Suppl., q. 13 a. 1
Ob der Mensch Gott Genugtuung leisten kann?
Quaestio 13 · Von der Möglichkeit der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch Gott keine Genugtuung leisten kann. Denn die Genugtuung muss das Vergehen aufwiegen, wie oben gezeigt wurde (Frage [12], Artikel [2],3). Ein Vergehen gegen Gott aber ist unendlich, da es sich nach der Person bemisst, gegen die es begangen wird; denn es ist ein schwereres Vergehen, einen Fürsten zu schlagen als irgendeinen anderen. Da also keine Handlung des Menschen unendlich sein kann, scheint es, dass er Gott keine Genugtuung leisten kann.
Einwand 2: Ferner kann ein Knecht keinen Ersatz für eine Schuld leisten, da alles, was er hat, seinem Herrn gehört. Wir aber sind Knechte Gottes, und alles Gute, das wir haben, schulden wir Ihm. Da also Genugtuung ein Ersatz für ein vergangenes Vergehen ist, scheint es, dass wir sie Gott nicht darbringen können.
Einwand 3: Ferner, wenn alles, was ein Mensch hat, nicht ausreicht, um eine Schuld zu begleichen, kann er keine weitere Schuld begleichen. Nun reicht alles, was der Mensch ist, alles, was er kann, und alles, was er hat, nicht aus, um das zu bezahlen, was er für die Wohltat der Schöpfung schuldet; weshalb geschrieben steht (Jes 40,16), dass „der Libanon nicht hinreicht zum Brennholz und seine Tiere nicht zum Brandopfer“. Daher kann er auf keinen Fall Genugtuung leisten für die Schuld, die aus dem begangenen Vergehen resultiert.
Einwand 4: Ferner ist der Mensch verpflichtet, seine ganze Zeit im Dienst Gottes zu verbringen. Nun kann einmal verlorene Zeit nicht wiedererlangt werden, weshalb Seneca bemerkt (Lib. i, Ep. i, ad Lucilium), dass der Verlust von Zeit eine sehr schwere Sache ist. Daher kann der Mensch Gott keinen Ersatz leisten, und es folgt dieselbe Schlussfolgerung wie zuvor.
Einwand 5: Ferner ist die aktuelle Todsünde schwerwiegender als die Erbsünde. Aber niemand konnte für die Erbsünde Genugtuung leisten, wenn er nicht zugleich Gott und Mensch war. Daher kann er auch nicht für die aktuelle Sünde Genugtuung leisten.
Dagegen spricht, dass Hieronymus [*Pelagius, Expos. Fidei ad Damasum] sagt: „Wer behauptet, Gott habe dem Menschen etwas Unmögliches befohlen, der sei mit dem Bann belegt.“ Aber Genugtuung ist befohlen (Lk 3,8): „Bringt ... Früchte, die der Buße würdig sind.“ Also ist es möglich, Gott Genugtuung zu leisten.
Ferner ist Gott barmherziger als jeder Mensch. Aber es ist möglich, einem Menschen Genugtuung zu leisten. Also ist es möglich, Gott Genugtuung zu leisten.
Ferner liegt eine geschuldete Genugtuung vor, wenn die Strafe das Vergehen aufwiegt, da „Gerechtigkeit dasselbe ist wie das Wiedererleiden [contrapassio]“, wie die Pythagoreer sagten [*Aristoteles, Ethic. v, 5; Vgl. SS, Frage [61], Artikel [4]]. Nun kann die Strafe der Lust entsprechen, die in einer begangenen Sünde enthalten ist. Daher kann Gott Genugtuung geleistet werden.
