I-II, q. 76 a. 2
Ob Unwissenheit eine Sünde ist?
Quaestio 76 · Von den Ursachen der Sünde im Besonderen.
Einwand 1: Es scheint, dass Unwissenheit keine Sünde ist. Denn Sünde ist „ein Wort, eine Tat oder ein Begehren gegen das Gesetz Gottes“, wie oben dargelegt wurde (Frage [71], Artikel [5]). Nun bezeichnet Unwissenheit keinen Akt, weder innerlich noch äußerlich. Daher ist Unwissenheit keine Sünde.
Einwand 2: Ferner ist die Sünde direkter der Gnade entgegengesetzt als dem Wissen. Nun ist die Beraubung der Gnade keine Sünde, sondern eine Strafe, die aus der Sünde resultiert. Daher ist Unwissenheit, welche Beraubung des Wissens ist, keine Sünde.
Einwand 3: Ferner, wenn Unwissenheit eine Sünde ist, so kann dies nur insofern sein, als sie freiwillig ist. Wenn aber Unwissenheit eine Sünde ist, weil sie freiwillig ist, scheint es, dass die Sünde eher im Akt des Willens selbst bestehen wird als in der Unwissenheit. Daher wird die Unwissenheit keine Sünde sein, sondern eher eine Folge der Sünde.
Einwand 4: Ferner wird jede Sünde durch Reue hinweggenommen, noch vergeht irgendeine Sünde, außer allein der Erbsünde, hinsichtlich der Schuld, während sie im Akt verbleibt. Nun wird Unwissenheit nicht durch Reue beseitigt, sondern bleibt im Akt bestehen, obwohl all ihre Schuld durch Reue beseitigt wird. Daher ist Unwissenheit keine Sünde, es sei denn vielleicht die Erbsünde.
Einwand 5: Ferner, wenn Unwissenheit eine Sünde wäre, dann würde ein Mensch sündigen, solange er in Unwissenheit verbleibt. Aber Unwissenheit ist bei dem Unwissenden beständig. Daher würde eine Person in Unwissenheit beständig sündigen, was offensichtlich falsch ist, sonst wäre Unwissenheit eine höchst schwere Sünde. Daher ist Unwissenheit keine Sünde.
Dagegen spricht, dass nichts außer Sünde Strafe verdient. Aber Unwissenheit verdient Strafe, gemäß 1 Kor 14,38: „Wenn aber jemand dies nicht erkennt, wird er nicht erkannt werden.“ Daher ist Unwissenheit eine Sünde.
Ich antworte darauf, dass Unwissenheit sich vom Nichtwissen (nescientia) unterscheidet, indem Nichtwissen die bloße Abwesenheit von Wissen bezeichnet; weshalb jeder, dem Wissen über irgendetwas fehlt, als nichtwissend darüber bezeichnet werden kann: in welchem Sinne Dionysius den Engeln Nichtwissen zuschreibt (Coel. Hier. vii). Andererseits bezeichnet Unwissenheit (ignorantia) eine Beraubung des Wissens, d.h. einen Mangel an Wissen über jene Dinge, für die man eine natürliche Anlage hat, sie zu wissen. Einige dieser Dinge sind wir verpflichtet zu wissen, jene nämlich, ohne deren Wissen wir nicht fähig sind, eine geschuldete Handlung recht zu vollziehen. Weshalb alle gemeinsam verpflichtet sind, die Glaubensartikel und die allgemeinen Prinzipien des Rechts zu wissen, und jeder Einzelne verpflichtet ist, Angelegenheiten bezüglich seiner Pflicht oder seines Standes zu wissen. Indessen gibt es andere Dinge, für die ein Mensch eine natürliche Anlage haben mag, sie zu wissen, die er jedoch nicht zu wissen verpflichtet ist, wie etwa die geometrischen Lehrsätze und kontingente Einzelheiten, außer in einem individuellen Fall. Nun ist es offensichtlich, dass jeder, der es vernachlässigt, das zu haben oder zu tun, was er haben oder tun sollte, eine Unterlassungssünde begeht. Weshalb durch Nachlässigkeit die Unwissenheit über das, was man zu wissen verpflichtet ist, eine Sünde ist; wohingegen es dem Menschen nicht als Sünde angerechnet wird, wenn er verfehlt zu wissen, was er nicht zu wissen vermag. Folglich wird die Unwissenheit über derartige Dinge „unüberwindlich“ genannt, weil sie nicht durch Studium überwunden werden kann. Aus diesem Grund ist eine solche Unwissenheit, da sie nicht freiwillig ist – denn es steht nicht in unserer Macht, sie loszuwerden –, keine Sünde: weshalb es offensichtlich ist, dass keine unüberwindliche Unwissenheit eine Sünde ist. Andererseits ist überwindliche Unwissenheit eine Sünde, wenn sie über Angelegenheiten ist, die man zu wissen verpflichtet ist; aber nicht, wenn sie über Dinge ist, die man nicht zu wissen verpflichtet ist.
Antwort auf Einwand 1: Wie oben dargelegt (Frage [71], Artikel [6], ad 1), schließen wir, wenn wir sagen, dass Sünde ein „Wort, eine Tat oder ein Begehren“ ist, die entgegengesetzten Negationen ein, aufgrund derer Unterlassungen den Charakter von Sünde haben; sodass Nachlässigkeit, insofern Unwissenheit eine Sünde ist, in der obigen Definition von Sünde enthalten ist; insofern man unterlässt zu sagen, was man sollte, oder zu tun, was man sollte, oder zu begehren, was man sollte, um das Wissen zu erwerben, das wir haben sollten.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl die Beraubung der Gnade an sich keine Sünde ist, kann sie doch aufgrund von Nachlässigkeit bei der Vorbereitung auf die Gnade den Charakter von Sünde haben, ebenso wie die Unwissenheit; dennoch gibt es auch hier einen Unterschied, da der Mensch Wissen durch seine Handlungen erwerben kann, wohingegen Gnade nicht durch Handlungen, sondern durch Gottes Gunst erworben wird.
Antwort auf Einwand 3: So wie bei einer Begehungssünde die Sünde nicht nur im Akt des Willens besteht, sondern auch in der gewollten Handlung, die vom Willen befohlen wird; so ist bei einer Unterlassungssünde nicht nur der Akt des Willens eine Sünde, sondern auch die Unterlassung, insofern sie in irgendeiner Weise freiwillig ist; und dementsprechend ist die Vernachlässigung zu wissen oder sogar der Mangel an Überlegung eine Sünde.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl, wenn die Schuld durch Reue vergangen ist, die Unwissenheit verbleibt, insofern sie eine Beraubung des Wissens ist, so verbleibt dennoch nicht die Nachlässigkeit, aufgrund derer die Unwissenheit als Sünde bezeichnet wird.
Antwort auf Einwand 5: So wie bei anderen Unterlassungssünden der Mensch nur zu der Zeit aktuell sündigt, zu welcher das positive Gebot bindend ist, so verhält es sich mit der Sünde der Unwissenheit. Denn der unwissende Mensch sündigt zwar aktuell, aber nicht beständig, sondern nur zu der Zeit, in der er das Wissen erwerben sollte, das er haben müsste.