Suppl., q. 38 a. 2
Ob Häretiker und jene, die von der Kirche getrennt sind, Weihen spenden können?
Quaestio 38 · Von den Spendern dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass Häretiker und jene, die von der Kirche getrennt sind, keine Weihen spenden können. Denn Weihen zu spenden ist etwas Größeres, als jemanden zu lösen oder zu binden. Ein Häretiker aber kann nicht lösen oder binden. Also kann er auch nicht weihen.
Einwand 2: Ferner kann ein Priester, der von der Kirche getrennt ist, konsekrieren, weil der Charakter, von dem er diese Gewalt ableitet, unauslöschlich in ihm bleibt. Ein Bischof aber empfängt keinen Charakter, wenn er zum Episkopat erhoben wird. Deshalb behält er die bischöfliche Gewalt nach seiner Trennung von der Kirche nicht notwendigerweise.
Einwand 3: Ferner kann in keiner Gemeinschaft jemand, der aus ihr ausgestoßen ist, über die Ämter der Gemeinschaft verfügen. Nun sind Weihen Ämter der Kirche. Also kann einer, der außerhalb der Kirche steht, keine Weihen spenden.
Einwand 4: Ferner beziehen die Sakramente ihre Wirksamkeit aus dem Leiden Christi. Nun ist ein Häretiker nicht mit dem Leiden Christi vereint; weder durch seinen eigenen Glauben, da er ein Ungläubiger ist, noch durch den Glauben der Kirche, da er von der Kirche getrennt ist. Also kann er das Sakrament der Weihe nicht spenden.
Einwand 5: Ferner ist bei der Spendung von Weihen ein Segen notwendig. Ein Häretiker aber kann nicht segnen; vielmehr wird sein Segen in einen Fluch verwandelt, wie aus den im Text zitierten Autoritäten hervorgeht (Sent. IV, D. 25). Also kann er nicht weihen.
Dagegen spricht: Wenn ein Bischof, der in Häresie gefallen ist, versöhnt wird, wird er nicht erneut konsekriert. Also hat er die Gewalt, die er zur Spendung von Weihen hatte, nicht verloren.
Ferner ist die Gewalt zu weihen größer als die Gewalt der Weihe selbst. Aber die Gewalt der Weihe geht wegen Häresie und dergleichen nicht verloren. Also auch nicht die Gewalt zu weihen.
Ferner, wie derjenige, der tauft, einen rein äußeren Dienst ausübt, so tut dies auch derjenige, der weiht, während Gott im Inneren wirkt. Aber einer, der von der Kirche getrennt ist, verliert keineswegs die Gewalt zu taufen. Also verliert er auch nicht die Gewalt zu weihen.
Ich antworte darauf: Zu dieser Frage werden im Text (Sent. IV, D. 25) vier Meinungen erwähnt. Denn einige sagten, dass Häretiker, solange sie von der Kirche geduldet werden, die Gewalt zu weihen behalten, nicht aber, nachdem sie von der Kirche getrennt wurden; ebenso wenig wie jene, die degradiert wurden und dergleichen. Dies ist die erste Meinung. Doch dies ist unmöglich, denn was auch geschehen mag, keine Gewalt, die mit einer Konsekration gegeben wird, kann weggenommen werden, solange die Sache selbst bleibt, ebenso wenig wie die Konsekration selbst annulliert werden kann; denn selbst ein Altar oder Chrisam, einmal konsekriert, bleibt für immer konsekriert. Da also die bischöfliche Gewalt durch Konsekration verliehen wird, muss sie notwendigerweise für immer andauern, wie sehr ein Mensch auch sündigen oder von der Kirche getrennt sein mag. Aus diesem Grund sagten andere, dass jene, die von der Kirche getrennt sind, nachdem sie bischöfliche Gewalt in der Kirche hatten, die Gewalt behalten, zu weihen und andere zu erheben, dass aber jene, die von ihnen erhoben werden, diese Gewalt nicht haben. Dies ist die vierte Meinung. Aber auch dies ist unmöglich, denn wenn jene, die in der Kirche geweiht wurden, die empfangene Gewalt behalten, ist es klar, dass sie durch die Ausübung ihrer Gewalt gültig konsekrieren und daher gültig jede Gewalt übertragen, die mit jener Konsekration gegeben wird, und so haben jene, die von ihnen die Weihe oder Beförderung empfangen, dieselbe Gewalt wie sie. Deshalb sagten andere, dass selbst jene, die von der Kirche getrennt sind, Weihen und die anderen Sakramente spenden können, vorausgesetzt, sie wahren die gebührende Form und Intention, sowohl was die erste Wirkung betrifft, welche die Spendung des Sakraments ist, als auch was die letzte Wirkung betrifft, welche die Spendung der Gnade ist. Dies ist die zweite Meinung. Aber auch dies ist unzulässig, da allein durch die Tatsache, dass eine Person in den Sakramenten mit einem Häretiker kommuniziert, der von der Kirche getrennt ist, sie sündigt und sich so dem Sakrament unaufrichtig nähert und die Gnade nicht erlangen kann, außer vielleicht bei der Taufe im Notfall. Daher sagen andere, dass sie die Sakramente gültig spenden, aber mit ihnen keine Gnade verleihen, nicht weil es den Sakramenten an Wirksamkeit mangelt, sondern wegen der Sünden jener, die die Sakramente von solchen Personen trotz des Verbots der Kirche empfangen. Dies ist die dritte und die wahre Meinung.
Antwort auf Einwand 1: Die Wirkung der Absolution ist nichts anderes als die Vergebung der Sünden, die aus der Gnade resultiert, und folglich kann ein Häretiker nicht absolvieren, wie er auch in den Sakramenten keine Gnade verleihen kann. Zudem ist es, um die Absolution zu erteilen, notwendig, die Jurisdiktion zu haben, die einer, der von der Kirche getrennt ist, nicht hat.
Antwort auf Einwand 2: Wenn ein Mann zum Episkopat erhoben wird, empfängt er eine Gewalt, die er für immer behält. Dies kann jedoch nicht Charakter genannt werden, weil ein Mensch dadurch nicht in direkte Beziehung zu Gott gesetzt wird, sondern zum mystischen Leib Christi. Dennoch bleibt sie unauslöschlich, genau wie der Charakter, weil sie durch Konsekration gegeben wird.
Antwort auf Einwand 3: Jene, die von Häretikern geweiht werden, empfangen zwar eine Weihe, aber nicht deren Ausübung, um rechtmäßig in ihren Weihen zu dienen, und zwar aus genau dem im Einwand angegebenen Grund.
Antwort auf Einwand 4: Sie sind mit dem Leiden Christi durch den Glauben der Kirche vereint, denn obwohl sie in sich selbst von ihr getrennt sind, sind sie mit ihr vereint hinsichtlich der Form der Kirche, die sie wahren.
Antwort auf Einwand 5: Dies bezieht sich auf die letzte Wirkung der Sakramente, wie die dritte Meinung behauptet.