „Die Menschen nehmen Zuflucht zum Richter als zur beseelten Gerechtigkeit.“ Die beseelte Gerechtigkeit aber ist besser als die unbeseelte, welche in den Gesetzen enthalten ist. Daher wäre es besser gewesen, die Vollstreckung der Gerechtigkeit der Entscheidung von Richtern anzuvertrauen, als zusätzlich Gesetze zu erlassen.
3. Einwand: Ferner wird jedes Gesetz für die Lenkung menschlicher Handlungen erlassen, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht (Frage [90], Artikel [1], 2). Da aber menschliche Handlungen Einzeldinge betreffen, die unendlich an der Zahl sind, können Angelegenheiten, die zur Lenkung menschlicher Handlungen gehören, nicht hinreichend in Betracht gezogen werden, außer von einem Weisen, der jeden einzelnen Fall prüft. Daher wäre es besser gewesen, die menschlichen Handlungen durch das Urteil weiser Männer lenken zu lassen, als durch den Erlass von Gesetzen. Daher bedurfte es keiner menschlichen Gesetze.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. v, 20): „Gesetze wurden gemacht, damit durch Furcht vor ihnen die menschliche Kühnheit im Zaum gehalten werde, damit die Unschuld inmitten der Bosheit geschützt sei und damit die Furcht vor Strafe die Bösen davon abhalte, Schaden anzurichten.“ Dies aber ist für das Menschengeschlecht höchst notwendig. Daher war es notwendig, dass menschliche Gesetze gemacht wurden.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Frage [63], Artikel [1]; Frage [94], Artikel [3]), der Mensch eine natürliche Anlage zur Tugend besitzt; die Vollkommenheit der Tugend muss der Mensch jedoch durch eine Art von Übung erwerben. So beobachten wir, dass dem Menschen in seinen Notwendigkeiten, zum Beispiel bei Nahrung und Kleidung, durch Fleiß geholfen wird. Gewisse Anfänge hierfür hat er von der Natur, nämlich seine Vernunft und seine Hände; aber er besitzt nicht die volle Ergänzung, wie andere Tiere sie haben, denen die Natur hinreichend Kleidung und Nahrung gegeben hat. Es ist nun schwer zu sehen, wie der Mensch sich selbst in dieser Übung genügen könnte: denn die Vollkommenheit der Tugend besteht hauptsächlich darin, den Menschen von ungehörigen Lüsten abzuziehen, zu denen der Mensch vor allem geneigt ist, und besonders die Jugend, die eher fähig ist, erzogen zu werden. Folglich muss ein Mensch diese Erziehung von einem anderen erhalten, um zur Vollkommenheit der Tugend zu gelangen. Was nun jene jungen Menschen betrifft, die durch ihre gute natürliche Veranlagung oder durch Gewohnheit oder vielmehr durch die Gabe Gottes zu Akten der Tugend geneigt sind, so genügt die väterliche Erziehung, die durch Ermahnungen geschieht. Da sich aber einige finden, die verdorben und zum Laster geneigt sind und nicht leicht auf Worte hören, war es notwendig, dass solche durch Gewalt und Furcht vom Bösen abgehalten werden, damit sie zumindest vom Übeltun ablassen und andere in Frieden lassen, und damit sie selbst, indem sie auf diese Weise daran gewöhnt werden, dazu gebracht werden, freiwillig zu tun, was sie bisher aus Furcht taten, und so tugendhaft werden. Diese Art der Übung nun, die durch Furcht vor Strafe zwingt, ist die Disziplin der Gesetze. Damit der Mensch also Frieden und Tugend habe, war es notwendig, Gesetze zu erlassen: denn, wie der Philosoph sagt (Polit. i, 2), „wie der Mensch das edelste der Tiere ist, wenn er in der Tugend vollkommen ist, so ist er das niedrigste von allen, wenn er von Gesetz und Gerechtigkeit getrennt ist“; weil der Mensch seine Vernunft gebrauchen kann, um Mittel zur Befriedigung seiner Lüste und bösen Leidenschaften zu ersinnen, was andere Tiere nicht können.
Antwort auf den 1. Einwand: Menschen, die gut veranlagt sind, werden durch Ermahnung besser freiwillig zur Tugend geführt als durch Zwang: aber Menschen, die übel veranlagt sind, werden nicht zur Tugend geführt, wenn sie nicht gezwungen werden.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie der Philosoph sagt (Rhet. i, 1), „ist es besser, dass alle Dinge durch Gesetz geregelt werden, als dass sie der Entscheidung von Richtern überlassen bleiben“: und dies aus drei Gründen. Erstens, weil es leichter ist, wenige Weise zu finden, die fähig sind, richtige Gesetze zu erlassen, als die vielen zu finden, die notwendig wären, um über jeden einzelnen Fall richtig zu urteilen. Zweitens, weil jene, die Gesetze machen, lange vorher überlegen, welche Gesetze sie machen sollen; wohingegen das Urteil über jeden einzelnen Fall gefällt werden muss, sobald er auftritt: und es ist leichter für den Menschen zu sehen, was recht ist, indem er viele Fälle in Betracht zieht, als indem er eine einzelne Tatsache betrachtet. Drittens, weil Gesetzgeber im Abstrakten und über zukünftige Ereignisse urteilen; wohingegen jene, die über gegenwärtige Dinge zu Gericht sitzen, diesen gegenüber durch Liebe, Hass oder irgendeine Art von Begierde beeinflusst sind; weshalb ihr Urteil verkehrt wird.
Da also die beseelte Gerechtigkeit des Richters nicht in jedem Menschen gefunden wird und da sie abgelenkt werden kann, war es daher notwendig, wann immer möglich, durch das Gesetz zu bestimmen, wie zu urteilen sei, und nur sehr wenige Angelegenheiten der Entscheidung von Menschen zu überlassen.
Antwort auf den 3. Einwand: Gewisse einzelne Tatsachen, die nicht vom Gesetz abgedeckt werden können, „müssen notwendigerweise Richtern anvertraut werden“, wie der Philosoph an derselben Stelle sagt: zum Beispiel, „bezüglich etwas, das geschehen ist oder nicht geschehen ist“, und dergleichen.