I, q. 78 a. 4
Ob die inneren Sinne passend unterschieden werden?
Quaestio 78 · Von den Seelenvermögen im Besonderen
Einwand 1: Es scheint, dass die inneren Sinne nicht passend unterschieden werden. Denn das Gemeinsame wird nicht gegen das Eigene abgeteilt. Daher sollte der Gemeinsinn (sensus communis) nicht unter die inneren sensitiven Vermögen gezählt werden, zusätzlich zu den eigenen äußeren Sinnen.
Einwand 2: Ferner besteht keine Notwendigkeit, ein inneres Vermögen der Erfassung anzunehmen, wenn der eigene und äußere Sinn genügt. Aber die eigenen und äußeren Sinne genügen uns, um über sinnliche Dinge zu urteilen; denn jeder Sinn urteilt über sein eigenes Objekt. In gleicher Weise scheinen sie für die Wahrnehmung ihrer eigenen Handlungen zu genügen; denn da die Handlung des Sinnes in gewisser Weise zwischen dem Vermögen und seinem Objekt steht, scheint es, dass das Sehen viel eher fähig sein muss, sein eigenes Sehen wahrzunehmen, da es ihm näher ist, als die Farbe; und in gleicher Weise bei den anderen Sinnen. Daher besteht hierfür keine Notwendigkeit, ein inneres Vermögen anzunehmen, das Gemeinsinn genannt wird.
Einwand 3: Ferner sind gemäß dem Philosophen (De Memor. et Remin. i) die Einbildungskraft und das Gedächtnis Leidenschaften (passiones) des „ersten Sensitiven“. Aber Leidenschaft wird nicht gegen ihr Subjekt abgeteilt. Daher sollten Gedächtnis und Einbildungskraft nicht als von den Sinnen verschiedene Vermögen bestimmt werden.
Einwand 4: Ferner hängt der Intellekt weniger von den Sinnen ab als irgendein Vermögen des sensitiven Teils. Aber der Intellekt weiß nichts, außer was er von den Sinnen empfängt; weshalb wir lesen (Poster. i, 8), dass „jenen, denen ein Sinn fehlt, eine Art von Wissen fehlt“. Daher sollten wir dem sensitiven Teil noch viel weniger ein Vermögen zuschreiben, das sie das „schätzende“ (aestimativa) Vermögen nennen, für die Wahrnehmung von Intentionen, die der Sinn nicht wahrnimmt.
Einwand 5: Ferner ist die Handlung des kogitativen Vermögens (Denkkraft), die im Vergleichen, Hinzufügen und Teilen besteht, und die Handlung der Wiedererinnerung (Reminiszenz), die im Gebrauch einer Art von Syllogismus zum Zwecke der Nachforschung besteht, nicht weniger weit entfernt von den Handlungen der schätzenden und gedächtnismäßigen Vermögen, als die Handlung des schätzenden von der Handlung der Einbildungskraft ist. Daher müssen wir entweder das kogitative und wiedererinnernde zu den schätzenden und gedächtnismäßigen Vermögen hinzufügen, oder die schätzenden und gedächtnismäßigen Vermögen sollten nicht von der Einbildungskraft unterschieden werden.
Einwand 6: Ferner beschreibt Augustinus (Gen. ad lit. xii, 6,7,24) drei Arten der Schau; nämlich die körperliche, welche die Handlung des Sinnes ist; die geistige, welche eine Handlung der Einbildungskraft oder Phantasie ist; und die intellektuelle, welche eine Handlung des Intellekts ist. Daher gibt es kein inneres Vermögen zwischen dem Sinn und dem Intellekt außer der Einbildungskraft.
Dagegen spricht, dass Avicenna (De Anima iv, 1) fünf innere sensitive Vermögen angibt; nämlich „Gemeinsinn, Phantasie, Einbildungskraft und die schätzenden und gedächtnismäßigen Vermögen“.
Ich antworte darauf, dass, da die Natur in notwendigen Dingen nicht versagt, es notwendigerweise so viele Handlungen der sensitiven Seele geben muss, wie für das Leben eines vollkommenen Tieres genügen mögen. Wenn irgendeine dieser Handlungen nicht auf ein und dasselbe Prinzip zurückgeführt werden kann, müssen sie verschiedenen Vermögen zugewiesen werden; da ein Vermögen der Seele nichts anderes ist als das nächste Prinzip der Operation der Seele.
