I-II, q. 104 a. 3
Ob die Rechtsvorschriften des Alten Gesetzes für immer verpflichten?
Quaestio 104 · Von den gerichtlichen Vorschriften
Einwand 1: Es scheint, dass die Rechtsvorschriften des Alten Gesetzes für immer verpflichten. Denn die Rechtsvorschriften beziehen sich auf die Tugend der Gerechtigkeit: da ein Gerichtsurteil eine Ausführung der Tugend der Gerechtigkeit ist. Nun ist „die Gerechtigkeit ewig und unsterblich“ (Weish 1,15). Daher verpflichten die Rechtsvorschriften für immer.
Einwand 2: Ferner sind göttliche Institutionen dauerhafter als menschliche Institutionen. Aber die Rechtsvorschriften menschlicher Gesetze verpflichten für immer. Daher tun dies umso mehr die Rechtsvorschriften des göttlichen Gesetzes.
Einwand 3: Ferner sagt der Apostel (Hebr 7,18), dass „das frühere Gebot aufgehoben wird wegen seiner Schwäche und Nutzlosigkeit“. Dies ist nun wahr von der Zeremonialvorschrift, die „den, der Dienst tut, dem Gewissen nach nicht vollkommen machen konnte [Vulg.: 'kann'], da sie nur in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen und Rechtssatzungen des Fleisches besteht“, wie der Apostel erklärt (Hebr 9,9.10). Andererseits waren die Rechtsvorschriften nützlich und wirksam in Bezug auf den Zweck, für den sie eingesetzt wurden, nämlich um Gerechtigkeit und Billigkeit unter den Menschen herzustellen. Daher sind die Rechtsvorschriften des Alten Gesetzes nicht aufgehoben, sondern behalten noch ihre Wirksamkeit.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Hebr 7,12): „Wenn das Priestertum übertragen wird, so muss notwendig auch eine Übertragung des Gesetzes geschehen.“ Aber das Priestertum wurde von Aaron auf Christus übertragen. Daher wurde auch das gesamte Gesetz übertragen. Daher sind die Rechtsvorschriften nicht mehr in Kraft.
Ich antworte darauf, dass die Rechtsvorschriften nicht für immer verpflichteten, sondern durch das Kommen Christi aufgehoben wurden: jedoch nicht auf dieselbe Weise wie die Zeremonialvorschriften. Denn die Zeremonialvorschriften wurden so weit aufgehoben, dass sie nicht nur „tot“, sondern auch „todbringend“ für jene sind, die sie seit dem Kommen Christi beobachten, besonders seit der Verkündigung des Evangeliums. Andererseits sind die Rechtsvorschriften zwar tot, weil sie keine verpflichtende Kraft haben: aber sie sind nicht todbringend. Denn wenn ein Herrscher anordnen würde, dass diese Rechtsvorschriften in seinem Königreich beobachtet werden, würde er nicht sündigen: es sei denn, sie würden beobachtet oder ihre Beobachtung würde angeordnet, als ob sie ihre verpflichtende Kraft daraus bezögen, dass sie Institutionen des Alten Gesetzes seien: denn es wäre eine Todsünde, zu beabsichtigen, sie auf diese Weise zu beobachten.
Der Grund für diesen Unterschied kann aus dem entnommen werden, was oben gesagt wurde (Artikel [2]). Denn es wurde festgestellt, dass die Zeremonialvorschriften primär und in sich selbst bildhaft sind, da sie hauptsächlich zu dem Zweck eingesetzt wurden, die Geheimnisse des kommenden Christus vorzubilden. Andererseits wurden die Rechtsvorschriften nicht eingesetzt, damit sie Bilder seien, sondern damit sie den Staat jenes Volkes formten, das auf Christus hingeordnet war. Folglich, als sich der Staat jenes Volkes mit dem Kommen Christi änderte, verloren die Rechtsvorschriften ihre verpflichtende Kraft: denn das Gesetz war ein Erzieher, der die Menschen zu Christus führte, wie in Gal 3,24 gesagt wird. Da jedoch diese Rechtsvorschriften nicht zu dem Zweck eingesetzt sind, Bilder zu sein, sondern zur Verrichtung gewisser Taten, ist ihre Beobachtung der Wahrheit des Glaubens nicht abträglich. Aber die Absicht, sie zu beobachten, als ob man durch das Gesetz gebunden wäre, ist der Wahrheit des Glaubens abträglich: weil daraus folgen würde, dass der frühere Zustand des Volkes noch andauert und dass Christus noch nicht gekommen ist.
Zu Einwand 1: Die Verpflichtung, die Gerechtigkeit zu wahren, ist in der Tat ewig. Aber die Bestimmung jener Dinge, die gerecht sind, gemäß menschlicher oder göttlicher Einsetzung, muss notwendigerweise verschieden sein, gemäß den verschiedenen Zuständen der Menschheit.
Zu Einwand 2: Die von Menschen festgesetzten Rechtsvorschriften behalten ihre verpflichtende Kraft für immer, solange die Staatsform dieselbe bleibt. Aber wenn der Staat oder die Nation zu einer anderen Regierungsform übergeht, müssen die Gesetze notwendigerweise geändert werden. Denn die Demokratie, welche die Regierung durch das Volk ist, verlangt andere Gesetze als die der Oligarchie, welche die Regierung durch die Reichen ist, wie der Philosoph zeigt (Polit. iv, 1). Folglich, als sich der Zustand jenes Volkes änderte, mussten auch die Rechtsvorschriften geändert werden.
Zu Einwand 3: Jene Rechtsvorschriften ordneten das Volk auf Gerechtigkeit und Billigkeit hin, in Übereinstimmung mit den Erfordernissen jenes Zustandes. Aber nach dem Kommen Christi musste eine Änderung im Zustand jenes Volkes eintreten, so dass in Christus kein Unterschied zwischen Heide und Jude war, wie es ihn zuvor gegeben hatte. Aus diesem Grund mussten auch die Rechtsvorschriften geändert werden.