I-II, q. 23 a. 1
Ob die Leidenschaften des Begehrungsvermögens von denen des Streitvermögens verschieden sind?
Quaestio 23 · Wie sich die Leidenschaften voneinander unterscheiden.
Einwand 1: Es scheint, dass dieselben Leidenschaften im Streit- und im Begehrungsvermögen sind. Denn der Philosoph sagt (Ethic. ii, 5), dass die Leidenschaften der Seele jene Regungen sind, „denen Freude oder Trauer folgt“. Freude und Trauer sind aber im Begehrungsvermögen. Also sind alle Leidenschaften im Begehrungsvermögen, und nicht einige im Streitvermögen und andere im Begehrungsvermögen.
Einwand 2: Ferner sagt die Glosse des Hieronymus zu den Worten aus Mt 13,33 „Das Himmelreich gleicht einem Sauerteig“ usw.: „Wir sollen Klugheit in der Vernunft haben; Hass gegen das Laster im Streitvermögen; Verlangen nach der Tugend im Begehrungsvermögen.“ Aber der Hass ist im Begehrungsvermögen, ebenso wie die Liebe, deren Gegenteil er ist, wie in Topic. ii, 7 dargelegt wird. Also ist dieselbe Leidenschaft im Begehrungs- und im Streitvermögen.
Einwand 3: Ferner unterscheiden sich Leidenschaften und Handlungen der Art nach gemäß ihren Objekten. Die Objekte der Leidenschaften des Streit- und des Begehrungsvermögens sind aber dieselben, nämlich das Gute und das Böse. Also sind dieselben Leidenschaften im Streit- und im Begehrungsvermögen.
Dagegen spricht, dass die Akte der verschiedenen Vermögen sich der Art nach unterscheiden; zum Beispiel Sehen und Hören. Das Streitvermögen und das Begehrungsvermögen sind aber zwei Vermögen, in die der sinnliche Appetit unterteilt wird, wie im ersten Teil, Frage [81], Artikel [2] dargelegt wurde. Da also die Leidenschaften Bewegungen des sinnlichen Appetits sind, wie oben (Frage [22], Artikel [3]) gesagt wurde, sind die Leidenschaften des Streitvermögens von denen des Begehrungsvermögens der Art nach verschieden.
Ich antworte darauf, dass die Leidenschaften des Streitvermögens sich der Art nach von denen des Begehrungsvermögens unterscheiden. Denn da verschiedene Vermögen verschiedene Objekte haben, wie im ersten Teil, Frage [77], Artikel [3] dargelegt wurde, müssen die Leidenschaften verschiedener Vermögen notwendigerweise auf verschiedene Objekte bezogen sein. Viel mehr noch unterscheiden sich daher die Leidenschaften verschiedener Vermögen der Art nach; denn eine größere Verschiedenheit im Objekt ist erforderlich, um die Art der Vermögen zu diversifizieren, als um die Art der Leidenschaften oder Handlungen zu diversifizieren. Denn so wie in der physischen Ordnung die Verschiedenheit der Gattung aus der Verschiedenheit in der Potenz der Materie entsteht, während die Verschiedenheit der Art aus der Verschiedenheit der Form in derselben Materie entsteht, so unterscheiden sich bei den Akten der Seele jene, die zu verschiedenen Vermögen gehören, nicht nur der Art, sondern auch der Gattung nach, während Akte und Leidenschaften, die sich auf verschiedene spezifische Objekte beziehen, welche unter dem einen gemeinsamen Objekt eines einzigen Vermögens enthalten sind, sich wie die Arten jener Gattung unterscheiden.
Um also zu unterscheiden, welche Leidenschaften im Streitvermögen und welche im Begehrungsvermögen sind, müssen wir das Objekt eines jeden dieser Vermögen betrachten. Denn wir haben im ersten Teil, Frage [81], Artikel [2] festgestellt, dass das Objekt des Begehrungsvermögens das sinnliche Gute oder Böse ist, einfachhin als solches aufgefasst, was Lust oder Schmerz verursacht. Da aber die Seele notwendigerweise zuweilen Schwierigkeiten oder Kampf erfährt, um ein solches Gut zu erlangen oder ein solches Übel zu vermeiden, insofern ein solches Gut oder Übel mehr ist, als unsere tierische Natur leicht erlangen oder vermeiden kann, ist daher eben dieses Gute oder Böse, insofern es den Charakter des Arduum (des Steilen) oder Schwierigen hat, das Objekt des Streitvermögens. Daher gehören alle Leidenschaften, die das Gute oder Böse schlechthin betrachten, zum Begehrungsvermögen; zum Beispiel Freude, Trauer, Liebe, Hass und dergleichen. Jene Leidenschaften hingegen, die das Gute oder Böse als etwas Schwieriges betrachten, weil es schwer zu erlangen oder zu vermeiden ist, gehören zum Streitvermögen; solche sind Kühnheit, Furcht, Hoffnung und dergleichen.
Antwort auf Einwand 1: Wie im ersten Teil, Frage [81], Artikel [2] dargelegt wurde, ist das Streitvermögen den Tieren verliehen, um die Hindernisse zu beseitigen, die das Begehrungsvermögen daran hindern, zu seinem Objekt zu streben, sei es, indem sie ein Gut schwer erlangbar machen, oder indem sie ein Übel schwer vermeidbar machen. Das Ergebnis ist, dass alle Leidenschaften des Streitvermögens in den Leidenschaften des Begehrungsvermögens enden: Und so kommt es, dass selbst den Leidenschaften, die im Streitvermögen sind, Freude und Trauer folgen, die im Begehrungsvermögen sind.
Antwort auf Einwand 2: Hieronymus schreibt den Hass gegen das Laster dem Streitvermögen zu, nicht aufgrund des Hasses, der eigentlich eine Leidenschaft des Begehrungsvermögens ist, sondern aufgrund des Kampfes, der zum Streitvermögen gehört.
Antwort auf Einwand 3: Das Gute bewegt, insofern es ergötzlich ist, das Begehrungsvermögen. Wenn es sich aber als schwierig zu erlangen erweist, hat es allein durch diese Tatsache eine gewisse Gegensätzlichkeit zum Begehrungsvermögen: und daher bedarf es eines anderen Vermögens, das zu diesem Guten strebt. Dasselbe gilt für das Böse. Und dieses Vermögen ist das Streitvermögen. Folglich sind die Leidenschaften des Begehrungsvermögens spezifisch verschieden von den Leidenschaften des Streitvermögens.