I-II, q. 90 a. 1
Ob das Gesetz etwas der Vernunft Zugehöriges ist?
Quaestio 90 · Vom Wesen des Gesetzes
Einwand 1: Es scheint, dass das Gesetz nichts der Vernunft Zugehöriges ist. Denn der Apostel sagt (Röm 7,23): „Ich sehe ein anderes Gesetz in meinen Gliedern“ usw. Aber nichts, was zur Vernunft gehört, ist in den Gliedern; da die Vernunft sich keines körperlichen Organs bedient. Also ist das Gesetz nichts der Vernunft Zugehöriges.
Einwand 2: Ferner gibt es in der Vernunft nichts anderes als Vermögen, Habitus und Akt. Das Gesetz ist aber nicht das Vermögen der Vernunft selbst. Ebenso wenig ist es ein Habitus der Vernunft: denn die Habitus der Vernunft sind die intellektuellen Tugenden, von denen oben gesprochen wurde (Quaestio [57]). Auch ist es kein Akt der Vernunft: denn dann würde das Gesetz aufhören, wenn der Akt der Vernunft aufhört, zum Beispiel während wir schlafen. Also ist das Gesetz nichts der Vernunft Zugehöriges.
Einwand 3: Ferner bewegt das Gesetz die ihm Unterworfenen zum rechten Handeln. Aber es kommt eigentlich dem Willen zu, zum Handeln zu bewegen, wie aus dem ersichtlich ist, was oben gesagt wurde (Quaestio [9], Artikel [1]). Daher gehört das Gesetz nicht zur Vernunft, sondern zum Willen; gemäß den Worten des Juristen (Lib. i, ff., De Const. Prin. leg. i): „Was dem Herrscher gefällt, hat Gesetzeskraft.“
Dagegen spricht, dass es dem Gesetz zukommt, zu befehlen und zu verbieten. Aber es kommt der Vernunft zu, zu befehlen, wie oben gesagt wurde (Quaestio [17], Artikel [1]). Also ist das Gesetz etwas der Vernunft Zugehöriges.
Ich antworte darauf, dass das Gesetz eine Regel und ein Maß der Handlungen ist, wodurch man zum Handeln veranlasst oder vom Handeln abgehalten wird: denn „lex“ [Gesetz] leitet sich von „ligare“ [binden] ab, weil es einen zum Handeln bindet. Nun ist aber die Regel und das Maß der menschlichen Handlungen die Vernunft, welche das erste Prinzip der menschlichen Handlungen ist, wie aus dem ersichtlich ist, was oben dargelegt wurde (Quaestio [1], Artikel [1], ad 3); da es der Vernunft zukommt, auf das Ziel hinzuordnen, welches das erste Prinzip in allen Fragen des Handelns ist, gemäß dem Philosophen (Phys. ii). Nun ist das, was das Prinzip in einer Gattung ist, Regel und Maß jener Gattung: zum Beispiel die Einheit in der Gattung der Zahlen und die erste Bewegung in der Gattung der Bewegungen. Folglich ergibt sich, dass das Gesetz etwas der Vernunft Zugehöriges ist.
Antwort auf Einwand 1: Da das Gesetz eine Art Regel und Maß ist, kann es auf zwei Weisen in etwas sein. Erstens, wie in dem, was misst und regelt: und da dies der Vernunft eigen ist, folgt daraus, dass das Gesetz auf diese Weise allein in der Vernunft ist. Zweitens, wie in dem, was gemessen und geregelt wird. Auf diese Weise ist das Gesetz in all jenen Dingen, die durch ein Gesetz zu etwas geneigt werden: so dass jede Neigung, die aus einem Gesetz entspringt, Gesetz genannt werden kann, nicht dem Wesen nach, sondern gleichsam durch Teilhabe. Und so wird die Neigung der Glieder zur Begierde „das Gesetz der Glieder“ genannt.
Antwort auf Einwand 2: Wie wir beim äußeren Handeln das Wirken und das Gewirkte betrachten können, zum Beispiel das Bauen und das gebaute Haus; so können wir in den Akten der Vernunft den Akt der Vernunft selbst betrachten, d. h. zu verstehen und zu schlussfolgern, und etwas, das durch diesen Akt hervorgebracht wird. In Bezug auf die spekulative Vernunft ist dies erstens die Definition; zweitens der Satz; drittens der Syllogismus oder das Argument. Und da auch die praktische Vernunft sich eines Syllogismus bedient in Bezug auf das zu verrichtende Werk, wie oben gesagt wurde (Quaestio [13], Artikel [3]; Quaestio [76], Artikel [1]) und wie der Philosoph lehrt (Ethic. vii, 3); so finden wir in der praktischen Vernunft etwas, das in Bezug auf die Operationen dieselbe Stellung einnimmt, wie im spekulativen Intellekt der Satz in Bezug auf die Schlussfolgerungen. Solche universellen Sätze des praktischen Intellekts, die auf Handlungen gerichtet sind, haben die Natur des Gesetzes. Und diese Sätze sind manchmal in unserer aktuellen Betrachtung, während sie manchmal mittels eines Habitus in der Vernunft bewahrt werden.
Antwort auf Einwand 3: Die Vernunft hat ihre bewegende Kraft vom Willen, wie oben gesagt wurde (Quaestio [17], Artikel [1]): denn aufgrund der Tatsache, dass man das Ziel will, erlässt die Vernunft ihre Befehle bezüglich der Dinge, die auf das Ziel hingeordnet sind. Damit aber das Wollen dessen, was befohlen wird, den Charakter eines Gesetzes habe, muss es mit irgendeiner Regel der Vernunft übereinstimmen. Und in diesem Sinne ist der Ausspruch zu verstehen, dass der Wille des Herrschers Gesetzeskraft hat; andernfalls würde der Wille des Herrschers eher nach Gesetzlosigkeit schmecken als nach Gesetz.