I-II, q. 11 a. 2
Ob das Genießen allein dem vernunftbegabten Geschöpf zukommt oder auch den vernunftlosen Tieren?
Quaestio 11 · Vom Genuss, der ein Akt des Willens ist
Einwand 1: Es scheint, dass das Genießen allein den Menschen zukommt. Denn Augustinus sagt (De Doctr. Christ. i, 22), dass „es uns Menschen gegeben ist, zu genießen und zu gebrauchen.“ Daher können andere Tiere nicht genießen.
Einwand 2: Ferner bezieht sich das Genießen auf das letzte Ziel. Vernunftlose Tiere aber können das letzte Ziel nicht erlangen. Also kommt es ihnen nicht zu, zu genießen.
Einwand 3: Ferner, so wie das sinnliche Begehrungsvermögen unter dem intellektuellen Begehrungsvermögen steht, so steht das natürliche Begehrungsvermögen unter dem sinnlichen. Wenn also das Genießen dem sinnlichen Begehrungsvermögen zukommt, scheint es aus demselben Grund auch dem natürlichen Begehrungsvermögen zukommen zu können. Dies ist aber offensichtlich falsch, da letzteres sich an nichts ergötzen kann. Also kann das sinnliche Begehrungsvermögen nicht genießen: und dementsprechend ist Genuss für vernunftlose Tiere nicht möglich.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Quaest. 83, qu. 30): „Es ist nicht so absurd anzunehmen, dass auch Tiere ihre Nahrung und jegliches körperliche Vergnügen genießen.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben (Artikel [1]) dargelegt wurde, das Genießen nicht der Akt des Vermögens ist, welches das Ziel als Ausführender erreicht, sondern des Vermögens, welches die Erreichung befiehlt; denn es wurde gesagt, dass es zum Begehrungsvermögen gehört. Nun haben Dinge ohne Vernunft zwar ein Vermögen, ein Ziel auf dem Wege der Ausführung zu erreichen, wie jenes, durch welches ein schwerer Körper eine Tendenz nach unten hat, während ein leichter Körper eine Tendenz nach oben hat. Doch die Befehlsgewalt in Bezug auf das Ziel ist nicht in ihnen, sondern in einer höheren Natur, die die gesamte Natur durch ihren Befehl bewegt, so wie bei den mit Erkenntnis begabten Dingen das Begehrungsvermögen die anderen Vermögen zu ihren Akten bewegt. Daher ist es klar, dass Dinge ohne Erkenntnis, obwohl sie ein Ziel erreichen, keinen Genuss am Ziel haben: dies ist nur für jene, die mit Erkenntnis begabt sind.
Nun ist die Erkenntnis des Ziels zweifach: vollkommen und unvollkommen. Die vollkommene Erkenntnis des Ziels ist jene, durch die nicht nur das erkannt wird, was das Ziel und das Gute ist, sondern auch der allgemeine Begriff des Ziels und des Guten; und eine solche Erkenntnis kommt allein der vernunftbegabten Natur zu. Andererseits ist die unvollkommene Erkenntnis jene, durch die das Ziel und das Gute im Einzelnen erkannt werden. Eine solche Erkenntnis ist in den vernunftlosen Tieren: deren Begehrungsvermögen nicht mit Freiheit befehlen, sondern gemäß einem natürlichen Instinkt zu dem bewegt werden, was immer sie erfassen. Folglich kommt das Genießen der vernunftbegabten Natur in einem vollkommenen Grad zu; den vernunftlosen Tieren unvollkommen; den anderen Geschöpfen überhaupt nicht.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus spricht dort vom vollkommenen Genießen.
Antwort auf Einwand 2: Das Genießen muss nicht vom schlechthin letzten Ziel sein; sondern von dem, was jeder für sein letztes Ziel wählt.
Antwort auf Einwand 3: Das sinnliche Begehrungsvermögen folgt einer gewissen Erkenntnis; nicht so das natürliche Begehrungsvermögen, besonders bei Dingen ohne Erkenntnis.
Antwort auf Einwand 4: Augustinus spricht dort vom unvollkommenen Genießen. Dies wird aus seiner Sprechweise deutlich: denn er sagt, dass „es nicht so absurd ist anzunehmen, dass auch Tiere genießen“, das heißt, wie es wäre, wenn man sagen würde, dass sie „gebrauchen“.