I-II, q. 78 a. 4
Ob es schwerwiegender ist, aus gewisser Bosheit zu sündigen als aus Leidenschaft?
Quaestio 78 · Von der Ursache der Sünde, die Bosheit ist.
Einwand 1: Es scheint, dass es nicht schwerwiegender ist, aus gewisser Bosheit zu sündigen als aus Leidenschaft. Denn Unwissenheit entschuldigt von der Sünde entweder ganz oder teilweise. Nun ist die Unwissenheit bei dem größer, der aus gewisser Bosheit sündigt, als bei dem, der aus Leidenschaft sündigt; da derjenige, der aus gewisser Bosheit sündigt, an der schlimmsten Form der Unwissenheit leidet, welche gemäß dem Philosophen (Ethic. vii, 8) die Unwissenheit über das Prinzip ist, denn er hat eine falsche Einschätzung des Ziels, welches das Prinzip in Handlungsfragen ist. Also gibt es mehr Entschuldigung für den, der aus gewisser Bosheit sündigt, als für den, der aus Leidenschaft sündigt.
Einwand 2: Ferner, je mehr ein Mensch zur Sünde getrieben wird, desto weniger schwerwiegend ist seine Sünde, wie es im Hinblick auf einen Menschen klar ist, der durch eine heftigere Leidenschaft kopfüber in die Sünde gestürzt wird. Nun wird derjenige, der aus gewisser Bosheit sündigt, durch die Gewohnheit getrieben, deren Impuls stärker ist als der der Leidenschaft. Also ist das Sündigen aus Gewohnheit weniger schwerwiegend als das Sündigen aus Leidenschaft.
Einwand 3: Ferner, aus gewisser Bosheit zu sündigen heißt, durch die Wahl des Bösen zu sündigen. Nun wählt auch derjenige, der aus Leidenschaft sündigt, das Böse. Also sündigt er nicht weniger als der Mensch, der aus gewisser Bosheit sündigt.
Dagegen spricht: Eine Sünde, die vorsätzlich begangen wird, verdient aus eben diesem Grund eine schwerere Strafe, gemäß Ijob 34,26: „Er hat sie wie Gottlose geschlagen, vor aller Augen, die gleichsam vorsätzlich von Ihm abgewichen sind.“ Nun wird die Strafe nicht erhöht außer für eine schwerere Schuld. Also wird eine Sünde dadurch erschwert, dass sie vorsätzlich, d. h. aus gewisser Bosheit, getan wird.
Ich antworte darauf, dass eine aus Bosheit begangene Sünde aus drei Gründen schwerwiegender ist als eine aus Leidenschaft begangene Sünde. Erstens, weil, da die Sünde hauptsächlich in einem Akt des Willens besteht, daraus folgt, dass unter sonst gleichen Umständen eine Sünde umso schwerwiegender ist, je mehr die Bewegung der Sünde dem Willen angehört. Wenn nun eine Sünde aus Bosheit begangen wird, gehört die Bewegung der Sünde mehr dem Willen an, der dann von sich aus zum Bösen bewegt wird, als wenn eine Sünde aus Leidenschaft begangen wird, wo der Wille gleichsam durch etwas Äußeres zur Sünde getrieben wird. Daher wird eine Sünde durch die bloße Tatsache erschwert, dass sie aus gewisser Bosheit begangen wird, und umso mehr, je größer die Bosheit ist; wohingegen sie dadurch vermindert wird, dass sie aus Leidenschaft begangen wird, und umso mehr, je stärker die Leidenschaft ist. Zweitens, weil die Leidenschaft, die den Willen zur Sünde anstachelt, bald vergeht, so dass der Mensch seine Sünde bereut und bald zu seinen guten Vorsätzen zurückkehrt; wohingegen die Gewohnheit, durch die ein Mensch sündigt, eine bleibende Qualität ist, so dass derjenige, der aus Bosheit sündigt, länger in seiner Sünde verharrt. Aus diesem Grund vergleicht der Philosoph (Ethic. vii, 8) den Unmäßigen, der aus Bosheit sündigt, mit einem Kranken, der an einer chronischen Krankheit leidet, während er den Unbeherrschten, der aus Leidenschaft sündigt, mit einem vergleicht, der zeitweise leidet. Drittens, weil derjenige, der aus gewisser Bosheit sündigt, in Bezug auf das Ziel selbst schlecht disponiert ist, welches das Prinzip in Handlungsfragen ist; und so ist der Mangel gefährlicher als im Falle des Mannes, der aus Leidenschaft sündigt, dessen Vorsatz auf ein gutes Ziel tendiert, obwohl dieser Vorsatz aufgrund der Leidenschaft für die Zeit unterbrochen wird. Nun ist der schlimmste aller Mängel der Mangel im Prinzip. Daher ist es offensichtlich, dass eine aus Bosheit begangene Sünde schwerwiegender ist als eine aus Leidenschaft begangene.
Antwort auf Einwand 1: Die Unwissenheit der Wahl, auf die sich der Einwand bezieht, entschuldigt weder von der Sünde noch vermindert sie sie, wie oben dargelegt (Quaestio [76], Artikel [4]). Daher macht auch eine größere Unwissenheit dieser Art eine Sünde nicht weniger schwer.
Antwort auf Einwand 2: Der Impuls aufgrund der Leidenschaft ist gleichsam auf einen Mangel zurückzuführen, der außerhalb des Willens liegt: wohingegen durch eine Gewohnheit der Wille von innen her geneigt wird. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 3: Es ist eine Sache, zu sündigen, während man wählt, und eine andere, durch das Wählen zu sündigen. Denn wer aus Leidenschaft sündigt, sündigt zwar wählend, aber nicht durch das Wählen, weil sein Wählen für ihn nicht das erste Prinzip seiner Sünde ist; denn er wird durch die Leidenschaft dazu verleitet, das zu wählen, was er nicht wählen würde, wäre es nicht wegen der Leidenschaft. Andererseits wählt derjenige, der aus gewisser Bosheit sündigt, das Böse aus eigenem Antrieb, in der bereits erklärten Weise (Artikel [2], 3), so dass sein Wählen, über das er die volle Kontrolle hat, das Prinzip seiner Sünde ist: und aus diesem Grund sagt man, er sündige „durch“ das Wählen.