I-II, q. 82 a. 1
Ob die Erbsünde ein Habitus ist?
Quaestio 82 · Von der Erbsünde hinsichtlich ihres Wesens
Einwand 1: Es scheint, dass die Erbsünde kein Habitus ist. Denn die Erbsünde ist die Abwesenheit der ursprünglichen Gerechtigkeit, wie Anselm feststellt (De Concep. Virg. ii, iii, xxvi), so dass die Erbsünde eine Beraubung (Privation) ist. Beraubung aber steht im Gegensatz zum Habitus. Also ist die Erbsünde kein Habitus.
Einwand 2: Ferner hat die aktuelle Sünde eher den Charakter von Schuld als die Erbsünde, insofern sie freiwilliger ist. Nun hat der Habitus der aktuellen Sünde nicht den Charakter einer Schuld, sonst folgte daraus, dass ein Mensch, während er schläft, der Sünde schuldig wäre. Also hat kein ursprünglicher Habitus den Charakter einer Schuld.
Einwand 3: Ferner geht bei der Bosheit die Tat immer dem Habitus voraus, weil böse Habitus nicht eingegossen, sondern erworben werden. Der Erbsünde aber geht keine Tat voraus. Also ist die Erbsünde kein Habitus.
Dagegen spricht, dass Augustinus in seinem Buch über die Taufe der Kinder (De Pecc. Merit. et Remiss. i, 39) sagt, dass kleine Kinder wegen der Erbsünde die Anlage zur Begierlichkeit haben, obwohl sie nicht die Tat haben. Nun bezeichnet Anlage eine Art von Habitus. Also ist die Erbsünde ein Habitus.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Quaestio [49], Artikel [4]; Quaestio [50], Artikel [1]), der Habitus zweifach ist. Der erste ist ein Habitus, durch den ein Vermögen zu einem Akt geneigt wird: so werden Wissenschaft und Tugend Habitus genannt. In dieser Weise ist die Erbsünde kein Habitus. Die zweite Art von Habitus ist die Disposition einer zusammengesetzten Natur, wodurch diese Natur gut oder schlecht zu etwas disponiert ist, vornehmlich wenn eine solche Disposition wie zu einer zweiten Natur geworden ist, wie im Falle von Krankheit oder Gesundheit. In diesem Sinne ist die Erbsünde ein Habitus. Denn sie ist eine ungeordnete Disposition, die aus der Zerstörung der Harmonie herrührt, welche wesentlich für die ursprüngliche Gerechtigkeit war, so wie körperliche Krankheit eine ungeordnete Disposition des Körpers ist, aufgrund der Zerstörung jenes Gleichgewichts, das wesentlich für die Gesundheit ist. Daher kommt es, dass die Erbsünde das "Siechtum der Natur" genannt wird [*Vgl. Augustinus, In Ps. 118, serm. iii].
Antwort auf Einwand 1: Wie körperliche Krankheit teils eine Beraubung ist, insofern sie die Zerstörung des Gleichgewichts der Gesundheit bezeichnet, und teils etwas Positives, nämlich die Säfte selbst, die ungeordnet disponiert sind, so bezeichnet auch die Erbsünde die Beraubung der ursprünglichen Gerechtigkeit und daneben die ungeordnete Disposition der Teile der Seele. Folglich ist sie keine reine Beraubung, sondern ein verdorbener Habitus.
Antwort auf Einwand 2: Die aktuelle Sünde ist eine Unordnung der Tat: wohingegen die Erbsünde, da sie die Sünde der Natur ist, eine ungeordnete Disposition der Natur ist und den Charakter von Schuld hat, weil sie von unserem ersten Stammvater übertragen wird, wie oben dargelegt (Quaestio [81], Artikel [1]). Nun ist diese ungeordnete Disposition der Natur eine Art Habitus, wohingegen die ungeordnete Disposition einer Tat dies nicht ist: und aus diesem Grund kann die Erbsünde ein Habitus sein, während die aktuelle Sünde dies nicht kann.
Antwort auf Einwand 3: Dieser Einwand betrachtet den Habitus, der ein Vermögen zu einem Akt neigt: aber die Erbsünde ist nicht diese Art von Habitus. Dennoch folgt eine gewisse Neigung zu einem ungeordneten Akt aus der Erbsünde, nicht direkt, sondern indirekt, nämlich durch die Entfernung des Hindernisses, d.h. der ursprünglichen Gerechtigkeit, welche ungeordnete Bewegungen verhinderte: so wie eine Neigung zu ungeordneten körperlichen Bewegungen indirekt aus körperlicher Krankheit resultiert. Auch ist es nicht notwendig zu sagen, dass die Erbsünde ein "eingegossener" Habitus oder ein "erworbener" Habitus ist (außer durch die Tat unseres ersten Stammvaters, aber nicht durch unsere eigene Tat): sondern sie ist ein "angeborener" Habitus aufgrund unseres verdorbenen Ursprungs.