I-II, q. 15 a. 2
Ob sich Zustimmung bei den vernunftlosen Tieren findet?
Quaestio 15 · Über die Zustimmung, die ein Akt des Willens in Bezug auf die Mittel ist.
Einwand 1: Es scheint, dass sich Zustimmung bei vernunftlosen Tieren findet. Denn Zustimmung impliziert eine Bestimmung des Strebens auf eine Sache. Das Streben der vernunftlosen Tiere aber ist auf eine Sache bestimmt. Also findet sich Zustimmung bei vernunftlosen Tieren.
Einwand 2: Ferner, wenn man das Erste wegnimmt, nimmt man das Folgende weg. Die Zustimmung aber geht der vollbrachten Handlung voraus. Wenn es also keine Zustimmung bei vernunftlosen Tieren gäbe, gäbe es keine vollbrachte Handlung; was offensichtlich falsch ist.
Einwand 3: Ferner sagt man von Menschen bisweilen, dass sie einer Handlung zustimmen aufgrund irgendeiner Leidenschaft, zum Beispiel Begierde oder Zorn. Vernunftlose Tiere aber handeln aus Leidenschaft. Also stimmen sie zu.
Dagegen spricht, dass Damascenus sagt (De Fide Orth. ii, 22): "Nach dem Urteil billigt der Mensch das Urteil seiner Beratung und macht es sich zu eigen, und dies nennt man den Urteilsspruch", d.h. die Zustimmung. Beratung aber gibt es nicht bei vernunftlosen Tieren. Also auch keine Zustimmung.
Ich antworte darauf, Zustimmung findet sich im eigentlichen Sinne nicht bei vernunftlosen Tieren. Der Grund dafür ist, dass Zustimmung eine Anwendung der strebenden Bewegung auf etwas, das getan werden soll, impliziert. Nun kommt es demjenigen Subjekt zu, die strebende Bewegung auf das Tun von etwas anzuwenden, in dessen Macht es steht, das Streben zu bewegen: So ist das Berühren eines Steines eine Handlung, die einem Stock zukommt, aber den Stock so anzuwenden, dass er den Stein berührt, kommt demjenigen zu, der die Macht hat, den Stock zu bewegen. Vernunftlose Tiere aber haben nicht die Herrschaft über die strebende Bewegung; denn diese ist in ihnen durch natürlichen Instinkt. Daher gibt es im vernunftlosen Tier zwar die Bewegung des Strebens, aber es wendet diese Bewegung nicht auf eine bestimmte Sache an. Und daher sagt man vom vernunftlosen Tier nicht eigentlich, dass es zustimmt: Dies ist der vernunftbegabten Natur eigen, welche die Herrschaft über die strebende Bewegung hat und fähig ist, sie auf diese oder jene Sache anzuwenden oder nicht anzuwenden.
Antwort auf Einwand 1: Bei den vernunftlosen Tieren ist die Bestimmung des Strebens zu einer bestimmten Sache bloß passiv: wohingegen Zustimmung eine Bestimmung des Strebens impliziert, die eher aktiv als bloß passiv ist.
Antwort auf Einwand 2: Wenn das Erste weggenommen wird, dann wird das Folgende weggenommen, vorausgesetzt, dass es im eigentlichen Sinne nur aus jenem folgt. Wenn aber etwas aus mehreren Dingen folgen kann, wird es nicht dadurch weggenommen, dass eines von ihnen weggenommen wird; so folgt, wenn Verhärtung die Wirkung von Hitze und von Kälte ist (da Ziegel durch Feuer gehärtet werden und gefrorenes Wasser durch Kälte gehärtet wird), aus der Wegnahme der Hitze nicht, dass es keine Verhärtung gibt. Nun folgt die Vollbringung einer Handlung nicht nur aus der Zustimmung, sondern auch aus dem Impuls des Strebens, wie er sich bei vernunftlosen Tieren findet.
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch, der aus Leidenschaft handelt, ist fähig, der Leidenschaft nicht zu folgen: wohingegen vernunftlose Tiere diese Macht nicht haben. Daher hinkt der Vergleich.