Suppl., q. 63 a. 2
Ob eine zweite Ehe ein Sakrament ist?
Quaestio 63 · Von den zweiten Ehen
1. Einwand: Es scheint, dass eine zweite Ehe kein Sakrament ist. Denn wer ein Sakrament wiederholt, fügt dem Sakrament Unrecht zu. Aber keinem Sakrament sollte Unrecht geschehen. Wäre also eine zweite Ehe ein Sakrament, dürfte die Ehe keinesfalls wiederholt werden.
2. Einwand: Ferner wird in jedem Sakrament eine Art von Segen gespendet. Aber in einer zweiten Ehe wird kein Segen gespendet, wie im Text dargelegt (Sent. IV, D. 42). Daher wird darin kein Sakrament gespendet.
3. Einwand: Ferner ist die Bedeutung wesentlich für ein Sakrament. Aber die Bedeutung der Ehe wird in einer zweiten Ehe nicht gewahrt, weil es keine Vereinigung von nur einer Frau mit nur einem Mann ist, wie im Falle von Christus und der Kirche. Daher ist es kein Sakrament.
4. Einwand: Ferner ist ein Sakrament kein Hindernis für den Empfang eines anderen. Aber eine zweite Ehe ist ein Hindernis für den Empfang der Weihe. Daher ist sie kein Sakrament.
Dagegen spricht, dass der eheliche Verkehr in einer zweiten Ehe ebenso von Sünde entschuldigt ist wie in einer ersten Ehe. Nun wird der eheliche Verkehr entschuldigt [Vgl. Frage 69, Artikel 1] durch die Ehegüter, welche Treue, Nachkommenschaft und Sakrament sind. Daher ist eine zweite Ehe ein Sakrament.
Ferner wird Irregularität nicht durch eine zweite und nicht-sakramentale Verbindung, wie etwa Unzucht, begründet. Doch wird Irregularität durch eine zweite Ehe begründet. Daher ist es eine sakramentale Verbindung.
Ich antworte darauf, dass überall dort, wo wir das Wesentliche eines Sakraments finden, ein wahres Sakrament vorliegt. Da wir nun in einer zweiten Ehe alles Wesentliche des Sakraments der Ehe finden (nämlich die entsprechende Materie – die sich daraus ergibt, dass die Parteien die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen – und die entsprechende Form, welche der Ausdruck des inneren Konsenses durch Worte der Gegenwart ist), ist es klar, dass eine zweite Ehe ebenso ein Sakrament ist wie eine erste.
Antwort auf den 1. Einwand: Dies gilt für ein Sakrament, das eine unvergängliche Wirkung verursacht: denn wenn das Sakrament wiederholt würde, implizierte dies, dass das erste nicht wirksam war, und so würde dem ersten Unrecht getan, wie es bei all jenen Sakramenten klar ist, die ein Merkmal einprägen. Aber jene Sakramente, die keine unvergängliche Wirkung haben, können ohne Unrecht gegen das Sakrament wiederholt werden, wie im Falle der Buße. Und da das Eheband mit dem Tod erlischt, geschieht dem Sakrament kein Unrecht, wenn eine Frau nach dem Tod ihres Mannes erneut heiratet.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl die zweite Ehe, an sich betrachtet, ein vollkommenes Sakrament ist, so ist sie doch, wenn wir sie in Beziehung zur ersten Ehe betrachten, gewissermaßen ein mangelhaftes Sakrament, weil sie nicht ihre volle Bedeutung hat, da es keine Vereinigung von nur einer Frau mit nur einem Mann ist, wie in der Ehe Christi mit der Kirche. Und wegen dieses Mangels unterbleibt der Segen in einer zweiten Ehe. Dies bezieht sich jedoch auf den Fall, wenn es eine zweite Ehe seitens beider, Mann und Frau, oder nur seitens der Frau ist. Denn wenn eine Jungfrau einen Mann heiratet, der eine andere Frau hatte, wird die Ehe dennoch gesegnet. Denn die Bedeutung bleibt bis zu einem gewissen Grad auch in Bezug auf die frühere Ehe gewahrt, da Christus zwar nur eine Kirche zur Braut hat, aber viele Personen ihm in der einen Kirche vermählt sind. Aber die Seele kann keinem anderen außer Christus vermählt werden, sonst begeht sie Unzucht mit dem Teufel. Auch gibt es keine geistliche Ehe. Aus diesem Grund wird die Ehe, wenn eine Frau ein zweites Mal heiratet, wegen des Mangels im Sakrament nicht gesegnet.
Antwort auf den 3. Einwand: Die vollkommene Bedeutung findet sich in einer zweiten Ehe an sich betrachtet, nicht jedoch, wenn sie in Beziehung zur vorherigen Ehe betrachtet wird, und so ist sie ein mangelhaftes Sakrament.
Antwort auf den 4. Einwand: Eine zweite Ehe ist insofern ein Hindernis für das Sakrament der Weihe, als ein Mangel im Sakrament vorliegt, nicht aber als Sakrament selbst.