I-II, q. 104 a. 2
Ob die Rechtsvorschriften bildhaft waren?
Quaestio 104 · Von den gerichtlichen Vorschriften
Einwand 1: Es scheint, dass die Rechtsvorschriften nicht bildhaft [figuralia] waren. Denn es scheint den Zeremonialvorschriften eigen zu sein, als Bilder von etwas anderem eingesetzt zu sein. Wenn daher die Rechtsvorschriften bildhaft sind, wird es keinen Unterschied zwischen den Rechts- und den Zeremonialvorschriften geben.
Einwand 2: Ferner, so wie gewisse Rechtsvorschriften dem jüdischen Volk gegeben wurden, so wurden auch einigen anderen heidnischen Völkern welche gegeben. Aber die Rechtsvorschriften, die anderen Völkern gegeben wurden, waren nicht bildhaft, sondern besagten, was getan werden musste. Daher scheint es, dass auch die Rechtsvorschriften des Alten Gesetzes keine Bilder von irgendetwas waren.
Einwand 3: Ferner mussten jene Dinge, die sich auf den göttlichen Kultus beziehen, unter gewissen Bildern gelehrt werden, weil die Dinge Gottes über unserer Vernunft sind, wie oben dargelegt wurde (Frage [101], Artikel [2], zu 2). Aber Dinge, die unseren Nächsten betreffen, sind nicht über unserer Vernunft. Daher sollten die Rechtsvorschriften, die uns in Bezug auf unseren Nächsten ordnen, nicht bildhaft gewesen sein.
Dagegen spricht, dass die Rechtsvorschriften sowohl im allegorischen als auch im moralischen Sinne ausgelegt werden (Ex 21).
Ich antworte darauf, dass eine Vorschrift auf zwei Arten bildhaft sein kann. Erstens, primär und in sich selbst: weil sie nämlich hauptsächlich dazu eingesetzt ist, dass sie das Bild von etwas sei. Auf diese Weise sind die Zeremonialvorschriften bildhaft; da sie zu dem Zweck eingesetzt wurden, dass sie etwas vorbilden sollten, das sich auf den Kultus Gottes und das Geheimnis Christi bezieht. Aber einige Vorschriften sind bildhaft, nicht primär und in sich selbst, sondern konsequent [d.h. als Folge]. Auf diese Weise sind die Rechtsvorschriften des Alten Gesetzes bildhaft. Denn sie wurden nicht zu dem Zweck eingesetzt, bildhaft zu sein, sondern damit sie den Staat jenes Volkes gemäß Gerechtigkeit und Billigkeit regeln. Dennoch bildeten sie konsequent etwas vor: da nämlich der gesamte Staat jenes Volkes, das durch diese Vorschriften geordnet wurde, bildhaft war, gemäß 1 Kor 10,11: „Alles ... geschah an ihnen bildhaft.“
Zu Einwand 1: Die Zeremonialvorschriften sind nicht auf dieselbe Weise bildhaft wie die Rechtsvorschriften, wie oben erklärt wurde.
Zu Einwand 2: Das jüdische Volk wurde von Gott erwählt, damit Christus aus ihm geboren werde. Folglich musste der gesamte Staat jenes Volkes prophetisch und bildhaft sein, wie Augustinus feststellt (Contra Faust. xxii, 24). Aus diesem Grund waren sogar die Rechtsvorschriften, die diesem Volk gegeben wurden, bildhafter als jene, die anderen Nationen gegeben wurden. So werden auch die Kriege und Taten dieses Volkes im mystischen Sinne ausgelegt: nicht aber die Kriege und Taten der Assyrer oder Römer, obwohl letztere in den Augen der Menschen berühmter sind.
Zu Einwand 3: In diesem Volk unterlag die Ordnung des Menschen in Bezug auf seinen Nächsten, in sich betrachtet, der Vernunft. Aber insofern sie auf den Kultus Gottes bezogen war, war sie über der Vernunft: und in dieser Hinsicht war sie bildhaft.