Suppl., q. 1 a. 2
Ob die Reue ein Akt der Tugend ist?
Quaestio 1 · Von den Teilen der Buße im Besonderen und zuerst von der Reue.
Einwand 1: Es scheint, dass die Reue kein Akt der Tugend ist. Denn Leidenschaften sind keine Akte der Tugend, da „sie uns weder Lob noch Tadel einbringen“ (Ethic. ii, 5). Schmerz aber ist eine Leidenschaft. Da also Reue Schmerz ist, scheint es, dass sie kein Akt der Tugend ist.
Einwand 2: Ferner, so wie die Reue (contritio) so genannt wird, weil sie ein Zerreiben ist, so auch die Attritio. Nun stimmen alle darin überein, dass die Attritio kein Akt der Tugend ist. Daher ist auch die Reue kein Akt der Tugend.
Dagegen spricht: Nichts außer einem Akt der Tugend ist verdienstlich. Aber die Reue ist ein verdienstlicher Akt. Also ist sie ein Akt der Tugend.
Ich antworte darauf: Reue bezeichnet hinsichtlich der wörtlichen Bedeutung des Wortes keinen Akt der Tugend, sondern eine körperliche Leidenschaft. Aber die vorliegende Frage bezieht sich nicht auf die Reue in diesem Sinne, sondern auf das, was das Wort im Wege der Metapher bezeichnen soll. Denn so wie das Aufblähen des eigenen Willens zum Übeltun in sich ein Übel der Gattung nach impliziert, so impliziert das völlige Auflösen und Zerreiben eben dieses Willens etwas der Gattung nach Gutes, denn dies bedeutet, den eigenen Willen zu verabscheuen, durch den die Sünde begangen wurde. Weshalb die Reue, die dies bezeichnet, die Rechtgeartetheit des Willens impliziert; und so ist sie der Akt jener Tugend, der es zukommt, vergangene Sünden zu verabscheuen und zu zerstören, nämlich der Akt der Buße, wie aus dem oben Gesagten ersichtlich ist (Sent. iv, D, 14, Q. 1, A. 1; TP, Q. 85, A. 2, 3).
Antwort auf Einwand 1: Die Reue schließt einen zweifachen Schmerz über die Sünde ein. Einer ist im sinnlichen Teil und ist eine Leidenschaft. Dieser gehört nicht wesentlich zur Reue als einem Akt der Tugend, sondern ist vielmehr ihre Wirkung. Denn so wie die Tugend der Buße dem Körper eine äußere Strafe auferlegt, um die Beleidigung auszugleichen, die Gott durch das Werkzeug der körperlichen Glieder zugefügt wurde, so legt sie dem begehrenden Teil der Seele eine Strafe auf, nämlich den besagten Schmerz, weil auch das Begehrungsvermögen an den sündigen Taten mitgewirkt hat. Dennoch kann dieser Schmerz zur Reue gehören, wenn man sie als Teil des Sakraments betrachtet, da die Natur eines Sakraments derart ist, dass es nicht nur aus inneren, sondern auch aus äußeren Akten und sinnlichen Dingen besteht. Der andere Schmerz ist im Willen und ist nichts anderes als das Missfallen an einem Übel, denn die Regungen des Willens werden nach den Leidenschaften benannt, wie oben dargelegt (Sent. iii, D, 26, Q. 1, A. 5; FS, Q. 22, A. 3, ad 3). Demgemäß ist die Reue wesentlich eine Art von Schmerz und ist ein Akt der Tugend der Buße.
Antwort auf Einwand 2: Attritio bezeichnet die Annäherung an die vollkommene Reue (contritio), weshalb in körperlichen Dingen Dinge als „attritiert“ (wundgerieben/abgenutzt) bezeichnet werden, wenn sie bis zu einem gewissen Grad abgetragen, aber nicht gänzlich in Stücke zerrieben sind; während sie als „kontritiert“ (zerknirscht) bezeichnet werden, wenn alle Teile winzig klein zerrieben sind. Weshalb in geistigen Dingen Attritio ein gewisses, aber kein vollkommenes Missfallen an den begangenen Sünden bezeichnet, wohingegen Reue (contritio) das vollkommene Missfallen bezeichnet.