II-II, q. 54 a. 1
Ob die Nachlässigkeit eine besondere Sünde ist?
Quaestio 54 · Von der Nachlässigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Nachlässigkeit keine besondere Sünde ist. Denn die Nachlässigkeit ist der Sorgfalt entgegengesetzt. Sorgfalt aber ist bei jeder Tugend erforderlich. Also ist die Nachlässigkeit keine besondere Sünde.
Einwand 2: Ferner ist das, was jeder Sünde gemein ist, keine besondere Sünde. Nun ist die Nachlässigkeit jeder Sünde gemein, denn wer sündigt, vernachlässigt das, was ihn von der Sünde abhält, und wer in der Sünde verharrt, vernachlässigt es, Reue über seine Sünde zu empfinden. Also ist die Nachlässigkeit keine besondere Sünde.
Einwand 3: Ferner hat jede besondere Sünde eine bestimmte Materie. Die Nachlässigkeit aber scheint keine bestimmte Materie zu haben: denn sie bezieht sich weder auf schlechte oder gleichgültige Dinge (denn niemand wird der Nachlässigkeit beschuldigt, wenn er diese unterlässt), noch auf gute Dinge, denn wenn diese nachlässig getan werden, sind sie nicht mehr gut. Daher scheint es, dass die Nachlässigkeit kein besonderes Laster ist.
Dagegen spricht, dass Sünden, die aus Nachlässigkeit begangen werden, von jenen unterschieden werden, die aus Verachtung begangen werden.
Ich antworte darauf, dass Nachlässigkeit einen Mangel an der geschuldeten Sorgsamkeit bezeichnet. Nun ist jeder Mangel an einem geschuldeten Akt sündhaft: weshalb es offensichtlich ist, dass Nachlässigkeit eine Sünde ist, und dass sie notwendigerweise den Charakter einer besonderen Sünde hat, insofern die Sorgsamkeit der Akt einer besonderen Tugend ist. Denn gewisse Sünden sind dadurch besondere Sünden, dass sie eine besondere Materie haben, wie die Unkeuschheit sich auf geschlechtliche Dinge bezieht; einige Laster hingegen sind besondere Laster aufgrund dessen, dass sie eine besondere Art von Akt haben, der sich auf alle Arten von Materie erstreckt; und solcherart sind alle Laster, die einen Akt der Vernunft betreffen, da jeder Akt der Vernunft sich auf jede Art von moralischer Materie erstreckt. Da nun die Sorgsamkeit ein besonderer Akt der Vernunft ist, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [47], Artikel [9]), folgt daraus, dass die Nachlässigkeit, welche den Mangel an Sorgsamkeit bezeichnet, eine besondere Sünde ist.
Antwort auf Einwand 1: Sorgfalt scheint dasselbe zu sein wie Sorgsamkeit, denn je mehr wir ein Ding lieben [diligimus], desto besorgter sind wir darum. Daher ist Sorgfalt, nicht weniger als Sorgsamkeit, für jede Tugend erforderlich, insofern geschuldete Akte der Vernunft für jede Tugend notwendig sind.
Antwort auf Einwand 2: In jeder Sünde muss notwendigerweise ein Defekt vorliegen, der einen Akt der Vernunft betrifft, zum Beispiel ein Defekt in der Beratung oder dergleichen. Daher ist, so wie die Übereilung eine besondere Sünde ist aufgrund eines besonderen Aktes der Vernunft, der unterlassen wird, nämlich der Beratung, obwohl sie in jeder Art von Sünde gefunden werden kann; so auch die Nachlässigkeit eine besondere Sünde aufgrund des Mangels an einem besonderen Akt der Vernunft, nämlich der Sorgsamkeit, obwohl sie mehr oder weniger in allen Sünden gefunden wird.
Antwort auf Einwand 3: Eigentlich gesprochen ist die Materie der Nachlässigkeit ein Gut, das man tun soll; nicht dass es ein Gut wäre, wenn es nachlässig getan wird, sondern weil es aufgrund der Nachlässigkeit einen Mangel an Güte erleidet, sei es, dass ein geschuldeter Akt gänzlich unterlassen wird durch Mangel an Sorgsamkeit, oder dass ein geschuldeter Umstand unterlassen wird.