Suppl., q. 12 a. 2
Ob die Genugtuung ein Akt der Gerechtigkeit ist?
Quaestio 12 · Von der Genugtuung ihrem Wesen nach
Einwand 1: Es scheint, dass die Genugtuung kein Akt der Gerechtigkeit ist. Denn der Zweck der Genugtuung ist, dass man mit der beleidigten Person versöhnt werde. Die Versöhnung aber gehört, da sie ein Akt der Liebe ist, zur Caritas. Also ist die Genugtuung ein Akt der Caritas und nicht der Gerechtigkeit.
Einwand 2: Ferner sind die Ursachen der Sünde in uns die Leidenschaften der Seele, die uns zum Bösen neigen. Die Gerechtigkeit aber befasst sich nach dem Philosophen (Ethic. v, 2,3) nicht mit Leidenschaften, sondern mit Handlungen. Da also die Genugtuung darauf abzielt, die Ursachen der Sünde zu entfernen, wie im Text (Sent. iv, D, 15) dargelegt wird, scheint es, dass sie kein Akt der Gerechtigkeit ist.
Einwand 3: Ferner ist die Vorsorge für die Zukunft kein Akt der Gerechtigkeit, sondern der Klugheit, von der die Vorsicht ein Teil ist. Es gehört aber zur Genugtuung, „den Einflüsterungen der Sünde keinen Raum zu geben“ [*Vgl. XP/Question [12]/Article [3]/Objection [1]]. Also ist die Genugtuung kein Akt der Gerechtigkeit.
Dagegen spricht, dass keine Tugend außer der Gerechtigkeit den Begriff des Geschuldeten betrachtet. Die Genugtuung aber gibt Gott die geschuldete Ehre, wie Anselm feststellt (Cur Deus Homo i). Also ist die Genugtuung ein Akt der Gerechtigkeit.
Ferner stellt keine Tugend außer der Gerechtigkeit Gleichheit zwischen äußeren Dingen her. Dies aber geschieht durch die Genugtuung, welche die Gleichheit zwischen der Wiedergutmachung und dem vorangegangenen Vergehen herstellt. Also ist die Genugtuung ein Akt der Gerechtigkeit.
Ich antworte darauf, dass nach dem Philosophen (Ethic. v, 3,4) die Mitte der Gerechtigkeit im Hinblick auf eine Gleichsetzung von Sache und Sache gemäß einer gewissen Proportion betrachtet wird. Daher, da schon der Name der Genugtuung eine Gleichsetzung dieser Art einschließt, weil das Adverb „satis“ [genug] eine Gleichheit der Proportion bezeichnet, ist es offensichtlich, dass die Genugtuung formell ein Akt der Gerechtigkeit ist. Nun ist der Akt der Gerechtigkeit nach dem Philosophen (Ethic. v, 2,4) entweder ein Akt, der von einem Menschen gegenüber einem anderen vollzogen wird, wie wenn ein Mensch einem anderen bezahlt, was er ihm schuldet, oder ein Akt, der von einem Menschen zwischen zwei anderen vollzogen wird, wie wenn ein Richter Recht spricht zwischen zwei Menschen. Wenn es ein Akt der Gerechtigkeit von einem Menschen zu einem anderen ist, wird die Gleichheit im Handelnden hergestellt, während, wenn es etwas ist, das zwischen zwei anderen getan wird, die Gleichheit in dem Subjekt hergestellt wird, das ein Unrecht erlitten hat. Und da die Genugtuung Gleichheit im Handelnden ausdrückt, bezeichnet sie, eigentlich gesprochen, einen Akt der Gerechtigkeit von einem Menschen zu einem anderen. Nun kann ein Mensch einem anderen Gerechtigkeit widerfahren lassen entweder in Handlungen und Leidenschaften oder in äußeren Dingen; so wie man einem anderen Unrecht tun kann, entweder indem man etwas wegnimmt oder durch eine schädliche Handlung. Und da Geben bedeutet, eine äußere Sache zu gebrauchen, bezeichnet der Akt der Gerechtigkeit, insofern er Gleichheit zwischen äußeren Dingen herstellt, eigentlich gesprochen eine Rückgabe: aber Genugtuung zu leisten weist deutlich auf Gleichheit zwischen Handlungen hin, obwohl manchmal das eine für das andere gesetzt wird. Nun betrifft der Ausgleich nur solche Dinge, die ungleich sind, weshalb die Genugtuung Ungleichheit unter Handlungen voraussetzt, welche Ungleichheit ein Vergehen begründet; so dass die Genugtuung ein vorangegangenes Vergehen betrifft. Aber kein Teil der Gerechtigkeit betrifft ein vorangegangenes Vergehen, außer der rächenden Gerechtigkeit, die Gleichheit ohne Unterschied herstellt, ob der Leidende dasselbe Subjekt ist wie der Handelnde, wie wenn jemand sich selbst bestraft, oder ob sie verschieden sind, wie wenn ein Richter einen anderen Menschen bestraft, da die rächende Gerechtigkeit beide Fälle behandelt. Dasselbe gilt für die Buße, die Gleichheit nur im Handelnden einschließt, da es der Büßer ist, der die Strafe trägt [poenam tenet], so dass die Buße in gewisser Weise eine Art der rächenden Gerechtigkeit ist. Dies beweist, dass die Genugtuung, die Gleichheit im Handelnden in Bezug auf ein vorangegangenes Vergehen einschließt, ein Werk der Gerechtigkeit ist, hinsichtlich jenes Teils, der Buße genannt wird.
Antwort auf Einwand 1: Genugtuung ist, wie aus dem Gesagten hervorgeht, Ersatz für zugefügtes Unrecht. Daher, wie das zugefügte Unrecht an sich eine Ungleichheit der Gerechtigkeit nach sich zog, und folglich eine der Freundschaft entgegengesetzte Ungleichheit, so bringt die Genugtuung direkt die Gleichheit der Gerechtigkeit zurück, und folglich die Gleichheit der Freundschaft. Und da ein Akt von dem Habitus hervorgebracht wird, auf dessen Ziel er unmittelbar gerichtet ist, aber von jenem Habitus befohlen wird, auf dessen Ziel er letztlich gerichtet ist, daher wird die Genugtuung von der Gerechtigkeit hervorgebracht, aber von der Caritas befohlen.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl die Gerechtigkeit hauptsächlich Handlungen betrifft, so betrifft sie doch folglich Leidenschaften, insofern sie die Ursachen von Handlungen sind. Daher, wie die Gerechtigkeit den Zorn zügelt, damit er kein ungerechtes Unrecht an einem anderen verübe, und die Begierde, damit sie nicht in das Eherecht eines anderen eindringe, so entfernt die Genugtuung die Ursachen anderer Sünden.
Antwort auf Einwand 3: Jede sittliche Tugend hat Anteil am Akt der Klugheit, weil diese Tugend in ihr die Bedingungen vervollständigt, die für die Tugend wesentlich sind, da jede sittliche Tugend ihre Mitte gemäß der Bestimmung der Klugheit nimmt, wie aus der Definition der Tugend in Ethic. ii, 6 ersichtlich ist.