Nun müssen wir beachten, dass für das Leben eines vollkommenen Tieres das Tier ein Ding nicht nur zur aktuellen Zeit der Empfindung erfassen sollte, sondern auch, wenn es abwesend ist. Andernfalls, da tierische Bewegung und Handlung der Erfassung folgen, würde ein Tier nicht bewegt werden, um etwas Abwesendes zu suchen: das Gegenteil dessen können wir besonders bei vollkommenen Tieren beobachten, die durch Fortbewegung bewegt werden, denn sie werden auf etwas Erfasstes und Abwesendes hin bewegt. Daher muss ein Tier durch die sensitive Seele nicht nur die Spezies der sinnlichen Dinge empfangen, wenn es aktuell durch sie affiziert wird, sondern es muss sie auch behalten und bewahren. Nun werden Empfangen und Behalten in körperlichen Dingen auf verschiedene Prinzipien zurückgeführt; denn feuchte Dinge sind geeignet zu empfangen, behalten aber schwer, während es bei trockenen Dingen umgekehrt ist. Weshalb, da das sensitive Vermögen der Akt eines körperlichen Organs ist, folgt, dass das Vermögen, welches die Spezies der sinnlichen Dinge empfängt, von dem Vermögen unterschieden sein muss, welches sie bewahrt.
Wiederum müssen wir beachten, dass, wenn ein Tier durch angenehme und unangenehme Dinge nur insofern bewegt würde, als sie den Sinn affizieren, keine Notwendigkeit bestünde anzunehmen, dass ein Tier ein Vermögen außer der Erfassung jener Formen hat, welche die Sinne wahrnehmen, und an denen das Tier Vergnügen findet oder vor denen es mit Schrecken zurückweicht. Aber das Tier muss gewisse Dinge suchen oder meiden, nicht nur, weil sie für die Sinne angenehm oder anders sind, sondern auch wegen anderer Vorteile und Nutzen oder Nachteile: so wie das Schaf davonläuft, wenn es einen Wolf sieht, nicht wegen seiner Farbe oder Gestalt, sondern als einen natürlichen Feind: und wiederum sammelt ein Vogel Strohhalme, nicht weil sie für den Sinn angenehm sind, sondern weil sie nützlich für den Bau seines Nestes sind. Tiere müssen daher solche Intentionen wahrnehmen, welche der äußere Sinn nicht wahrnimmt. Und irgendein unterschiedenes Prinzip ist hierfür notwendig; da die Wahrnehmung sinnlicher Formen durch eine Veränderung kommt, die durch das Sinnliche verursacht wird, was bei der Wahrnehmung jener Intentionen nicht der Fall ist.
So sind also für den Empfang sinnlicher Formen der „eigene Sinn“ und der „Gemeinsinn“ bestimmt, und von ihrer Unterscheidung werden wir weiter unten sprechen (ad 1,2). Aber für das Behalten und Bewahren dieser Formen ist die „Phantasie“ oder „Einbildungskraft“ bestimmt; welche dasselbe sind, denn Phantasie oder Einbildungskraft ist gleichsam ein Speicher der durch die Sinne empfangenen Formen. Ferner ist für die Erfassung von Intentionen, die nicht durch die Sinne empfangen werden, das „schätzende“ Vermögen (vis aestimativa) bestimmt: und für deren Bewahrung das „gedächtnismäßige“ Vermögen (vis memorativa), welches ein Speicher derartiger Intentionen ist. Ein Zeichen dafür haben wir in der Tatsache, dass das Prinzip des Gedächtnisses bei Tieren in irgendeiner solchen Intention gefunden wird, zum Beispiel, dass etwas schädlich ist oder anders. Und gerade die Formalität der Vergangenheit, die das Gedächtnis beachtet, ist unter diese Intentionen zu rechnen.
