Suppl., q. 63 a. 1
Ob eine zweite Ehe erlaubt ist?
Quaestio 63 · Von den zweiten Ehen
1. Einwand: Es scheint, dass eine zweite Ehe unerlaubt ist. Denn wir sollten über die Dinge gemäß der Wahrheit urteilen. Nun sagt Chrysostomus [Hom. 32 im Opus Imperfectum, das fälschlicherweise dem hl. Johannes Chrysostomus zugeschrieben wird], dass „einen zweiten Mann zu nehmen, in Wahrheit Unzucht ist“, was unerlaubt ist. Daher ist auch eine zweite Ehe nicht erlaubt.
2. Einwand: Ferner ist alles, was nicht gut ist, unerlaubt. Nun sagt Ambrosius [Über 1 Kor 7,40 und De Viduis], dass eine zweite Ehe nicht gut sei. Daher ist sie unerlaubt.
3. Einwand: Ferner sollte niemand davon ausgeschlossen werden, bei Dingen anwesend zu sein, die ziemend und erlaubt sind. Doch Priester sind davon ausgeschlossen, bei zweiten Ehen anwesend zu sein, wie im Text dargelegt wird (Sent. IV, D. 42). Daher sind sie unerlaubt.
4. Einwand: Ferner zieht sich niemand eine Strafe zu, außer für eine Sünde. Nun zieht sich eine Person aufgrund einer zweimaligen Verheiratung die Strafe der Irregularität zu. Daher ist eine zweite Ehe unerlaubt.
Dagegen spricht, dass wir von Abraham lesen, er habe eine zweite Ehe geschlossen (Gen 25,1).
Ferner sagt der Apostel (1 Tim 5,14): „Ich will ..., dass die Jüngeren“, nämlich Witwen, „heiraten, Kinder gebären.“ Daher sind zweite Ehen erlaubt.
Ich antworte darauf, dass das Eheband nur bis zum Tod andauert (Röm 7,2), weshalb beim Tod eines der Ehegatten das Eheband erlischt: und folglich ist der andere, wenn einer stirbt, nicht aufgrund der vorangegangenen Ehe daran gehindert, ein zweites Mal zu heiraten. Daher sind nicht nur zweite Ehen erlaubt, sondern sogar dritte und so weiter.
Antwort auf den 1. Einwand: Chrysostomus spricht in Bezug auf die Ursache, die eine Person zuweilen zu einer zweiten Ehe anzutreiben pflegt, nämlich die Begierlichkeit, die auch zur Unzucht antreibt.
Antwort auf den 2. Einwand: Von einer zweiten Ehe wird gesagt, sie sei nicht gut, nicht weil sie unerlaubt wäre, sondern weil ihr die Ehre der Bedeutung fehlt, die in einer ersten Ehe liegt, wo ein Mann eine Frau hat, wie im Falle von Christus und der Kirche.
Antwort auf den 3. Einwand: Männer, die für göttliche Dinge geweiht sind, sind nicht nur von unerlaubten Dingen ausgeschlossen, sondern sogar von Dingen, die irgendeinen Anschein von Schändlichkeit haben; und folglich sind sie von zweiten Ehen ausgeschlossen, denen der Anstand fehlt, der in einer ersten Ehe war.
Antwort auf den 4. Einwand: Irregularität zieht man sich nicht immer aufgrund einer Sünde zu, sondern sie kann durch einen Mangel im Sakrament entstehen [„Defectus sacramenti“, d. h. Mangel der Bedeutung; vgl. Artikel 2, Einwand 3]. Daher trifft das Argument nicht den Punkt.