Suppl., q. 84 a. 2
Ob die Heiligen ihre Behendigkeit niemals zum Zwecke der Bewegung nutzen werden?
Quaestio 84 · Von der Behendigkeit der Leiber der Seligen
Einwand 1: Es scheint, dass die Heiligen ihre Behendigkeit niemals zum Zwecke der Bewegung nutzen werden. Denn gemäß dem Philosophen (Phys. iii, 2) ist „Bewegung der Akt des Unvollkommenen“. In den verklärten Leibern aber wird es keine Unvollkommenheit geben. Also wird es dort auch keine Bewegung geben.
Einwand 2: Ferner geschieht alle Bewegung aufgrund irgendeines Bedürfnisses, weil alles, was in Bewegung ist, bewegt wird, um irgendein Ziel zu erreichen. Die verklärten Leiber aber werden kein Bedürfnis haben, da, wie Augustinus sagt (De Spiritu et Anima, lxiii), „alles, was du willst, dort sein wird, und nichts, was du nicht willst“. Also werden sie sich nicht bewegen.
Einwand 3: Ferner, gemäß dem Philosophen (De Coelo et Mundo ii), „hat dasjenige, das an der göttlichen Güte ohne Bewegung teilhat, auf vorzüglichere Weise teil als dasjenige, das mit Bewegung teilhat“. Nun hat der verklärte Leib auf vorzüglichere Weise an der göttlichen Güte teil als jeder andere Körper. Da also gewisse Körper, wie die Himmelskörper, gänzlich ohne Bewegung bleiben werden, scheint es, dass menschliche Leiber umso mehr so bleiben werden.
Einwand 4: Ferner sagt Augustinus (De Vera Relig. xii), dass die Seele, wenn sie in Gott gefestigt ist, infolgedessen ihren Leib festigen wird. Nun wird die Seele so in Gott gefestigt sein, dass sie sich in keiner Weise von Ihm weg bewegen wird. Also wird es im Leib keine von der Seele verursachte Bewegung geben.
Einwand 5: Ferner, je edler ein Körper ist, desto edler ist der Ort, der ihm gebührt: weshalb der Leib Christi, der der erhabenste von allen ist, den höchsten Ort von allen hat, gemäß Hebr 7,26: „Erhaben über die Himmel“, wo eine Glosse sagt: „an Ort und Würde“. Und wiederum wird jeder verklärte Leib in gleicher Weise einen ihm gebührenden Ort haben gemäß dem Maß seiner Würde. Nun ist ein passender Ort eine der Bedingungen, die zur Herrlichkeit gehören. Da also nach der Auferstehung die Herrlichkeit der Heiligen niemals variieren wird, weder durch Zunahme noch durch Abnahme, weil sie dann das Endziel von allem erreicht haben werden, scheint es, dass ihre Leiber niemals den ihnen zugewiesenen Ort verlassen und folglich nicht bewegt werden.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Jes 40,31): „Sie werden laufen und nicht müde werden, sie werden gehen und nicht ermatten“; und (Weish 3,7): „(Die Gerechten) werden hin und her laufen wie Funken im Röhricht.“ Also wird es in den verklärten Leibern eine gewisse Bewegung geben.
Ich antworte darauf, dass man annehmen muss, dass die verklärten Leiber bisweilen bewegt werden, da auch der Leib Christi bei seiner Himmelfahrt bewegt wurde, und ebenso werden die Leiber der Heiligen, die von der Erde auferstehen werden, zum Empyreum aufsteigen. Aber auch nachdem sie die Himmel erklommen haben, ist es wahrscheinlich, dass sie sich bisweilen bewegen werden, wie es ihnen gefällt; damit sie durch die tatsächliche Ausübung dessen, was in ihrer Macht steht, die Vorzüglichkeit der göttlichen Weisheit zeigen, und damit ferner ihre Schau durch die Schönheit der Vielfalt der Geschöpfe erquickt werde, in denen Gottes Weisheit mit großer Evidenz hervorleuchten wird: denn der Sinn kann nur das wahrnehmen, was gegenwärtig ist, wenngleich verklärte Leiber aus größerer Entfernung wahrnehmen können als nicht-verklärte Leiber. Und doch wird die Bewegung ihre Glückseligkeit, die im Schauen Gottes besteht, in keiner Weise vermindern, denn Er wird ihnen überall gegenwärtig sein; so sagt Gregor von den Engeln (Hom. xxxiv in Evang.), dass „wohin auch immer sie gesandt werden, ihr Lauf in Gott liegt“.
