I, q. 95 a. 2
Ob Leidenschaften in der Seele des ersten Menschen existierten?
Quaestio 95 · Von dem, was zum Willen des ersten Menschen gehört, nämlich Gnade und Gerechtigkeit.
Einwand 1: Es scheint, dass die Seele des ersten Menschen keine Leidenschaften hatte. Denn durch die Leidenschaften der Seele „begehrt das Fleisch gegen den Geist“ (Gal 5,17). Dies geschah aber nicht im Zustand der Unschuld. Also gab es im Zustand der Unschuld keine Leidenschaften der Seele.
Einwand 2: Ferner war Adams Seele edler als sein Körper. Sein Körper aber war leidensunfähig (impassibel). Also waren keine Leidenschaften in seiner Seele.
Einwand 3: Ferner werden die Leidenschaften der Seele durch die moralischen Tugenden gezügelt. In Adam aber waren die moralischen Tugenden vollkommen. Also waren die Leidenschaften gänzlich von ihm ausgeschlossen.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 10), dass „in unseren Stammeltern ungestörte Liebe zu Gott war“ und andere Leidenschaften der Seele.
Ich antworte darauf, dass die Leidenschaften der Seele im sinnlichen Begehrungsvermögen sind, dessen Gegenstand Gut und Böse ist. Daher sind einige Leidenschaften der Seele auf das Gute gerichtet, wie Liebe und Freude; andere auf das Böse, wie Furcht und Trauer. Und da im Urzustand weder Böses gegenwärtig noch drohend war, noch irgendein Gut fehlte, das ein guter Wille damals zu haben begehren konnte, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 10), hatte Adam daher keine Leidenschaft mit dem Bösen als Objekt; wie Furcht, Trauer und dergleichen; noch hatte er Leidenschaften in Bezug auf ein nicht besessenes, aber damals zu besitzendes Gut, wie brennende Begierlichkeit. Aber jene Leidenschaften, die das gegenwärtige Gut betreffen, wie Freude und Liebe; oder die das zukünftige, zur rechten Zeit zu erlangende Gut betreffen, wie Verlangen und Hoffnung, die nicht zuschanden werden lässt, existierten im Zustand der Unschuld; jedoch anders, als sie in uns existieren. Denn unser sinnliches Begehrungsvermögen, in dem die Leidenschaften wohnen, ist der Vernunft nicht gänzlich unterworfen; daher kommen unsere Leidenschaften zuweilen dem Urteil der Vernunft zuvor und hindern es; zu anderen Zeiten folgen sie dem Urteil der Vernunft, je nachdem das sinnliche Begehrungsvermögen der Vernunft in gewissem Maße gehorcht. Aber im Zustand der Unschuld war das niedere Begehrungsvermögen der Vernunft gänzlich unterworfen: so dass in jenem Zustand die Leidenschaften der Seele nur als Folge des Urteils der Vernunft existierten.
Antwort auf Einwand 1: Das Fleisch begehrt gegen den Geist durch die Rebellion der Leidenschaften gegen die Vernunft; was im Zustand der Unschuld nicht vorkommen konnte.
Antwort auf Einwand 2: Der menschliche Körper war im Zustand der Unschuld leidensunfähig in Bezug auf die Leidenschaften, die die Beschaffenheit der Natur verändern, wie später erklärt wird (Quaestio [97], Artikel [2]); ebenso war die Seele leidensunfähig in Bezug auf die Leidenschaften, die den freien Gebrauch der Vernunft behindern.
Antwort auf Einwand 3: Die Vollkommenheit der moralischen Tugend nimmt die Leidenschaften nicht gänzlich weg, sondern regelt sie; denn der Mäßige begehrt, wie er begehren soll und was er begehren soll, wie in Ethic. iii, 11 dargelegt ist.