I-II, q. 82 a. 4
Ob die Erbsünde in allen gleich ist?
Quaestio 82 · Von der Erbsünde hinsichtlich ihres Wesens
Einwand 1: Es scheint, dass die Erbsünde nicht in allen gleich ist. Denn die Erbsünde ist ungeordnete Begierlichkeit, wie oben dargelegt (Artikel [3]). Nun sind nicht alle gleichermaßen zu Akten der Begierlichkeit geneigt. Also ist die Erbsünde nicht in allen gleich.
Einwand 2: Ferner ist die Erbsünde eine ungeordnete Disposition der Seele, so wie Krankheit eine ungeordnete Disposition des Körpers ist. Aber Krankheit lässt Grade zu. Also lässt die Erbsünde Grade zu.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (De Nup. et Concep. i, 23), dass "die Wollust die Erbsünde auf das Kind überträgt". Aber der Zeugungsakt kann bei einem wollüstiger sein als bei einem anderen. Also kann die Erbsünde in einem größer sein als in einem anderen.
Dagegen spricht, dass die Erbsünde die Sünde der Natur ist, wie oben dargelegt (Quaestio [81], Artikel [1]). Aber die Natur ist in allen gleich. Also ist es auch die Erbsünde.
Ich antworte darauf, dass es in der Erbsünde zwei Dinge gibt: eines ist die Beraubung der ursprünglichen Gerechtigkeit; das andere ist die Beziehung dieser Beraubung zur Sünde unseres ersten Stammvaters, von dem sie durch seinen verdorbenen Ursprung auf den Menschen übertragen wird. Was das erste betrifft, hat die Erbsünde keine Grade, da die Gabe der ursprünglichen Gerechtigkeit gänzlich weggenommen ist; und Beraubungen, die etwas gänzlich entfernen, wie Tod und Finsternis, können nicht mehr oder weniger sein, wie oben dargelegt (Quaestio [73], Artikel [2]). In gleicher Weise ist dies auch hinsichtlich des zweiten nicht möglich: da alle gleichermaßen auf das erste Prinzip unseres verdorbenen Ursprungs bezogen sind, von welchem Prinzip die Erbsünde die Natur der Schuld annimmt; denn Beziehungen können nicht mehr oder weniger sein. Folglich ist es offensichtlich, dass die Erbsünde nicht mehr in einem als in einem anderen sein kann.
Antwort auf Einwand 1: Da das Band der ursprünglichen Gerechtigkeit zerbrochen ist, welches alle Kräfte der Seele in einer gewissen Ordnung zusammenhielt, tendiert jede Kraft der Seele zu ihrer eigenen Bewegung, und zwar umso ungestümer, je stärker sie ist. Nun geschieht es, dass einige der Seelenkräfte in einem Menschen stärker sind als in einem anderen, aufgrund der verschiedenen körperlichen Temperamente. Folglich, wenn ein Mensch stärker zu Akten der Begierlichkeit geneigt ist als ein anderer, so ist dies nicht der Erbsünde geschuldet, weil das Band der ursprünglichen Gerechtigkeit in allen gleichermaßen zerbrochen ist und die niederen Teile der Seele in allen gleichermaßen sich selbst überlassen sind; sondern es ist den verschiedenen Dispositionen der Kräfte geschuldet, wie dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: Krankheit des Körpers, selbst Krankheit derselben Spezies, hat nicht bei allen eine gleiche Ursache; wenn zum Beispiel ein Fieber durch Verderbnis der Galle verursacht wird, kann die Verderbnis größer oder kleiner sein, und näher am oder ferner vom Lebensprinzip. Aber die Ursache der Erbsünde ist für alle gleich, so dass es keinen Vergleich gibt.
Antwort auf Einwand 3: Es ist nicht die aktuelle Wollust, die die Erbsünde überträgt: denn angenommen, Gott würde einem Menschen gewähren, keine ungeordnete Wollust im Zeugungsakt zu empfinden, so würde er dennoch die Erbsünde übertragen; wir müssen dies als habituelle Wollust verstehen, wodurch das sinnliche Begehren nicht durch die Bande der ursprünglichen Gerechtigkeit der Vernunft unterworfen gehalten wird. Diese Wollust ist in allen gleich.