Suppl., q. 75 a. 2
Ob die Auferstehung für alle ohne Ausnahme sein wird?
Quaestio 75 · Von der Auferstehung
Einwand 1: Es scheint, dass die Auferstehung nicht für alle ohne Ausnahme sein wird. Denn es steht geschrieben (Ps 1,5): „Die Gottlosen werden im Gericht nicht wieder aufstehen.“ Nun werden die Menschen nicht auferstehen außer zur Zeit des allgemeinen Gerichts. Also werden die Gottlosen in keiner Weise wieder auferstehen.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (Dan 12,2): „Viele von denen, die im Staub der Erde schlafen, werden erwachen.“ Aber diese Worte implizieren eine Einschränkung. Also werden nicht alle wieder auferstehen.
Einwand 3: Ferner werden die Menschen durch die Auferstehung dem auferstehenden Christus gleichgestaltet; weshalb der Apostel argumentiert (1 Kor 15,12 ff.), dass, wenn Christus auferstanden ist, auch wir auferstehen werden. Nun sollten jene allein dem auferstehenden Christus gleichgestaltet werden, die sein Bild getragen haben, und dies kommt allein den Guten zu. Also werden sie allein wieder auferstehen.
Einwand 4: Ferner wird die Strafe nicht erlassen, wenn die Schuld nicht vergeben wird. Nun ist der leibliche Tod die Strafe der Erbsünde. Da also die Erbsünde nicht allen vergeben wird, werden nicht alle wieder auferstehen.
Einwand 5: Ferner, wie wir durch die Gnade Christi wiedergeboren werden, so werden wir auch durch seine Gnade wieder auferstehen. Nun können jene, die im Mutterleib sterben, niemals wiedergeboren werden: daher können sie auch nicht wieder auferstehen, und folglich werden nicht alle wieder auferstehen.
Dagegen spricht: Es wird gesagt (Joh 5,28.25): „Alle, die in den Gräbern sind, werden die Stimme des Sohnes Gottes hören ... und die sie hören, werden leben.“ Also werden alle Toten wieder auferstehen.
Ferner steht geschrieben (1 Kor 15,51): „Wir werden zwar alle auferstehen“ usw.
Ferner ist die Auferstehung notwendig, damit jene, die wieder auferstehen, Strafe oder Lohn gemäß ihren Verdiensten empfangen. Nun gebührt allen entweder Strafe oder Lohn, entweder für ihre eigenen Verdienste, wie bei den Erwachsenen, oder für die Verdienste anderer, wie bei den Kindern. Also werden alle wieder auferstehen.
Ich antworte darauf: Jene Dinge, deren Grund aus der Natur einer Spezies stammt, müssen notwendigerweise gleichermaßen in allen Gliedern derselben Spezies gefunden werden. Nun ist dies bei der Auferstehung der Fall: weil der Grund dafür, wie oben dargelegt (Artikel 1), darin liegt, dass die Seele die letzte Vollkommenheit der menschlichen Spezies nicht haben kann, solange sie vom Leib getrennt ist. Daher wird keine Seele für immer vom Leib getrennt bleiben. Also ist es für alle, wie für den einzelnen, notwendig, wieder aufzuerstehen.
Antwort auf Einwand 1: Wie eine Glosse diese Worte auslegt, beziehen sie sich auf die geistliche Auferstehung, durch die die Gottlosen nicht wieder auferstehen werden; oder im besonderen Gericht. Oder aber sie beziehen sich auf die Gottlosen, die gänzlich Ungläubige sind, die nicht wieder auferstehen werden, um gerichtet zu werden, da sie bereits gerichtet sind (vgl. Joh 3,18).
Antwort auf Einwand 2: Augustinus (De Civ. Dei XX, 23) erklärt „viele“ als „alle“: tatsächlich wird diese Redeweise oft in der Heiligen Schrift angetroffen. Oder aber die Einschränkung kann sich auf die Kinder beziehen, die dem Limbus übergeben sind, welche, obwohl sie wieder auferstehen werden, nicht eigentlich als erwachend bezeichnet werden, da sie keinen Sinn weder für Schmerz noch für Herrlichkeit haben werden, und Wachen ist das Entfesseln der Sinne.
Antwort auf Einwand 3: Alle, sowohl Gute als auch Böse, sind Christus gleichgestaltet, während sie in diesem Leben leben, hinsichtlich der Dinge, die zur Natur der Spezies gehören, aber nicht hinsichtlich der Dinge, die zur Gnade gehören. Daher werden alle ihm in der Wiederherstellung des natürlichen Lebens gleichgestaltet sein, aber nicht in der Ähnlichkeit der Herrlichkeit, außer den Guten allein.
Antwort auf Einwand 4: Jene, die in der Erbsünde gestorben sind, haben durch das Sterben die Verpflichtung des Todes, der die Strafe der Erbsünde ist, beglichen. Daher können sie ungeachtet der Erbsünde vom Tod wieder auferstehen: denn die Strafe der Erbsünde ist zu sterben, eher als vom Tod festgehalten zu werden.
Antwort auf Einwand 5: Wir werden durch die Gnade Christi wiedergeboren, die uns gegeben wird, aber wir stehen wieder auf durch die Gnade Christi, durch die es geschah, dass er unsere Natur annahm, da wir ihm dadurch in den natürlichen Dingen gleichgestaltet sind. Daher werden jene, die im Mutterleib sterben, obwohl sie nicht durch den Empfang der Gnade wiedergeboren werden, dennoch aufgrund der Gleichförmigkeit ihrer Natur mit ihm wieder auferstehen, welche Gleichförmigkeit sie durch das Erreichen der Vollkommenheit der menschlichen Spezies erlangt haben.