I, q. 59 a. 4
Ob es ein iraszibles und ein konkupiszibles Begehren in den Engeln gibt?
Quaestio 59 · Der Wille der Engel
Einwand 1: Es scheint, dass es ein iraszibles [zornmütiges] und ein konkupiszibles [begehrendes] Begehren in den Engeln gibt. Denn Dionysius sagt (Div. Nom. iv), dass in den Dämonen „unvernünftige Wut und wilde Begierde“ sei. Aber Dämonen sind von derselben Natur wie Engel; denn die Sünde hat ihre Natur nicht verändert. Also gibt es ein iraszibles und ein konkupiszibles Begehren in den Engeln.
Einwand 2: Ferner sind Liebe und Freude im konkupisziblen; während Zorn, Hoffnung und Furcht im irasziblen Begehren sind. Aber in den Heiligen Schriften werden diese Dinge sowohl den guten als auch den bösen Engeln zugeschrieben. Also gibt es ein iraszibles und ein konkupiszibles Begehren in den Engeln.
Einwand 3: Ferner wird gesagt, dass einige Tugenden im irasziblen Begehren und einige im konkupisziblen wohnen: so scheinen Liebe [caritas] und Mäßigung im konkupisziblen zu sein, während Hoffnung und Tapferkeit im irasziblen sind. Aber diese Tugenden sind in den Engeln. Also gibt es sowohl ein konkupiszibles als auch ein iraszibles Begehren in den Engeln.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (De Anima iii, text. 42), das Iraszible und Konkupiszible seien im sensitiven Teil, der in Engeln nicht existiert. Folglich gibt es kein iraszibles oder konkupiszibles Begehren in den Engeln.
Ich antworte darauf, dass das intellektive Begehren nicht in iraszibel und konkupiszibel unterteilt wird; nur das sensitive Begehren wird so unterteilt. Der Grund hierfür ist, dass, da die Vermögen voneinander nicht gemäß der materiellen, sondern nur durch die formale Unterscheidung der Objekte unterschieden werden, wenn irgendeinem Vermögen ein Objekt gemäß einer gemeinsamen Idee entspricht, es keine Unterscheidung der Vermögen gemäß der Verschiedenheit der partikulären Dinge geben wird, die unter jener gemeinsamen Idee enthalten sind. So wie, wenn das eigentliche Objekt der Sehkraft die Farbe als solche ist, es dann nicht mehrere Sehkräfte gibt, die gemäß dem Unterschied von Schwarz und Weiß unterschieden werden: wäre hingegen das eigentliche Objekt irgendeines Vermögens das Weiße als Weißes, dann würde das Vermögen, Weiß zu sehen, vom Vermögen, Schwarz zu sehen, unterschieden werden.
Nun ist aus dem, was gesagt wurde (Artikel [1]; Frage [16], Artikel [1]), ganz offensichtlich, dass das Objekt des intellektiven Begehrens, auch bekannt als der Wille, das Gute gemäß dem allgemeinen Aspekt der Güte ist; noch kann es irgendein Begehren geben außer nach dem, was gut ist. Daher ist im intellektiven Teil das Begehren nicht gemäß der Unterscheidung irgendwelcher partikulärer guter Dinge unterteilt, wie das sensitive Begehren unterteilt ist, das nicht nach dem verlangt, was gut ist gemäß seinem allgemeinen Aspekt, sondern nach irgendeinem partikulären guten Objekt. Da es demnach in den Engeln nur ein intellektives Begehren gibt, wird ihr Begehren nicht in iraszibel und konkupiszibel unterschieden, sondern bleibt ungeteilt; und es wird der Wille genannt.
Antwort auf Einwand 1: Wut und Begierde werden metaphorisch als in den Dämonen seiend bezeichnet, wie Zorn manchmal Gott zugeschrieben wird; – aufgrund der Ähnlichkeit in der Wirkung.
Antwort auf Einwand 2: Liebe und Freude, insofern sie Leidenschaften sind, sind im konkupisziblen Begehren, aber insofern sie einen einfachen Akt des Willens ausdrücken, sind sie im intellektiven Teil: in diesem Sinne heißt lieben, jemandem Gutes wünschen; und froh sein heißt für den Willen, in einem besessenen Gut zu ruhen. Allgemein gesprochen wird keines dieser Dinge von den Engeln ausgesagt im Sinne von Leidenschaften; wie Augustinus sagt (De Civ. Dei ix).
Antwort auf Einwand 3: Die Liebe [caritas], als eine Tugend, ist nicht im konkupisziblen Begehren, sondern im Willen; weil das Objekt des konkupisziblen Begehrens das Gute als für die Sinne ergötzlich ist. Aber die göttliche Güte, welche das Objekt der Liebe ist, ist nicht von solcher Art. Aus demselben Grund muss gesagt werden, dass Hoffnung nicht im irasziblen Begehren existiert; weil das Objekt des irasziblen Begehrens etwas Arduum [Schwieriges/Hohes] ist, das zur sinnlichen Ordnung gehört, welches die Tugend der Hoffnung nicht betrachtet; da das Objekt der Hoffnung arduum und göttlich ist. Die Mäßigung jedoch, betrachtet als eine menschliche Tugend, befasst sich mit den Begierden nach sinnlichen Vergnügungen, welche dem konkupisziblen Vermögen zugehören. Ähnlich reguliert die Tapferkeit Wagemut und Furcht, die im irasziblen Teil wohnen. Folglich wohnt die Mäßigung, insofern sie eine menschliche Tugend ist, im konkupisziblen Teil, und die Tapferkeit im irasziblen. Aber sie existieren nicht auf diese Weise in den Engeln. Denn in ihnen gibt es keine Leidenschaften der Begierde, noch der Furcht und des Wagemuts, die durch Mäßigung und Tapferkeit zu regulieren wären. Sondern Mäßigung wird von ihnen ausgesagt, insofern sie in Mäßigung ihren Willen in Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen zeigen. Tapferkeit wird ihnen gleichermaßen zugeschrieben, insofern sie fest den göttlichen Willen ausführen. All dies geschieht durch ihren Willen, und nicht durch das iraszible oder konkupiszible Begehren.