Nun müssen wir beachten, dass es hinsichtlich der sinnlichen Formen keinen Unterschied zwischen dem Menschen und anderen Tieren gibt; denn sie werden gleichermaßen durch das äußere Sinnliche verändert. Aber es gibt einen Unterschied hinsichtlich der obigen Intentionen: denn andere Tiere nehmen diese Intentionen nur durch irgendeinen natürlichen Instinkt wahr, während der Mensch sie mittels einer Zusammenstellung von Ideen wahrnimmt. Daher wird das Vermögen, welches in anderen Tieren das natürliche schätzende genannt wird, im Menschen das „kogitative“ (Denkkraft) genannt, welches durch eine Art von Vergleichung diese Intentionen entdeckt. Weshalb es auch die „partikulare Vernunft“ genannt wird, der die Mediziner ein gewisses partikulares Organ zuweisen, nämlich den mittleren Teil des Kopfes: denn es vergleicht individuelle Intentionen, so wie die intellektuelle Vernunft universelle Intentionen vergleicht. Was das gedächtnismäßige Vermögen betrifft, so hat der Mensch nicht nur Gedächtnis, wie andere Tiere es in der plötzlichen Erinnerung an das Vergangene haben; sondern auch „Wiedererinnerung“ (Reminiszenz), indem er gleichsam syllogistisch nach einer Erinnerung an das Vergangene sucht durch die Anwendung individueller Intentionen. Avicenna weist jedoch zwischen dem schätzenden und dem einbildenden ein fünftes Vermögen zu, welches imaginäre Formen kombiniert und teilt: wie wenn wir aus der imaginären Form von Gold und der imaginären Form eines Berges die eine Form eines goldenen Berges zusammensetzen, den wir niemals gesehen haben. Aber diese Operation ist nicht in anderen Tieren als dem Menschen zu finden, in dem das einbildende Vermögen dazu genügt. Auch dem Menschen schreibt Averroes diese Handlung in seinem Buch De sensu et sensibilibus (viii) zu. So besteht keine Notwendigkeit, mehr als vier innere Vermögen des sensitiven Teils anzugeben – nämlich den Gemeinsinn, die Einbildungskraft und die schätzenden und gedächtnismäßigen Vermögen.
Antwort auf Einwand 1: Der innere Sinn wird „gemeinsam“ nicht durch Prädikation genannt, als ob er eine Gattung wäre; sondern als die gemeinsame Wurzel und das Prinzip der äußeren Sinne.
Antwort auf Einwand 2: Der eigene Sinn urteilt über das eigene Sinnesobjekt, indem er es von anderen Dingen unterscheidet, die unter denselben Sinn fallen; zum Beispiel, indem er Weiß von Schwarz oder Grün unterscheidet. Aber weder Sehen noch Schmecken kann Weiß von Süß unterscheiden: weil das, was zwischen zwei Dingen unterscheidet, beide kennen muss. Weshalb das unterscheidende Urteil dem Gemeinsinn zugewiesen werden muss; auf den, als auf einen gemeinsamen Endpunkt, alle Erfassungen der Sinne bezogen werden müssen: und durch den wiederum alle Intentionen der Sinne wahrgenommen werden; wie wenn jemand sieht, dass er sieht. Denn dies kann nicht durch den eigenen Sinn geschehen, der nur die Form des Sinnlichen kennt, durch die er verändert wird, in welcher Veränderung die Handlung des Sehens vollendet wird, und aus der Veränderung folgt eine andere im Gemeinsinn, der den Akt des Sehens wahrnimmt.
Antwort auf Einwand 3: Wie ein Vermögen aus der Seele mittels eines anderen entspringt, wie wir oben gesehen haben (Frage [77], Artikel [7]), so ist auch die Seele das Subjekt eines Vermögens durch ein anderes. Auf diese Weise werden die Einbildungskraft und das Gedächtnis Leidenschaften des „ersten Sensitiven“ genannt.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl die Operation des Intellekts ihren Ursprung in den Sinnen hat: so erkennt der Intellekt doch in dem durch die Sinne erfassten Ding viele Dinge, welche die Sinne nicht wahrnehmen können. In gleicher Weise tut dies das schätzende Vermögen, wenngleich in einer weniger vollkommenen Weise.
Antwort auf Einwand 5: Die kogitativen und gedächtnismäßigen Vermögen im Menschen verdanken ihre Vorzüglichkeit nicht dem, was dem sensitiven Teil eigen ist; sondern einer gewissen Affinität und Nähe zur universellen Vernunft, die sozusagen in sie überfließt. Daher sind sie keine verschiedenen Vermögen, sondern dieselben, doch vollkommener als in anderen Tieren.
Antwort auf Einwand 6: Augustinus nennt jene Schau geistig, die durch die Bilder von Körpern in Abwesenheit der Körper bewirkt wird. Woraus klar ist, dass sie allen inneren Erfassungen gemeinsam ist.