I, q. 96 a. 2
Ob der Mensch Herrschaft über alle anderen Geschöpfe hatte?
Quaestio 96 · Von der Herrschaft, die dem Menschen im Stand der Unschuld zukam.
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch im Stande der Unschuld keine Herrschaft über alle anderen Geschöpfe gehabt hätte. Denn ein Engel hat von Natur aus eine größere Macht als der Mensch. Aber wie Augustinus sagt (De Trin. iii, 8), „würde die körperliche Materie nicht einmal den heiligen Engeln gehorchen“. Viel weniger also hätte sie dem Menschen im Stande der Unschuld gehorcht.
Einwand 2: Ferner existieren in den Pflanzen nur die nutritiven, augmentativen und generativen Seelenvermögen. Diese aber gehorchen von Natur aus nicht der Vernunft; wie wir im Falle eines jeden Menschen sehen können. Da es also durch seine Vernunft geschieht, dass der Mensch fähig ist, Herrschaft zu haben, scheint es, dass der Mensch im Stande der Unschuld keine Herrschaft über die Pflanzen hatte.
Einwand 3: Ferner, wer Herr einer Sache ist, kann sie verändern. Aber der Mensch hätte den Lauf der Himmelskörper nicht ändern können; denn dies steht allein Gott zu, wie Dionysius sagt (Ep. ad Polycarp. vii). Also hatte der Mensch keine Herrschaft über sie.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Gen 1, 26): „Damit er herrsche über ... jedes Geschöpf.“
Ich antworte darauf, dass der Mensch in einem gewissen Sinne alle Dinge enthält; und so wie er Herr dessen ist, was in ihm selbst ist, in gleicher Weise kann er Herrschaft über andere Dinge haben. Nun können wir vier Dinge im Menschen betrachten: seine „Vernunft“, die ihn den Engeln gleichmacht; seine „sinnlichen Kräfte“, wodurch er den Tieren gleicht; seine „natürlichen Kräfte“, die ihn den Pflanzen angleichen; und „den Körper selbst“, worin er den leblosen Dingen gleicht. Nun hat im Menschen die Vernunft die Stellung eines Herrn und nicht eines Untertanen. Daher hatte der Mensch im ursprünglichen Zustand keine Herrschaft über die Engel; wenn wir also „alle Geschöpfe“ lesen, müssen wir die Geschöpfe verstehen, die nicht nach Gottes Bild geschaffen sind. Über die sinnlichen Kräfte, wie das Zornmütige und das Begehrliche, die der Vernunft in gewissem Maße gehorchen, hat die Seele Herrschaft durch Befehlen. So hatte der Mensch im Stande der Unschuld Herrschaft über die Tiere, indem er ihnen befahl. Aber über die natürlichen Kräfte und den Körper selbst ist der Mensch Herr nicht durch Befehlen, sondern durch Gebrauch. So bestand auch im Stande der Unschuld die Herrschaft des Menschen über Pflanzen und leblose Dinge nicht im Befehlen oder im Verändern derselben, sondern darin, sie ohne Hindernis zu gebrauchen.
Die Antworten auf die Einwände ergeben sich aus dem Obigen.