I, q. 96 a. 4
Ob im Stande der Unschuld der Mensch Herr über den Menschen gewesen wäre?
Quaestio 96 · Von der Herrschaft, die dem Menschen im Stand der Unschuld zukam.
Einwand 1: Es scheint, dass im Stande der Unschuld der Mensch nicht Herr über den Menschen gewesen wäre. Denn Augustinus sagt (De Civ. Dei xix, 15): „Gott wollte, dass der Mensch, der mit Vernunft begabt und nach Seinem Bilde gemacht war, über niemanden herrsche außer über die unvernünftigen Geschöpfe; nicht über Menschen, sondern über das Vieh.“
Einwand 2: Ferner, was als Strafe für die Sünde in die Welt kam, hätte im Stande der Unschuld nicht existiert. Aber der Mensch wurde dem Menschen als Strafe unterworfen; denn nach der Sünde wurde zur Frau gesagt (Gen 3, 16): „Du sollst unter der Gewalt deines Mannes sein.“ Also wäre im Stande der Unschuld der Mensch dem Menschen nicht unterworfen gewesen.
Einwand 3: Ferner ist Unterwerfung der Freiheit entgegengesetzt. Aber Freiheit ist eines der höchsten Güter und hätte im Stande der Unschuld nicht gefehlt, „wo nichts fehlte, was der gute Wille des Menschen begehren konnte“, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 10). Also wäre der Mensch im Stande der Unschuld nicht Herr über den Menschen gewesen.
Dagegen spricht, dass der Zustand des Menschen im Stande der Unschuld nicht erhabener war als der Zustand der Engel. Aber unter den Engeln herrschen einige über andere; und so wird eine Ordnung die der „Herrschaften“ genannt. Also war es nicht unter der Würde des Standes der Unschuld, dass ein Mensch einem anderen untertan sei.
Ich antworte darauf, dass Herrschaft eine zweifache Bedeutung hat. Erstens als Gegensatz zur Sklaverei, in welchem Sinne ein Herr denjenigen bezeichnet, dem ein anderer als Sklave unterworfen ist. In einem anderen Sinne wird Herrschaft allgemein auf jede Art von Untertan bezogen; und in diesem Sinne kann auch derjenige, der das Amt hat, freie Menschen zu regieren und zu leiten, ein Herr genannt werden. Im Stande der Unschuld hätte der Mensch Herr über Menschen sein können, nicht im ersteren, sondern im letzteren Sinne. Diese Unterscheidung gründet auf dem Grund, dass ein Sklave sich von einem freien Menschen dadurch unterscheidet, dass letzterer über sich selbst verfügt, wie am Anfang der Metaphysik dargelegt wird, wohingegen ein Sklave auf einen anderen hingeordnet ist. So ist ein Mensch Herr eines anderen als seines Sklaven, wenn er denjenigen, dessen Herr er ist, auf seinen eigenen – nämlich des Herrn – Nutzen bezieht. Und da jedem Menschen sein eigenes Gut wünschenswert ist, und es folglich für jeden eine schmerzliche Sache ist, einem anderen zu überlassen, was das Eigene sein sollte, so impliziert eine solche Herrschaft notwendigerweise einen dem Untertan zugefügten Schmerz; und folglich hätte im Stande der Unschuld eine solche Herrschaft zwischen Mensch und Mensch nicht existieren können.
Aber ein Mensch ist der Herr eines freien Untertanen, indem er ihn entweder zu dessen eigenem Wohl oder zum Gemeinwohl leitet. Eine solche Art von Herrschaft hätte im Stande der Unschuld zwischen Mensch und Mensch aus zwei Gründen existiert. Erstens, weil der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen ist, und er so im Stande der Unschuld ein soziales Leben geführt hätte. Nun kann ein soziales Leben unter einer Anzahl von Menschen nicht existieren, es sei denn unter dem Vorsitz eines Einzigen, der sich um das Gemeinwohl kümmert; denn viele suchen als solche viele Dinge, wohingegen einer nur auf das Eine achtet. Daher sagt der Philosoph am Anfang der Politik, dass wir, wo immer viele Dinge auf eines hingeordnet sind, immer einen an der Spitze finden werden, der sie leitet. Zweitens, wenn ein Mensch den anderen an Wissen und Tugend übertraf, wäre dies nicht passend gewesen, wenn diese Gaben nicht zum Nutzen der anderen beigetragen hätten, gemäß 1 Petr 4, 10: „Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat.“ Daher sagt Augustinus (De Civ. Dei xix, 14): „Gerechte Männer befehlen nicht aus Liebe zum Herrschen, sondern aus dem Dienst der Fürsorge“: und (De Civ. Dei xix, 15): „Die natürliche Ordnung der Dinge erfordert dies; und so hat Gott den Menschen gemacht.“
Hieraus ergeben sich die Antworten auf die Einwände, die auf der erstgenannten Art der Herrschaft beruhen.