I-II, q. 16 a. 4
Ob der Gebrauch der Wahl vorausgeht?
Quaestio 16 · Vom Gebrauch, der ein Akt des Willens in Bezug auf die Mittel ist.
Einwand 1: Es scheint, dass der Gebrauch der Wahl vorausgeht. Denn nichts folgt auf die Wahl außer der Ausführung. Aber der Gebrauch, da er zum Willen gehört, geht der Ausführung voraus. Daher geht er auch der Wahl voraus.
Einwand 2: Ferner geht das Absolute dem Relativen voraus. Daher geht das weniger Relative dem mehr Relativen voraus. Die Wahl aber impliziert zwei Beziehungen: eine des gewählten Dinges in Bezug auf das Ziel; die andere des gewählten Dinges in Bezug auf das, dem es vorgezogen wird; wohingegen der Gebrauch nur die Beziehung zum Ziel impliziert. Daher geht der Gebrauch der Wahl voraus.
Einwand 3: Ferner gebraucht der Wille die anderen Vermögen, insofern er sie bewegt. Aber der Wille bewegt auch sich selbst, wie oben dargelegt (Frage [9], Artikel [3]). Daher gebraucht er sich selbst, indem er sich zum Akt anwendet. Dies tut er aber, wenn er zustimmt. Daher liegt im Zustimmen ein Gebrauch. Aber die Zustimmung geht der Wahl voraus, wie oben dargelegt (Frage [15], Artikel [3], ad 3). Daher tut dies auch der Gebrauch.
Dagegen spricht, dass Damascenus sagt (De Fide Orth. ii, 22), dass „der Wille nach der Wahl einen Antrieb zur Tätigkeit hat, und danach gebraucht er (die Vermögen).“ Daher folgt der Gebrauch der Wahl.
Ich antworte darauf, dass der Wille eine zweifache Beziehung zum Gewollten hat. Eine, insofern das Gewollte auf gewisse Weise im wollenden Subjekt ist, durch eine Art von Proportion oder Hinordnung zum Gewollten. Weshalb jene Dinge, die von Natur aus einem bestimmten Ziel angemessen sind, so bezeichnet werden, dass sie dieses Ziel von Natur aus begehren. Ein Ziel auf diese Weise zu haben, heißt jedoch, es unvollkommen zu haben. Nun strebt jedes unvollkommene Ding nach Vollkommenheit. Und deshalb streben sowohl das natürliche als auch das willentliche Begehren danach, das Ziel in der Realität zu haben; und dies heißt, es vollkommen zu haben. Dies ist die zweite Beziehung des Willens zum Gewollten.
Nun ist das Gewollte nicht nur das Ziel, sondern auch das Mittel. Und der letzte Akt, der zur ersten Beziehung des Willens zu den Mitteln gehört, ist die Wahl; denn dort wird der Wille vollends proportioniert, indem er die Mittel vollends will. Der Gebrauch hingegen gehört zur zweiten Beziehung des Willens, hinsichtlich derer er zur Verwirklichung des Gewollten strebt. Weshalb es offensichtlich ist, dass der Gebrauch der Wahl folgt; vorausgesetzt, dass wir unter Gebrauch den Gebrauch der ausführenden Kraft durch den Willen verstehen, indem er sie bewegt. Da aber der Wille in gewisser Weise auch die Vernunft bewegt und sie gebraucht, können wir den Gebrauch der Mittel auch so verstehen, dass er in der Überlegung der Vernunft besteht, wodurch sie die Mittel auf das Ziel bezieht. In diesem Sinne geht der Gebrauch der Wahl voraus.
Antwort auf Einwand 1: Die Bewegung des Willens zur Ausführung des Werkes geht der Ausführung voraus, folgt aber der Wahl. Und so steht der Gebrauch, da er zu eben dieser Bewegung des Willens gehört, zwischen Wahl und Ausführung.
Antwort auf Einwand 2: Was wesenhaft relativ ist, kommt nach dem Absoluten; aber das Ding, auf das die Beziehung verwiesen wird, muss nicht danach kommen. In der Tat, je mehr eine Ursache vorausgeht, desto zahlreicher sind die Wirkungen, zu denen sie eine Beziehung hat.
Antwort auf Einwand 3: Die Wahl geht dem Gebrauch voraus, wenn sie auf denselben Gegenstand bezogen werden. Aber nichts hindert daran, dass der Gebrauch des einen Dinges der Wahl eines anderen vorausgeht. Und da die Akte des Willens aufeinander zurückwirken, können wir in jedem Akt des Willens sowohl Zustimmung als auch Wahl und Gebrauch finden; so dass wir sagen können, dass der Wille zustimmt zu wählen, und zustimmt zuzustimmen, und sich selbst im Zustimmen und Wählen gebraucht. Und solche Akte, die auf das hingeordnet sind, was vorausgeht, gehen ebenfalls voraus.