I-II, q. 54 a. 1
Ob mehrere Habitus in einem Vermögen sein können?
Quaestio 54 · Von der Unterscheidung der Habitus
1. Einwand: Es scheint, dass nicht mehrere Habitus in einem Vermögen sein können. Denn wenn mehrere Dinge hinsichtlich desselben unterschieden werden, so vervielfältigen sich auch die anderen, wenn eines von ihnen vervielfältigt wird. Nun werden Habitus und Vermögen hinsichtlich desselben unterschieden, nämlich hinsichtlich ihrer Akte und Gegenstände. Daher werden sie in gleicher Weise vervielfältigt. Also können nicht mehrere Habitus in einem Vermögen sein.
2. Einwand: Ferner ist ein Vermögen eine einfache Kraft. In einem einfachen Subjekt aber kann es keine Verschiedenheit von Akzidenzien geben; denn das Subjekt ist die Ursache seiner Akzidenzien; und es ist nicht ersichtlich, wie verschiedene Wirkungen aus einer einfachen Ursache hervorgehen können. Daher können nicht mehrere Habitus in einem Vermögen sein.
3. Einwand: Ferner, wie der Körper durch seine Gestalt geformt wird, so wird ein Vermögen durch einen Habitus geformt. Ein Körper kann aber nicht gleichzeitig durch verschiedene Gestalten geformt sein. Also kann auch ein Vermögen nicht gleichzeitig durch viele Habitus geformt sein. Daher können nicht mehrere Habitus gleichzeitig in einem Vermögen sein.
Dagegen spricht, dass der Intellekt ein einziges Vermögen ist; in ihm sind dennoch die Habitus verschiedener Wissenschaften.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Frage 49, Artikel 4), Habitus Dispositionen eines Dinges sind, das sich in Potenz zu etwas befindet, sei es zur Natur oder zur Tätigkeit, welche das Ziel der Natur ist. Was jene Habitus betrifft, die Dispositionen zur Natur sind, so ist es klar, dass mehrere in ein und demselben Subjekt sein können: Denn in einem Subjekt können wir Teile auf verschiedene Weise betrachten, und gemäß den verschiedenen Dispositionen dieser Teile gibt es verschiedene Habitus. Wenn wir also die Säfte als Teile des menschlichen Körpers betrachten, so haben wir gemäß ihrer Disposition in Bezug auf die menschliche Natur den Habitus oder die Disposition der Gesundheit; wenn wir hingegen ähnliche Teile wie Nerven, Knochen und Fleisch betrachten, so ist deren Disposition in Bezug auf die Natur Stärke oder Schwäche; wenn wir aber die Gliedmaßen betrachten, d. h. die Hände, Füße und so weiter, so ist deren Disposition im Verhältnis zur Natur die Schönheit: und so gibt es mehrere Habitus oder Dispositionen im selben Subjekt.
Wenn wir jedoch von jenen Habitus sprechen, die Dispositionen zur Tätigkeit sind und eigentlich zu den Vermögen gehören, so können auch hier mehrere Habitus in einem Vermögen sein. Der Grund dafür ist, dass das Subjekt eines Habitus ein passives Vermögen ist, wie oben dargelegt (Frage 51, Artikel 2): denn nur ein aktives Vermögen kann nicht Subjekt eines Habitus sein, wie oben deutlich gezeigt wurde (Frage 51, Artikel 2). Ein passives Vermögen verhält sich nun zum bestimmten Akt irgendeiner Spezies wie die Materie zur Form: denn so wie die Materie durch ein Agens zu einer Form bestimmt wird, so wird auch ein passives Vermögen durch die Natur eines aktiven Gegenstandes zu einem der Art nach einigen Akt bestimmt. Daher, so wie mehrere Gegenstände ein passives Vermögen bewegen können, so kann ein passives Vermögen das Subjekt mehrerer der Art nach verschiedener Akte oder Vollkommenheiten sein. Nun sind Habitus Qualitäten oder Formen, die einem Vermögen anhaften und dieses Vermögen zu Akten einer bestimmten Spezies hinneigen. Folglich können mehrere Habitus, ebenso wie mehrere spezifisch verschiedene Akte, zu einem Vermögen gehören.
Antwort auf den 1. Einwand: Wie in den natürlichen Dingen die Verschiedenheit der Spezies der Form nach und die Verschiedenheit der Gattung der Materie nach besteht, wie in Metaph. V, Text 33 dargelegt wird (da Dinge, die sich in der Materie unterscheiden, zu verschiedenen Gattungen gehören): so zieht auch die gattungsmäßige Verschiedenheit der Gegenstände eine Verschiedenheit der Vermögen nach sich (weshalb der Philosoph in Ethic. VI, 1 sagt, dass „jene Gegenstände, die sich der Gattung nach unterscheiden, zu verschiedenen Teilen der Seele gehören“); während die spezifische Verschiedenheit der Gegenstände eine spezifische Verschiedenheit der Akte und folglich auch der Habitus nach sich zieht. Nun unterscheiden sich Dinge, die in der Gattung verschieden sind, auch in der Spezies, aber nicht umgekehrt. Daher unterscheiden sich die Akte und Habitus verschiedener Vermögen der Spezies nach: aber daraus folgt nicht, dass verschiedene Habitus in verschiedenen Vermögen sind, denn mehrere können in einem Vermögen sein. Und so wie mehrere Gattungen in einer Gattung eingeschlossen sein können und mehrere Spezies in einer Spezies enthalten sein können; so geschieht es auch, dass es mehrere Spezies von Habitus und Vermögen gibt.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl ein Vermögen hinsichtlich seiner Wesenheit einfach ist, ist es virtuell vielfach, insofern es sich auf viele spezifisch verschiedene Akte erstreckt. Folglich hindert nichts daran, dass viele oberflächlich verschiedene Habitus in einem Vermögen sind.
Antwort auf den 3. Einwand: Ein Körper wird durch seine Gestalt wie durch seine eigenen begrenzenden Ränder geformt: wohingegen ein Habitus nicht die begrenzende Grenze eines Vermögens ist, sondern die Disposition eines Vermögens zu einem Akt als zu seinem letzten Ziel. Folglich kann ein und dasselbe Vermögen nicht mehrere Akte gleichzeitig haben, außer insofern vielleicht ein Akt in einem anderen enthalten ist; ebenso wie ein Körper nicht mehrere Gestalten haben kann, außer insofern eine Gestalt in eine andere eingeht, wie eine dreiseitige in eine vierseitige Figur. Denn der Intellekt kann nicht mehrere Dinge gleichzeitig „aktuell“ verstehen; und doch kann er mehrere Dinge gleichzeitig „habituell“ wissen.