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Gut informierte Eltern, geschützte Kinder — Elternnetzwerk-Kinderschutz und Prävention · Diese Website wurde geschaffen, um Eltern über das neue Rahmenkonzept „Sexuelle Bildung" zu informieren, das das Erzbistum Hamburg ab dem Schuljahr 2026/2027 an allen katholischen Schulen einführen möchte. Es geht weit über eine altersgerechte Sexualaufklärung hinaus. Es fördert ein neues Verständnis von Sexualität, Geschlechtsidentität, Ehe, Familie und menschlichen Beziehungen und widerspricht der katholischen Lehre sowie dem Erziehungsauftrag der Eltern.
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Es scheint, dass niemand gehalten ist, seinen Prälaten zurechtzuweisen.
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1. Einwand: Es scheint, dass niemand gehalten ist, seinen Prälaten zurechtzuweisen. Denn es steht geschrieben (Exod 19,12): Jedes Tier, das den Berg berührt, soll gesteinigt werden; und im zweiten Buch der Könige (2 Sam 6,7) wird berichtet, dass der Herr Osa schlug, weil er die Arche berührte. Der Berg und die Arche aber bezeichnen unsere Prälaten. Also dürfen die Prälaten von ihren Untergebenen nicht zurechtgewiesen werden.
2. Einwand: Weiter heißt es in einer Glosse zu Galater 2,11 („ich trat ihm von Angesicht zu Angesicht entgegen“): „als ein Gleicher“. Da nun ein Untergebener seinem Prälaten nicht gleichgestellt ist, gebührt es ihm nicht, ihn zurechtzuweisen.
3. Einwand: Weiter sagt Gregor (Moralia XXIII, 8), man dürfe sich nicht anmaßen, das Verhalten heiliger Männer zu tadeln, es sei denn, man halte sich selbst für besser. Niemand aber darf sich für besser halten als seinen Prälaten. Also darf man seinen Prälaten nicht zurechtweisen.
Dagegen spricht: Augustinus sagt in seiner Regel: „Erbarmt euch nicht nur eurer selbst, sondern auch dessen, der, weil er unter euch die höhere Stellung innehat, in umso größerer Gefahr schwebt.“ Die brüderliche Zurechtweisung (correptio fraterna) ist aber ein Werk der Barmherzigkeit. Also müssen auch die Prälaten zurechtgewiesen werden.
Ich antworte: Dem Untergebenen steht es nicht zu, seinem Prälaten jene Zurechtweisung zu erteilen, die ein Akt der Gerechtigkeit kraft des Zwangscharakters der Strafe ist. Hingegen liegt die brüderliche Zurechtweisung, welche ein Akt der Liebe (charitas) ist, in der Befugnis eines jeden gegenüber jedweder Person, mit der er durch die Liebe verbunden ist – vorausgesetzt, es findet sich an dieser Person etwas, das der Zurechtweisung bedarf.
Ein Akt nämlich, der aus einem Habitus oder einem Vermögen (potentia) hervorgeht, erstreckt sich auf alles, was unter dem Gegenstand dieses Vermögens oder Habitus enthalten ist; so erstreckt sich das Sehen auf alles, was im Bereich des Sichtbaren liegt. Da jedoch ein tugendhafter Akt durch die geschuldeten Umstände gemäßigt werden muss, folgt daraus: Wenn ein Untergebener seinen Prälaten zurechtweist, muss er dies in einer geziemenden Weise tun – nicht mit Unverschämtheit und Härte, sondern mit Sanftmut und Ehrfurcht. Daher sagt der Apostel (1 Tim 5,1): „Einen älteren Mann fahre nicht rauh an, sondern ermahne ihn wie einen Vater.“ Aus diesem Grund tadelt Dionysius (Epistula VIII) den Mönch Demophilus, weil er einen Priester mit Anmaßung zurechtgewiesen und ihn aus der Kirche gewiesen hatte.
Antwort auf den 1. Einwand: Ein Untergebener berührt seinen Prälaten auf ungeordnete (inordinate) Weise, wenn er ihm mit Anmaßung Vorwürfe macht oder schlecht über ihn redet; und dies wird durch Gottes Verurteilung derer versinnbildlicht, die den Berg und die Arche berührten.
Antwort auf den 2. Einwand: Jemandem öffentlich zu widerstehen, überschreitet das Maß der brüderlichen Zurechtweisung; und so hätte Paulus dem Petrus damals nicht widerstanden, wenn er ihm nicht in gewisser Weise hinsichtlich der Verteidigung des Glaubens gleichgestellt gewesen wäre. Wer jedoch nicht gleichgestellt ist, kann im Geheimen und ehrerbietig Vorhaltungen machen. Daher trägt der Apostel im Brief an die Kolosser (4,17) diesen auf, ihren Prälaten zu ermahnen: „Sagt dem Archippus: Erfülle deinen Dienst!“
Es ist jedoch zu beachten: Wenn der Glaube in Gefahr wäre, müsste ein Untergebener seinen Prälaten sogar öffentlich zurechtweisen. Daher hat Paulus, der dem Petrus untergeordnet war, diesen wegen der drohenden Gefahr eines Ärgernisses (scandalum) im Glauben öffentlich zurechtgewiesen. Und wie die Glosse des Augustinus zu Galater 2,11 besagt, gab Petrus damit den Oberen ein Beispiel, dass sie, falls sie jemals vom rechten Weg abkommen sollten, es nicht verschmähen dürfen, von ihren Untergebenen zurechtgewiesen zu werden.
Antwort auf den 3. Einwand: Sich anzumaßen, schlechthin (simpliciter) besser zu sein als sein Prälat, schmeckt nach vermessener Überheblichkeit; es liegt jedoch keine Vermessenheit darin, sich in einer bestimmten Hinsicht für besser zu halten, da in diesem Leben kein Mensch ohne irgendeinen Fehler ist. Zudem ist zu bedenken: Wenn jemand seinen Prälaten aus Liebe zurechtweist, folgt daraus nicht, dass er sich für besser hält, sondern er bietet lediglich demjenigen seine Hilfe an, der – wie Augustinus in der oben zitierten Regel bemerkt – „weil er die höhere Stellung innehat, in umso größerer Gefahr schwebt“.
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