I, q. 95 a. 3
Ob Adam alle Tugenden hatte?
Quaestio 95 · Von dem, was zum Willen des ersten Menschen gehört, nämlich Gnade und Gerechtigkeit.
Einwand 1: Es scheint, dass Adam nicht alle Tugenden hatte. Denn einige Tugenden sind darauf gerichtet, Leidenschaften zu zügeln: so wird unmäßige Begierde durch Mäßigung gezügelt und unmäßige Furcht durch Tapferkeit. Aber im Zustand der Unschuld existierte keine Unmäßigkeit in den Leidenschaften. Also existierten auch diese Tugenden damals nicht.
Einwand 2: Ferner befassen sich einige Tugenden mit den Leidenschaften, die das Böse als Objekt haben; wie Sanftmut mit dem Zorn; Tapferkeit mit der Furcht. Aber diese Leidenschaften existierten nicht im Zustand der Unschuld, wie oben gesagt wurde (Artikel [2]). Also existierten auch jene Tugenden damals nicht.
Einwand 3: Ferner ist die Buße eine Tugend, die die begangene Sünde betrifft. Auch Barmherzigkeit ist eine Tugend, die sich mit dem Unglück befasst. Aber im Zustand der Unschuld existierten weder Sünde noch Unglück. Also existierten auch jene Tugenden nicht.
Einwand 4: Ferner ist Beharrlichkeit eine Tugend. Aber Adam besaß sie nicht; wie durch seine nachfolgende Sünde bewiesen wird. Also besaß er nicht jede Tugend.
Einwand 5: Ferner ist der Glaube eine Tugend. Aber er existierte nicht im Zustand der Unschuld; denn er impliziert eine Dunkelheit der Erkenntnis, die mit der Vollkommenheit des Urzustandes unvereinbar zu sein scheint.
Dagegen spricht, dass Augustinus in einer Homilie (Serm. contra Judaeos) sagt: „Der Fürst der Sünde überwältigte Adam, der aus dem Lehm der Erde zum Bilde Gottes gemacht, mit Schamhaftigkeit geschmückt, durch Mäßigung gezügelt, von Glanz strahlend war.“
Ich antworte darauf, dass der Mensch im Zustand der Unschuld in gewissem Sinne alle Tugenden besaß; und dies kann aus dem Vorhergehenden bewiesen werden. Denn es wurde oben gezeigt (Artikel [1]), dass die Rechtbeschaffenheit des Urzustandes derart war, dass die Vernunft Gott und die niederen Kräfte der Vernunft unterworfen waren. Nun sind die Tugenden nichts anderes als jene Vollkommenheiten, durch die die Vernunft auf Gott ausgerichtet wird und die niederen Kräfte gemäß dem Diktat der Vernunft geregelt werden, wie im Traktat über die Tugenden erklärt wird (FS, Quaestio [63], Artikel [2]). Daher erforderte die Rechtbeschaffenheit des Urzustandes, dass der Mensch in einem gewissen Sinne jede Tugend besaß.
