I-II, q. 82 a. 3
Ob die Erbsünde Begierlichkeit ist?
Quaestio 82 · Von der Erbsünde hinsichtlich ihres Wesens
Einwand 1: Es scheint, dass die Erbsünde nicht Begierlichkeit ist. Denn jede Sünde ist gegen die Natur, gemäß Damascenus (De Fide Orth. ii, 4,30). Aber Begierlichkeit ist gemäß der Natur, da sie der eigentümliche Akt des Begehrungsvermögens ist, welches eine natürliche Kraft ist. Also ist Begierlichkeit nicht die Erbsünde.
Einwand 2: Ferner sind durch die Erbsünde "die Leidenschaften der Sünden" in uns, gemäß dem Apostel (Röm 7,5). Nun gibt es neben der Begierlichkeit noch mehrere andere Leidenschaften, wie oben dargelegt (Quaestio [23], Artikel [4]). Also ist die Erbsünde nicht mehr Begierlichkeit als eine andere Leidenschaft.
Einwand 3: Ferner sind durch die Erbsünde alle Teile der Seele ungeordnet, wie oben dargelegt (Artikel [2], Einwand [3]). Aber der Intellekt ist der höchste der Seelenteile, wie der Philosoph feststellt (Ethic. x, 7). Also ist die Erbsünde eher Unwissenheit als Begierlichkeit.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Retract. i, 15): "Die Begierlichkeit ist die Schuld der Erbsünde."
Ich antworte darauf, dass alles seine Spezies von seiner Form erhält: und es wurde festgestellt (Artikel [2]), dass die Spezies der Erbsünde von ihrer Ursache genommen wird. Folglich muss das formale Element der Erbsünde im Hinblick auf die Ursache der Erbsünde betrachtet werden. Aber Gegensätze haben gegensätzliche Ursachen. Daher muss die Ursache der Erbsünde im Hinblick auf die Ursache der ursprünglichen Gerechtigkeit betrachtet werden, die ihr entgegengesetzt ist. Nun besteht die ganze Ordnung der ursprünglichen Gerechtigkeit darin, dass der Wille des Menschen Gott unterworfen ist: welche Unterwerfung zuerst und vornehmlich im Willen war, dessen Funktion es ist, alle anderen Teile zum Ziel zu bewegen, wie oben dargelegt (Quaestio [9], Artikel [1]), so dass, wenn der Wille von Gott abgewandt ist, alle anderen Kräfte der Seele ungeordnet werden. Dementsprechend ist die Beraubung der ursprünglichen Gerechtigkeit, wodurch der Wille Gott unterworfen war, das formale Element in der Erbsünde; während jede andere Unordnung der Seelenkräfte eine Art materielles Element in Bezug auf die Erbsünde ist. Nun besteht die Unordnung der anderen Kräfte der Seele vornehmlich in ihrer ungeordneten Hinwendung zum veränderlichen Gut; welche Unordnung mit dem allgemeinen Namen Begierlichkeit bezeichnet werden kann. Daher ist die Erbsünde materiell Begierlichkeit, aber formal Beraubung der ursprünglichen Gerechtigkeit.
Antwort auf Einwand 1: Da im Menschen das Begehrungsvermögen von Natur aus durch die Vernunft regiert wird, ist der Akt der Begierlichkeit insofern für den Menschen natürlich, als er in Übereinstimmung mit der Ordnung der Vernunft ist; während er, insofern er die Grenzen der Vernunft überschreitet, für einen Menschen gegen die Vernunft ist. Solcher Art ist die Begierlichkeit der Erbsünde.
Antwort auf Einwand 2: Wie oben dargelegt (Quaestio [25], Artikel [1]), sind alle irasziblen Leidenschaften auf die konkupisziblen Leidenschaften zurückführbar, da diese den ersten Platz einnehmen: und von diesen ist die Begierlichkeit am ungestümsten in der Bewegung und wird am meisten gefühlt, wie oben dargelegt (Quaestio [25], Artikel [2], ad 1). Daher wird die Erbsünde der Begierlichkeit zugeschrieben, da sie die Hauptleidenschaft ist und gewissermaßen alle anderen einschließt.
Antwort auf Einwand 3: Wie bei den guten Dingen Intellekt und Vernunft an erster Stelle stehen, so findet man umgekehrt bei den bösen Dingen, dass der niedere Teil der Seele den Vorrang einnimmt, denn er verdunkelt und zieht die Vernunft, wie oben dargelegt (Quaestio [77], Artikel [1],2; Quaestio [80], Artikel [2]). Daher wird die Erbsünde eher Begierlichkeit als Unwissenheit genannt, obwohl Unwissenheit unter den materiellen Defekten der Erbsünde inbegriffen ist.