I-II, q. 30 a. 3
Ob einige Begierden natürlich sind und andere nicht natürlich?
Quaestio 30 · Von der Begierde
Einwand 1: Es scheint, dass die Begierden nicht in solche unterteilt werden, die natürlich sind, und solche, die nicht natürlich sind. Denn die Begierde gehört zum tierischen Begehren, wie oben dargelegt (Artikel 1, zu 3). Aber das natürliche Begehren wird dem tierischen Begehren gegenübergestellt. Also ist keine Begierde natürlich.
Einwand 2: Ferner bewirken materielle Unterschiede keinen Unterschied der Art, sondern nur einen numerischen Unterschied; ein Unterschied, der außerhalb des Bereichs der Wissenschaft liegt. Wenn aber einige Begierden natürlich sind und andere nicht, unterscheiden sie sich nur hinsichtlich ihrer Objekte; was auf einen materiellen Unterschied hinausläuft, der nur einer der Zahl nach ist. Also sollten Begierden nicht in solche unterteilt werden, die natürlich sind, und solche, die es nicht sind.
Einwand 3: Ferner wird die Vernunft der Natur gegenübergestellt, wie in Phys. ii, 5 dargelegt. Wenn es also im Menschen eine Begierde gibt, die nicht natürlich ist, muss sie notwendigerweise vernünftig sein. Dies ist aber unmöglich: denn da die Begierde eine Leidenschaft ist, gehört sie zum sinnlichen Begehrungsvermögen und nicht zum Willen, welcher das vernünftige Begehrungsvermögen ist. Also gibt es keine Begierden, die nicht natürlich sind.
Dagegen spricht, dass der Philosoph (Ethic. iii, 11 und Rhetor. i, 11) natürliche Begierden von solchen unterscheidet, die nicht natürlich sind.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel 1), die Begierde das Verlangen nach einem angenehmen Gut ist. Nun ist ein Ding auf zwei Arten angenehm. Erstens, weil es der Natur des Lebewesens angemessen ist; zum Beispiel Speise, Trank und dergleichen: und die Begierde nach solchen angenehmen Dingen wird natürlich genannt. Zweitens ist ein Ding angenehm, weil es als dem Lebewesen angemessen erkannt wird: wie wenn jemand etwas als gut und angemessen erkennt und folglich Vergnügen daran findet: und die Begierde nach solchen angenehmen Dingen wird als nicht natürlich bezeichnet und pflegt eher „Gier“ (cupiditas) genannt zu werden.
Dementsprechend sind Begierden der ersten Art, oder natürliche Begierden, den Menschen und anderen Tieren gemeinsam: weil es für beide etwas gibt, das der Natur nach angemessen und angenehm ist: und darin stimmen alle Menschen überein; weshalb der Philosoph (Ethic. iii, 11) sie „gemeinsam“ und „notwendig“ nennt. Aber Begierden der zweiten Art sind den Menschen eigen, denen es eigen ist, etwas als gut und angemessen zu erdenken, über das hinaus, was die Natur erfordert. Daher sagt der Philosoph (Rhet. i, 11), dass die ersteren Begierden „vernunftlos“ sind, die letzteren aber „vernünftig“. Und weil verschiedene Menschen verschieden urteilen, werden die letzteren auch (Ethic. iii, 11) „besonders und erworben“ genannt, d. h. zusätzlich zu denen, die natürlich sind.
Antwort auf Einwand 1: Dasselbe Ding, das Objekt des natürlichen Begehrens ist, kann Objekt des tierischen Begehrens sein, sobald es erkannt wird. Und auf diese Weise kann es eine tierische Begierde nach Speise, Trank und dergleichen geben, welche Objekte des natürlichen Begehrens sind.
Antwort auf Einwand 2: Der Unterschied zwischen jenen Begierden, die natürlich sind, und jenen, die es nicht sind, ist nicht bloß ein materieller Unterschied; er ist in gewisser Weise auch formal, insofern er aus einem Unterschied im wirkenden Objekt entsteht. Nun ist das Objekt des Begehrens das erkannte Gute. Daher folgt die Verschiedenheit des wirkenden Objekts aus der Verschiedenheit der Erkenntnis: je nachdem, ob ein Ding als angemessen erkannt wird, entweder durch absolute Erkenntnis, woraus natürliche Begierden entstehen, die der Philosoph „vernunftlos“ nennt (Rhet. i, 11); oder durch Erkenntnis zusammen mit Überlegung, woraus jene Begierden entstehen, die nicht natürlich sind, und die der Philosoph aus eben diesem Grund „vernünftig“ nennt (Rhet. i, 11).
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch besitzt nicht nur die universale Vernunft, die zum intellektuellen Vermögen gehört, sondern auch die partikulare Vernunft, die zum sinnlichen Vermögen gehört, wie im ersten Teil dargelegt (Quaestio 78, Artikel 4; Quaestio 81, Artikel 3): sodass auch vernünftige Begierde zum sinnlichen Begehrungsvermögen gehören kann. Überdies kann das sinnliche Begehrungsvermögen auch von der universalen Vernunft bewegt werden, durch die Vermittlung der partikularen Einbildungskraft.