Ich antworte darauf, dass der Mensch auf zweifache Weise zum Schuldner Gottes wird: erstens aufgrund empfangener Wohltaten, zweitens aufgrund begangener Sünde. Und so wie Danksagung oder Gottesverehrung oder dergleichen die Schuld für empfangene Wohltaten betreffen, so betrifft die Genugtuung die Schuld für begangene Sünde. Nun ist es bei der Ehrung der Eltern oder der Götter, wie der Philosoph sagt (Ethic. viii, 14), unmöglich, ihnen Maß für Maß zurückzuzahlen; es genügt aber, dass der Mensch so viel zurückzahlt, wie er kann, denn Freundschaft verlangt nicht Maß für Maß, sondern das Mögliche. Doch auch dies ist gewissermaßen gleich, nämlich gemäß der Proportion: Denn wie sich die Gott geschuldete Schuld zu Gott verhält, so verhält sich das, was der Mensch tun kann, zum Menschen selbst, so dass auf andere Weise die Form der Gerechtigkeit gewahrt bleibt. Dasselbe gilt für die Genugtuung. Folglich kann der Mensch Gott keine Genugtuung leisten, wenn „satis“ [genug] eine quantitative Gleichheit bezeichnet; er kann es aber, wenn es eine proportionale Gleichheit bezeichnet, wie oben erklärt, und wie dies für die Gerechtigkeit ausreicht, so reicht es auch für die Genugtuung aus.
Antwort auf Einwand 1: So wie das Vergehen eine gewisse Unendlichkeit aus der Unendlichkeit der göttlichen Majestät bezog, so bezieht die Genugtuung eine gewisse Unendlichkeit aus der Unendlichkeit der göttlichen Barmherzigkeit, insofern sie durch die Gnade belebt wird, wodurch alles, was der Mensch zurückzuzahlen vermag, annehmbar wird. Andere sagen jedoch, das Vergehen sei unendlich hinsichtlich der Abwendung, und in dieser Hinsicht wird es unentgeltlich vergeben; es sei aber endlich als Hinwendung zu einem veränderlichen Gut, und in dieser Hinsicht ist es möglich, dafür Genugtuung zu leisten. Dies trifft jedoch nicht den Punkt, da die Genugtuung nicht auf die Sünde antwortet, außer insofern diese ein Vergehen gegen Gott ist, was eine Angelegenheit nicht der Hinwendung zum Geschöpf, sondern der Abwendung von Gott ist. Wieder andere sagen, dass es sogar hinsichtlich der Abwendung möglich ist, für die Sünde Genugtuung zu leisten kraft des Verdienstes Christi, welches in gewisser Weise unendlich war. Und dies läuft auf dasselbe hinaus wie das, was wir zuvor sagten, da den Gläubigen Gnade durch den Glauben an den Mittler gegeben wird. Wenn Er jedoch die Gnade auf andere Weise geben würde, würde die Genugtuung auf die oben erklärte Weise ausreichen.
Antwort auf Einwand 2: Der Mensch, der zum Bilde Gottes geschaffen wurde, hat einen gewissen Anteil an der Freiheit, insofern er durch seinen freien Willen Herr seiner Handlungen ist. So kann er, indem er durch seinen freien Willen handelt, Gott Genugtuung leisten; denn obwohl es Gott gehört, insofern es ihm von Gott verliehen wurde, so wurde es ihm doch frei verliehen, damit er sein eigener Herr sei, was von einem Sklaven nicht gesagt werden kann.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument beweist, dass es unmöglich ist, Gott eine gleichwertige Genugtuung zu leisten, nicht aber, dass es unmöglich ist, Ihm eine ausreichende Genugtuung zu leisten. Denn obwohl der Mensch Gott alles schuldet, was er Ihm geben kann, ist es für sein Heil nicht notwendig, dass er tatsächlich alles tut, was er zu tun vermag, denn es ist ihm unmöglich, gemäß seinem gegenwärtigen Lebenszustand, seine ganze Kraft in eine einzige Sache zu legen, da er auf viele Dinge achten muss. Und so unterliegt sein Verhalten einem gewissen Maß, nämlich der Erfüllung der Gebote Gottes, über die hinaus er etwas als Genugtuung darbringen kann.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl der Mensch die vergangene Zeit nicht zurückgewinnen kann, kann er in der folgenden Zeit Ersatz leisten für das, was er in der Vergangenheit hätte tun sollen, da das Gebot nicht die Erfüllung seines gesamten Vermögens von ihm forderte, wie oben gesagt (ad 3).
Antwort auf Einwand 5: Obwohl die Erbsünde weniger von der Natur der Sünde hat als die aktuelle Sünde, ist sie doch ein schwereres Übel, weil sie eine Infektion der menschlichen Natur selbst ist, so dass sie, anders als die aktuelle Sünde, nicht durch die Genugtuung eines bloßen Menschen gesühnt werden konnte.