Es muss jedoch beachtet werden, dass einige Tugenden ihrer Natur nach keine Unvollkommenheit beinhalten, wie die Liebe (Caritas) und die Gerechtigkeit; und diese Tugenden existierten im Urzustand absolut, sowohl dem Habitus als auch dem Akt nach. Aber andere Tugenden sind von solcher Natur, dass sie Unvollkommenheit entweder in ihrem Akt oder seitens der Materie implizieren. Wenn eine solche Unvollkommenheit mit der Vollkommenheit des Urzustandes vereinbar ist, existierten solche Tugenden notwendigerweise in jenem Zustand; wie der Glaube, der von Dingen ist, die man nicht sieht, und die Hoffnung, die von Dingen ist, die man noch nicht besitzt. Denn die Vollkommenheit jenes Zustandes erstreckte sich nicht auf die Schau des göttlichen Wesens und den Besitz Gottes mit dem Genuss der endgültigen Glückseligkeit. Daher konnten Glaube und Hoffnung im Urzustand existieren, sowohl dem Habitus als auch dem Akt nach. Aber jede Tugend, die eine Unvollkommenheit impliziert, die mit der Vollkommenheit des Urzustandes unvereinbar ist, konnte in jenem Zustand als Habitus existieren, aber nicht dem Akt nach; zum Beispiel die Buße, die Trauer über begangene Sünde ist; und die Barmherzigkeit, die Trauer über das Unglück anderer ist; weil Trauer, Schuld und Unglück mit der Vollkommenheit des Urzustandes unvereinbar sind. Daher existierten solche Tugenden als Habitus im ersten Menschen, aber nicht hinsichtlich ihrer Akte; denn er war so disponiert, dass er bereut hätte, wenn es eine Sünde zu bereuen gegeben hätte; und hätte er Unglück bei seinem Nächsten gesehen, hätte er sein Bestes getan, um es zu beheben. Dies stimmt mit dem überein, was der Philosoph sagt: „Scham, die das betrifft, was schlecht getan ist, kann in einem tugendhaften Menschen gefunden werden, aber nur bedingt; als sei er so disponiert, dass er sich schämen würde, wenn er Unrecht täte“ (Ethic. iv, 9).
Antwort auf Einwand 1: Es ist für die Mäßigung und Tapferkeit akzidentell, überströmende Leidenschaft zu unterwerfen, insofern sie in einem Subjekt sind, das zufällig überströmende Leidenschaften hat, und doch sind jene Tugenden 'per se' kompetent, die Leidenschaften zu mäßigen.
Antwort auf Einwand 2: Leidenschaften, die das Böse zum Objekt haben, waren mit der Vollkommenheit des Urzustandes unvereinbar, wenn jenes Böse in dem von der Leidenschaft Betroffenen ist; wie Furcht und Trauer. Aber Leidenschaften, die sich auf das Böse in einem anderen beziehen, sind nicht unvereinbar mit der Vollkommenheit des Urzustandes; denn in jenem Zustand konnte der Mensch die Bosheit der Dämonen hassen, wie er Gottes Güte lieben konnte. So konnten die Tugenden, die sich auf solche Leidenschaften beziehen, im Urzustand existieren, im Habitus und im Akt. Tugenden jedoch, die sich auf Leidenschaften beziehen, welche das Böse im selben Subjekt betreffen, konnten, wenn sie sich nur auf solche Leidenschaften beziehen, im Urzustand nicht im Akt existieren, sondern nur im Habitus, wie wir oben von der Buße und der Barmherzigkeit gesagt haben. Aber es gibt andere Tugenden, die nicht nur zu solchen Leidenschaften Beziehung haben, sondern zu anderen; wie die Mäßigung, die sich nicht nur auf Trauer, sondern auch auf Freude bezieht; und die Tapferkeit, die sich nicht nur auf Furcht, sondern auch auf Wagemut und Hoffnung bezieht. So konnte der Akt der Mäßigung im Urzustand existieren, insofern er das Vergnügen mäßigt; und in gleicher Weise die Tapferkeit, als Mäßigung von Wagemut und Hoffnung, aber nicht als Mäßigung von Trauer und Furcht.
Antwort auf Einwand 3: Dies erhellt aus dem oben Gesagten.
Antwort auf Einwand 4: Beharrlichkeit kann auf zwei Arten verstanden werden: in einem Sinne als eine besondere Tugend, die einen Habitus bezeichnet, durch den ein Mensch die Wahl trifft, im Guten zu verharren; in diesem Sinne besaß Adam Beharrlichkeit. In einem anderen Sinne wird sie als ein Umstand der Tugend verstanden; der eine gewisse ununterbrochene Fortdauer der Tugend bezeichnet; in diesem Sinne besaß Adam keine Beharrlichkeit.
Antwort auf Einwand 5: Dies erhellt aus dem oben Gesagten.