I-II, q. 12 a. 1
Ob die Intention ein Akt des Intellekts oder des Willens ist?
Quaestio 12 · Von der Absicht
Einwand 1: Es scheint, dass die Intention ein Akt des Intellekts ist und nicht des Willens. Denn es steht geschrieben (Mt 6,22): „Wenn dein Auge einfach ist, wird dein ganzer Leib licht sein“; wobei nach Augustinus (De Serm. Dom. in Monte ii, 13) das Auge die Intention bezeichnet. Da aber das Auge das Organ des Sehens ist, bezeichnet es die Erkenntniskraft. Also ist die Intention kein Akt der Strebekraft, sondern der Erkenntniskraft.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Serm. Dom. in Monte ii, 13), dass der Herr von der Intention als einem Licht sprach, als Er sagte (Mt 6,23): „Wenn nun das Licht, das in dir ist, Finsternis ist“ usw. Licht aber gehört zur Erkenntnis. Also tut dies auch die Intention.
Einwand 3: Ferner impliziert Intention eine Art Hinordnung auf ein Ziel. Das Ordnen aber ist ein Akt der Vernunft. Also gehört die Intention nicht zum Willen, sondern zur Vernunft.
Einwand 4: Ferner bezieht sich ein Akt des Willens entweder auf das Ziel oder auf die Mittel. Der Akt des Willens in Bezug auf das Ziel heißt Wollen oder Genuss; in Bezug auf die Mittel ist es die Wahl, von der die Intention verschieden ist. Also ist sie kein Akt des Willens.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Trin. xi, 4,8,9), die „Intention des Willens verbindet den Sehsinn mit dem gesehenen Gegenstand und die im Gedächtnis behaltenen Bilder mit dem durchdringenden Blick des inneren Denkens der Seele.“ Also ist die Intention ein Akt des Willens.
Ich antworte darauf, dass Intention, wie das Wort selbst andeutet, bedeutet, „auf etwas zu tendieren“. Nun tendieren sowohl die Handlung des Bewegenden als auch die Bewegung des Bewegten auf etwas hin. Dass aber die Bewegung des Bewegten auf etwas hintendiert, rührt von der Handlung des Bewegenden her. Folglich gehört die Intention zuerst und prinzipiell zu dem, was zum Ziel bewegt: Daher sagen wir, dass ein Architekt oder jemand, der Autorität besitzt, durch seinen Befehl andere zu dem bewegt, was er intendiert. Nun bewegt der Wille alle anderen Kräfte der Seele zum Ziel, wie oben gezeigt wurde (Quaestio [9], Artikel [1]). Daher ist es offensichtlich, dass die Intention, eigentlich gesprochen, ein Akt des Willens ist.
Antwort auf Einwand 1: Das Auge bezeichnet die Intention bildlich, nicht weil die Intention Bezug zur Erkenntnis hat, sondern weil sie Erkenntnis voraussetzt, welche dem Willen das Ziel vorlegt, zu dem dieser sich bewegt; so sehen wir mit dem Auge voraus, wohin wir mit unseren Körpern tendieren sollen.
Antwort auf Einwand 2: Die Intention wird ein Licht genannt, weil sie demjenigen, der intendiert, offenbar ist. Daher werden Werke Finsternis genannt, weil ein Mensch zwar weiß, was er intendiert, aber nicht weiß, was das Ergebnis sein mag, wie Augustinus auslegt (De Serm. Dom. in Monte ii, 13).
Antwort auf Einwand 3: Der Wille ordnet nicht, sondern tendiert auf etwas gemäß der Ordnung der Vernunft. Folglich zeigt dieses Wort „Intention“ einen Akt des Willens an, der den Akt voraussetzt, durch den die Vernunft etwas auf das Ziel hinordnet.
Antwort auf Einwand 4: Intention ist ein Akt des Willens in Bezug auf das Ziel. Nun steht der Wille in dreifacher Beziehung zum Ziel. Erstens absolut; und so haben wir das „Wollen“, wodurch wir absolut wollen, Gesundheit zu haben, und so weiter. Zweitens betrachtet er das Ziel als seinen Ruheort; und so bezieht sich der „Genuss“ auf das Ziel. Drittens betrachtet er das Ziel als den Endpunkt, auf den etwas hingeordnet ist; und so bezieht sich die „Intention“ auf das Ziel. Denn wenn wir davon sprechen, dass wir intendieren, Gesundheit zu haben, meinen wir nicht nur, dass wir sie haben, sondern dass wir sie durch etwas anderes erlangen wollen.