I, q. 97 a. 1
Ob der Mensch im Stand der Unschuld unsterblich gewesen wäre?
Quaestio 97 · Von der Erhaltung des Individuums im Urstand
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch im Stand der Unschuld nicht unsterblich war. Denn der Begriff "sterblich" gehört zur Definition des Menschen. Nimmt man aber die Definition weg, nimmt man das Definierte weg. Solange der Mensch also Mensch war, konnte er nicht unsterblich sein.
Einwand 2: Ferner sind vergänglich und unvergänglich der Gattung nach verschieden, wie der Philosoph sagt (Metaph. x). Es gibt aber keinen Übergang von einer Gattung zur anderen. Wäre also der erste Mensch unvergänglich gewesen, könnte der Mensch im jetzigen Zustand nicht vergänglich sein.
Einwand 3: Ferner, wäre der Mensch im Stand der Unschuld unsterblich gewesen, so wäre dies entweder der Natur oder der Gnade geschuldet gewesen. Nicht der Natur, denn da die Natur sich innerhalb derselben Spezies nicht ändert, wäre er auch jetzt unsterblich. Ebenso wenig der Gnade; denn der erste Mensch erlangte die Gnade durch Reue wieder, gemäß Weish 10,2: "Er führte ihn aus seinen Sünden heraus." Folglich hätte er seine Unsterblichkeit wiedererlangt; was offensichtlich nicht der Fall ist. Also war der Mensch im Stand der Unschuld nicht unsterblich.
Einwand 4: Ferner wird dem Menschen Unsterblichkeit als Lohn verheißen, gemäß Offb 21,4: "Der Tod wird nicht mehr sein." Der Mensch wurde aber nicht im Stand des Lohnes erschaffen, sondern damit er den Lohn verdiene. Also war der Mensch im Stand der Unschuld nicht unsterblich.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Röm 5,12): "Durch die Sünde ist der Tod in die Welt gekommen." Also war der Mensch vor der Sünde unsterblich.
Ich antworte darauf, dass etwas auf dreifache Weise unvergänglich sein kann. Erstens von Seiten der Materie – das heißt, entweder weil es keine Materie besitzt, wie ein Engel; oder weil es Materie besitzt, die nur zu einer einzigen Form in Potenz steht, wie die Himmelskörper. Solche Dinge sind ihrer Natur nach unvergänglich. Zweitens ist etwas unvergänglich seiner Form nach, insofern es zwar von Natur aus vergänglich ist, aber eine innewohnende Disposition besitzt, die es gänzlich vor dem Vergehen bewahrt; und dies wird die Unvergänglichkeit der Herrlichkeit genannt; denn wie Augustinus sagt (Ep. ad Dioscor.): "Gott schuf die Seele des Menschen von so mächtiger Natur, dass aus ihrer Fülle der Glückseligkeit eine Fülle der Gesundheit mit der Kraft der Unvergänglichkeit auf den Körper überströmt." Drittens kann etwas unvergänglich sein von Seiten seiner Wirkursache; in diesem Sinne war der Mensch im Stand der Unschuld unvergänglich und unsterblich. Denn wie Augustinus sagt (Quaest. Vet. et Nov. Test. qu. 19): "Gott schuf den Menschen unsterblich, solange er nicht sündigte; damit er sich selbst Leben oder Tod erwirke." Denn der Körper des Menschen war nicht aufgrund einer inneren Kraft der Unsterblichkeit unauflöslich, sondern aufgrund einer von Gott der Seele verliehenen übernatürlichen Kraft, durch die sie befähigt war, den Körper vor aller Verwesung zu bewahren, solange sie selbst Gott untertan blieb. Dies stimmt gänzlich mit der Vernunft überein; denn da die vernunftbegabte Seele das Fassungsvermögen der körperlichen Materie übertrifft, wie oben erklärt wurde (Quaestio [76], Artikel [1]), wurde sie am Anfang in höchst angemessener Weise mit der Kraft ausgestattet, den Körper in einer Weise zu erhalten, die das Fassungsvermögen der körperlichen Materie übertrifft.
Antwort auf Einwand 1 und 2: Diese Einwände gründen auf der natürlichen Unvergänglichkeit und Unsterblichkeit.
Antwort auf Einwand 3: Diese Kraft zur Erhaltung des Körpers war der Seele nicht natürlich, sondern war ein Gnadengeschenk. Und obwohl der Mensch die Gnade hinsichtlich der Vergebung der Schuld und des Verdienstes der Herrlichkeit wiedererlangte, erlangte er doch nicht die Unsterblichkeit wieder, deren Verlust eine Folge der Sünde war; denn dies war Christus vorbehalten, durch Den der Defekt der Natur in etwas Besseres wiederhergestellt werden sollte, wie wir später erklären werden (TP, Quaestio [14], Artikel [4], ad 1).
Antwort auf Einwand 4: Der verheißene Lohn der Unsterblichkeit der Herrlichkeit unterscheidet sich von der Unsterblichkeit, die dem Menschen im Stand der Unschuld verliehen wurde.