I, q. 78 a. 2
Ob die Teile der vegetativen Seele passend als das ernährende, das wachstumsfördernde und das zeugende beschrieben werden?
Quaestio 78 · Von den Seelenvermögen im Besonderen
Einwand 1: Es scheint, dass die Teile der vegetativen Seele nicht passend beschrieben werden – nämlich als das ernährende, das wachstumsfördernde und das zeugende. Denn diese werden „natürliche“ Kräfte genannt. Aber die Vermögen der Seele stehen über den natürlichen Kräften. Daher sollten wir die obigen Kräfte nicht als Vermögen der Seele klassifizieren.
Einwand 2: Ferner sollten wir kein besonderes Vermögen der Seele dem zuordnen, was Lebendigem und Nicht-Lebendigem gemeinsam ist. Aber die Zeugung ist allen Dingen gemeinsam, die erzeugt werden und vergehen können, ob lebendig oder nicht lebendig. Daher sollte die zeugende Kraft nicht als ein Vermögen der Seele klassifiziert werden.
Einwand 3: Ferner ist die Seele mächtiger als der Körper. Aber der Körper verleiht durch dieselbe Kraft Spezies und Quantität; umso mehr also die Seele. Daher ist das wachstumsfördernde Vermögen der Seele nicht vom zeugenden Vermögen verschieden.
Einwand 4: Ferner wird alles im Sein durch das bewahrt, wodurch es existiert. Aber das zeugende Vermögen ist das, wodurch ein lebendiges Ding existiert. Daher wird das lebendige Ding durch dasselbe Vermögen bewahrt. Nun ist die ernährende Kraft auf die Erhaltung des lebendigen Dinges gerichtet (De Anima ii, 4), da sie „ein Vermögen ist, das fähig ist, das zu bewahren, was es empfängt“. Daher sollten wir das ernährende Vermögen nicht vom zeugenden unterscheiden.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (De Anima ii, 2,4), die Operationen dieser Seele seien „Zeugung, der Gebrauch von Nahrung“ und (vgl. De Anima iii, 9) „Wachstum“.
Ich antworte darauf, dass der vegetative Teil drei Vermögen hat. Denn der vegetative Teil hat, wie wir gesagt haben (Artikel [1]), als sein Objekt den Körper selbst, der durch die Seele lebt; für welchen Körper eine dreifache Operation der Seele erforderlich ist. Eine ist, wodurch er Existenz erlangt, und darauf ist das „zeugende“ Vermögen gerichtet. Eine andere ist, wodurch der lebendige Körper seine angemessene Quantität erlangt; darauf ist das „wachstumsfördernde“ Vermögen gerichtet. Eine andere ist, wodurch der Körper eines lebendigen Dinges in seiner Existenz und in seiner angemessenen Quantität bewahrt wird; darauf ist das „ernährende“ Vermögen gerichtet.
Wir müssen jedoch einen Unterschied zwischen diesen Vermögen beachten. Das ernährende und das wachstumsfördernde haben ihre Wirkung dort, wo sie existieren, da der Körper selbst, der mit der Seele vereint ist, wächst und bewahrt wird durch die wachstumsfördernden und ernährenden Vermögen, die in ein und derselben Seele existieren. Aber das zeugende Vermögen hat seine Wirkung nicht in ein und demselben Körper, sondern in einem anderen; denn ein Ding kann sich nicht selbst zeugen. Daher nähert sich das zeugende Vermögen in gewisser Weise der Würde der sensitiven Seele an, die eine Operation hat, die sich auf äußere Dinge erstreckt, wenngleich in einer vorzüglicheren und universelleren Weise; denn das, was das Höchste in einer niederen Natur ist, nähert sich dem an, was das Niedrigste in der höheren Natur ist, wie durch Dionysius (Div. Nom. vii) deutlich gemacht wird. Daher hat von diesen drei Vermögen das zeugende die größere Finalität, den größeren Adel und die größere Vollkommenheit, wie der Philosoph sagt (De Anima ii, 4), denn es gehört zu einem Ding, das bereits vollkommen ist, „ein anderes ihm gleiches hervorzubringen“. Und dem zeugenden Vermögen dienen das wachstumsfördernde und das ernährende Vermögen; und dem wachstumsfördernden Vermögen das ernährende.
Antwort auf Einwand 1: Solche Kräfte werden natürlich genannt, sowohl weil sie eine Wirkung hervorbringen wie die der Natur, die auch Existenz, Quantität und Erhaltung gibt (obwohl die obigen Kräfte diese Dinge auf vollkommenere Weise vollbringen); als auch weil jene Kräfte ihre Handlungen instrumentell vollziehen, durch die aktiven und passiven Qualitäten, welche die Prinzipien der natürlichen Handlungen sind.
Antwort auf Einwand 2: Die Zeugung unbelebter Dinge geschieht gänzlich aus einer äußeren Quelle; wohingegen die Zeugung lebendiger Dinge auf eine höhere Weise geschieht, durch etwas im lebendigen Ding selbst, welches der Samen ist, der das den Körper hervorbringende Prinzip enthält. Daher muss es im lebendigen Ding ein Vermögen geben, das diesen Samen bereitet; und dies ist das zeugende Vermögen.
Antwort auf Einwand 3: Da die Zeugung lebendiger Dinge aus einem Samen geschieht, ist es notwendig, dass am Anfang ein Tier von kleiner Größe erzeugt wird. Aus diesem Grund muss es ein Vermögen in der Seele haben, wodurch es zu seiner angemessenen Größe gebracht wird. Aber der unbelebte Körper wird aus bestimmter Materie durch ein äußeres Agens erzeugt; daher empfängt er sogleich seine Natur und seine Quantität gemäß der Bedingung der Materie.
Antwort auf Einwand 4: Wie wir oben gesagt haben (Artikel [1]), wird die Operation des vegetativen Prinzips mittels Wärme vollzogen, deren Eigenschaft es ist, Feuchtigkeit zu verzehren. Daher ist, um die so verlorene Feuchtigkeit wiederherzustellen, das ernährende Vermögen erforderlich, wodurch die Nahrung in die Substanz des Körpers verwandelt wird. Dies ist auch für die Handlung der wachstumsfördernden und zeugenden Vermögen notwendig.