Suppl., q. 26 a. 3
Ob ein Bischof Ablässe gewähren kann?
Quaestio 26 · Von denen, die Ablässe gewähren können.
Einwand 1: Es scheint, dass selbst ein Bischof keine Ablässe gewähren kann. Denn der Schatz der Kirche ist das Gemeingut der ganzen Kirche. Nun kann das Gemeingut der ganzen Kirche nur von demjenigen verteilt werden, der der ganzen Kirche vorsteht. Daher kann allein der Papst Ablässe gewähren.
Einwand 2: Ferner kann niemand gesetzlich festgesetzte Strafen erlassen, außer demjenigen, der die Macht hat, das Gesetz zu geben. Nun sind die Strafen zur Genugtuung für Sünden gesetzlich festgesetzt. Daher kann allein der Papst diese Strafen erlassen, da er der Gesetzgeber ist.
Dagegen spricht: Dagegen steht der Brauch der Kirche, gemäß welchem Bischöfe Ablässe gewähren.
Ich antworte darauf: Der Papst besitzt die Fülle der oberhirtlichen Gewalt, indem er wie ein König in seinem Reiche ist; wohingegen die Bischöfe zu einem Anteil an seiner Sorge bestellt sind, wie Richter über jede einzelne Stadt. Daher redet der Papst in seinen Briefen sie allein als "Brüder" an, während er alle anderen seine "Söhne" nennt. Daher liegt die Fülle der Vollmacht, Ablässe zu gewähren, beim Papst, weil er sie gewähren kann, wie es ihm beliebt, vorausgesetzt, der Grund ist rechtmäßig: während bei den Bischöfen diese Vollmacht vorbehaltlich der Anordnung des Papstes liegt, so dass sie diese innerhalb festgesetzter Grenzen und nicht darüber hinaus gewähren können.
Dies genügt für die Erwiderungen auf die Einwände.