Antwort auf Einwand 1: Die örtliche Bewegung ändert nichts, was dem Ding innerlich ist, sondern nur das, was äußerlich ist, nämlich den Ort. Daher ist das, was örtlich bewegt wird, vollkommen hinsichtlich jener Dinge, die im Inneren sind (Phys. viii, 7), wenngleich es eine Unvollkommenheit hinsichtlich des Ortes hat, weil es, während es an einem Ort ist, in Potenz in Bezug auf einen anderen Ort ist, da es nicht an mehreren Orten zugleich sein kann, denn dies kommt Gott allein zu. Aber dieser Mangel ist nicht unvereinbar mit der Vollkommenheit der Herrlichkeit, wie auch nicht der Mangel, durch den ein Geschöpf aus dem Nichts geformt ist. Daher werden derartige Mängel in den verklärten Leibern verbleiben.
Antwort auf Einwand 2: Man sagt auf zweifache Weise, dass eine Person einer Sache bedarf, nämlich schlechthin und beziehungsweise. Man bedarf schlechthin dessen, ohne das man sein Sein oder seine Vollkommenheit nicht bewahren kann: und so wird die Bewegung in den verklärten Leibern nicht aufgrund eines Bedürfnisses sein, weil ihre Glückseligkeit ihnen für all diese Dinge genügen wird. Aber wir bedürfen einer Sache beziehungsweise, wenn ohne sie ein Ziel, das wir im Auge haben, von uns nicht erreicht werden kann, oder nicht so gut, oder nicht auf eine bestimmte Weise. So wird die Bewegung in den Seligen aufgrund eines Bedürfnisses sein, denn sie werden unfähig sein, ihre bewegende Kraft praktisch zu zeigen, wenn sie nicht in Bewegung sind, da nichts hindert, dass ein Bedürfnis dieser Art in den verklärten Leibern sei.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument würde beweisen, wenn der verklärte Leib unfähig wäre, auch ohne Bewegung viel vollkommener an der göttlichen Güte teilzuhaben als die Himmelskörper, was unwahr ist. Daher werden die verklärten Leiber bewegt werden, nicht um eine vollkommene Teilhabe an der göttlichen Güte zu erlangen (da sie diese durch die Herrlichkeit haben), sondern um die Kraft der Seele zu zeigen. Andererseits könnte die Bewegung der Himmelskörper deren Kraft nicht zeigen, außer der Kraft, die sie haben, um niedere Körper zu Entstehung und Vergehen zu bewegen, was jenem Zustand nicht ziemt. Daher beweist das Argument nicht.
Antwort auf Einwand 4: Die örtliche Bewegung nimmt nichts von der Stabilität der Seele weg, die in Gott gefestigt ist, da sie nicht das betrifft, was dem Ding innerlich ist, wie oben gesagt wurde (ad 1).
Antwort auf Einwand 5: Der passende Ort, der jedem verklärten Leib gemäß dem Grad seiner Würde zugewiesen ist, gehört zum zufälligen Lohn. Es folgt auch nicht, dass dieser Lohn vermindert wird, wann immer der Leib außerhalb seines Ortes ist; weil jener Ort zum Lohn gehört, nicht als ob er den darin befindlichen Leib tatsächlich enthielte (da nichts von dort in den verklärten Leib einfließt, sondern dieser vielmehr Glanz von dort empfängt), sondern als den Verdiensten geschuldet. Daher werden sie, auch wenn sie außerhalb jenes Ortes sind, sich weiterhin an ihm erfreuen.