I-II, q. 30 a. 1
Ob die Begierde nur im sinnlichen Begehrungsvermögen ist?
Quaestio 30 · Von der Begierde
Einwand 1: Es scheint, dass die Begierde (concupiscentia) nicht nur im sinnlichen Begehrungsvermögen ist. Denn es gibt eine Begierde nach Weisheit, gemäß Weish. 6, 21: „Die Begierde nach Weisheit führt zum ewigen Reich.“ Das sinnliche Begehrungsvermögen aber kann keine Neigung zur Weisheit haben. Also ist die Begierde nicht nur im sinnlichen Begehrungsvermögen.
Einwand 2: Ferner ist das Verlangen nach den Geboten Gottes nicht im sinnlichen Begehrungsvermögen; denn der Apostel sagt (Röm 7, 18): „Ich weiß, dass in mir, das heißt in meinem Fleisch, nichts Gutes wohnt.“ Das Verlangen nach Gottes Geboten ist aber ein Akt der Begierde, gemäß Ps 118, 20: „Meine Seele verlangte [concupivit] danach, deine Gerechtigkeit zu begehren.“ Also ist die Begierde nicht nur im sinnlichen Begehrungsvermögen.
Einwand 3: Ferner ist für jedes Vermögen sein eigenes Gut Gegenstand der Begierde. Also ist die Begierde in jedem Vermögen der Seele und nicht nur im sinnlichen Begehrungsvermögen.
Dagegen spricht, dass Damascener sagt (De Fide Orth. ii, 12): „Der vernunftlose Teil, der der Vernunft unterworfen ist und ihr gehorcht, teilt sich in das begehrende und das zornmütige Vermögen. Dies ist der vernunftlose Teil der Seele, passiv und begehrend.“ Also ist die Begierde im sinnlichen Begehrungsvermögen.
Ich antworte darauf, dass, wie der Philosoph sagt (Rhet. i, 11), „die Begierde ein Verlangen nach dem Angenehmen ist.“ Nun ist das Angenehme zweifacher Art, wie wir später darlegen werden (Quaestio 31, Artikel 3 und 4): Das eine liegt im geistigen Gut, welches das Gut der Vernunft ist; das andere liegt im sinnlich wahrnehmbaren Gut. Jenes erstere Vergnügen scheint allein der Seele anzugehören; dieses letztere aber gehört sowohl der Seele als auch dem Körper an, weil der Sinn ein Vermögen ist, das seinen Sitz in einem körperlichen Organ hat; weshalb das sinnliche Gut das Gut des gesamten Kompositums ist. Die Begierde nun scheint das Verlangen nach diesem letzteren Vergnügen zu sein, da sie der Verbindung von Seele und Leib angehört, wie es das lateinische Wort „concupiscentia“ andeutet. Daher ist die Begierde im eigentlichen Sinne im sinnlichen Begehrungsvermögen, und zwar im begehrenden Vermögen (vis concupiscibilis), das seinen Namen von ihr hat.
Antwort auf Einwand 1: Das Verlangen nach Weisheit oder anderen geistigen Gütern wird manchmal Begierde genannt; entweder aufgrund einer gewissen Ähnlichkeit oder wegen der Heftigkeit des Verlangens im höheren Teil der Seele, das so stark ist, dass es auf das niedere Begehrungsvermögen überfließt, sodass auch dieses auf seine Weise zum geistigen Gut hinneigt und dem höheren Begehren folgt. Dies hat zur Folge, dass der Körper selbst in geistigen Dingen seinen Dienst leistet, gemäß Ps 83, 3: „Mein Herz und mein Fleisch jubeln dem lebendigen Gott entgegen.“
Antwort auf Einwand 2: Im eigentlichen Sinne kann das Verlangen nicht nur im niederen, sondern auch im höheren Begehrungsvermögen sein. Denn es impliziert nicht die Gemeinschaft im sinnlichen Verlangen, wie die Begierde es tut, sondern lediglich die Bewegung hin zum ersehnten Ding.
Antwort auf Einwand 3: Jedem Vermögen der Seele kommt es zu, sein eigenes Gut durch das natürliche Begehren (appetitus naturalis) zu suchen, welches nicht aus der Erkenntnis entspringt. Aber das Verlangen nach dem Guten durch das tierische Begehren (appetitus animalis), welches aus der Erkenntnis entspringt, gehört allein dem Begehrungsvermögen an. Und ein Ding unter dem Aspekt des sinnlich Angenehmen zu verlangen, worin die Begierde eigentlich besteht, gehört dem begehrenden Vermögen (vis concupiscibilis) an.