II-II, q. 15 a. 1
: Ob die Blindheit des Geistes Sünde ist?
Quaestio 15 · Von den Lastern, die dem Wissen und dem Verstand entgegenstehen
Einwand 1: Es scheint, dass die Blindheit des Geistes keine Sünde ist. Denn das, was von der Sünde entschuldigt, ist anscheinend selbst keine Sünde. Nun entschuldigt die Blindheit des Geistes von der Sünde; denn es steht geschrieben (Joh 9,41): „Wäret ihr blind, so hättet ihr keine Sünde.“ Also ist die Blindheit des Geistes keine Sünde.
Einwand 2: Ferner unterscheidet sich die Strafe von der Schuld. Die Blindheit des Geistes ist aber eine Strafe, wie aus Jes 6,10 hervorgeht: „Verblende das Herz dieses Volkes“; denn da sie ein Übel ist, könnte sie nicht von Gott sein, wäre sie nicht eine Strafe. Also ist die Blindheit des Geistes keine Sünde.
Einwand 3: Ferner ist jede Sünde freiwillig, nach Augustinus (De Vera Relig. xiv). Die Blindheit des Geistes aber ist nicht freiwillig, da, wie Augustinus sagt (Confess. x), „alle die leuchtende Wahrheit zu erkennen lieben“, und wie wir in Pred 11,7 lesen: „Süß ist das Licht, und köstlich ist es für die Augen, die Sonne zu sehen.“ Also ist die Blindheit des Geistes keine Sünde.
Dagegen spricht, dass Gregor (Moral. xxxi, 45) die Blindheit des Geistes zu den Lastern rechnet, die aus der Unzucht entspringen.
Ich antworte darauf, dass, wie die körperliche Blindheit die Beraubung des Prinzips des körperlichen Sehens ist, so ist die Blindheit des Geistes die Beraubung des Prinzips des geistigen oder intellektuellen Sehens. Nun hat dieses ein dreifaches Prinzip. Eines ist das Licht der natürlichen Vernunft; dieses Licht wird, da es zur Spezies der vernunftbegabten Seele gehört, der Seele niemals entzogen, und doch wird es zuweilen an der Ausübung seines eigentlichen Aktes gehindert, indem es durch die niederen Kräfte behindert wird, deren der menschliche Intellekt bedarf, um zu verstehen, wie zum Beispiel im Falle von Schwachsinnigen und Wahnsinnigen, wie im ersten Teil, Frage [84], Artikel [7] und 8 dargelegt wurde.
Ein anderes Prinzip des intellektuellen Sehens ist ein gewisses habituelles Licht, das dem natürlichen Licht der Vernunft hinzugefügt wird, welches Licht der Seele zuweilen entzogen wird. Diese Beraubung ist Blindheit und ist eine Strafe, insofern die Beraubung des Lichtes der Gnade eine Strafe ist. Daher steht über einige geschrieben (Weish 2,21): „Ihre eigene Bosheit hat sie verblendet.“
Ein drittes Prinzip des intellektuellen Sehens ist ein intelligibles Prinzip, durch das der Mensch andere Dinge versteht; auf dieses Prinzip kann der Mensch achten oder nicht achten. Dass er nicht darauf achtet, geschieht auf zweierlei Weise. Manchmal liegt es daran, dass der Wille des Menschen sich vorsätzlich von der Betrachtung jenes Prinzips abwendet, gemäß Ps 35,4: „Er wollte nicht verstehen, um gut zu handeln“; während es manchmal daran liegt, dass der Geist mehr mit Dingen beschäftigt ist, die er mehr liebt, so dass er dadurch gehindert wird, dieses Prinzip zu betrachten, gemäß Ps 57,9: „Feuer“, d.h. der Begierde, „ist auf sie gefallen, und sie werden die Sonne nicht sehen.“ Auf beide Weisen ist die Blindheit des Geistes eine Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Jene Blindheit entschuldigt von der Sünde, die aus einem natürlichen Mangel dessen entsteht, der nicht sehen kann.
Antwort auf Einwand 2: Dieses Argument betrachtet die zweite Art der Blindheit, die eine Strafe ist.
Antwort auf Einwand 3: Die Wahrheit zu verstehen ist an sich von allen geliebt; und doch kann es akzidentell jemandem verhasst sein, insofern ein Mensch dadurch gehindert wird, das zu haben, was er noch mehr liebt.