I-II, q. 21 a. 3
Ob eine menschliche Handlung verdienstlich oder missverdienstlich ist, insofern sie gut oder böse ist?
Quaestio 21 · Von den Folgen der menschlichen Handlungen aufgrund ihrer Güte und Bosheit
Einwand 1: Es scheint, dass eine menschliche Handlung nicht aufgrund ihrer Güte oder Bosheit verdienstlich oder missverdienstlich ist. Denn wir sprechen von Verdienst oder Missverdienst in Bezug auf Vergeltung, welche keinen Platz hat außer in Angelegenheiten, die sich auf eine andere Person beziehen. Aber gute oder böse Handlungen sind nicht alle auf eine andere Person bezogen, denn einige beziehen sich auf die Person des Handelnden. Daher ist nicht jede gute oder böse menschliche Handlung verdienstlich oder missverdienstlich.
Einwand 2: Ferner verdient niemand Strafe oder Belohnung dafür, dass er mit dem, worüber er Herr ist, tut, was er will: so wird ein Mensch, wenn er zerstört, was ihm gehört, nicht bestraft, als ob er zerstört hätte, was einem anderen gehört. Aber der Mensch ist Herr über seine eigenen Handlungen. Daher verdient ein Mensch keine Strafe oder Belohnung dadurch, dass er seine Handlung einem guten oder bösen Zweck zuführt.
Einwand 3: Ferner, wenn ein Mensch irgendein Gut für sich selbst erwirbt, verdient er deswegen nicht, von einem anderen Menschen begünstigt zu werden: und dasselbe gilt für das Böse. Nun ist eine gute Handlung selbst eine Art Gut und Vollkommenheit des Handelnden: während eine ungeordnete Handlung sein Übel ist. Daher erwirbt ein Mensch weder Verdienst noch Missverdienst aus der Tatsache, dass er eine gute oder eine böse Tat vollbringt.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Jes. 3,10.11): „Sagt dem Gerechten, dass es ihm wohl ergehen wird; denn er wird die Frucht seiner Taten essen. Wehe dem Gottlosen, es wird ihm übel ergehen; denn die Vergeltung seiner Hände wird ihm gegeben werden.“
Ich antworte darauf, dass wir von Verdienst und Missverdienst in Bezug auf Vergeltung sprechen, die gemäß der Gerechtigkeit geleistet wird. Nun wird einem Menschen Vergeltung gemäß der Gerechtigkeit geleistet, weil er etwas zum Vorteil oder Schaden eines anderen getan hat. Es muss zudem beachtet werden, dass jedes einzelne Mitglied einer Gesellschaft in gewisser Weise ein Teil und Glied der ganzen Gesellschaft ist. Weshalb jedes Gute oder Böse, das dem Mitglied einer Gesellschaft angetan wird, auf die ganze Gesellschaft zurückfällt: so verletzt derjenige, der die Hand verletzt, den Menschen. Wenn daher jemand einem anderen Individuum Gutes oder Böses tut, gibt es ein zweifaches Maß an Verdienst oder Missverdienst in seiner Handlung: erstens in Bezug auf die Vergeltung, die ihm von dem Individuum geschuldet wird, dem er Gutes oder Schaden zugefügt hat; zweitens in Bezug auf die Vergeltung, die ihm von der gesamten Gesellschaft geschuldet wird. Wenn nun ein Mensch seine Handlung direkt auf das Gute oder Böse der gesamten Gesellschaft hinordnet, wird ihm Vergeltung vor und über allem von der gesamten Gesellschaft geschuldet; sekundär von allen Teilen der Gesellschaft. Wenn hingegen ein Mensch das tut, was zu seinem eigenen Vorteil oder Nachteil gereicht, dann wird ihm wiederum Vergeltung geschuldet, insofern dies auch die Gemeinschaft betrifft, da er ein Teil der Gesellschaft ist: obwohl ihm keine Vergeltung geschuldet wird, insofern es zum Guten oder Schaden eines Individuums gereicht, das mit dem Handelnden identisch ist: es sei denn, er schulde sich vielleicht selbst Vergeltung durch eine Art Ähnlichkeit, insofern man sagt, der Mensch sei gerecht gegen sich selbst.
Es ist daher offensichtlich, dass eine gute oder böse Handlung Lob oder Tadel verdient, insofern sie in der Macht des Willens steht: dass sie richtig oder sündhaft ist, je nachdem, wie sie auf das Ziel hingeordnet ist; und dass ihr Verdienst oder Missverdienst von der Entlohnung für Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit gegenüber einem anderen abhängt.
Antwort auf Einwand 1: Die guten oder bösen Handlungen eines Menschen sind, obwohl sie nicht auf das Gute oder Böse eines anderen Individuums hingeordnet sind, dennoch auf das Gute oder Böse eines anderen, d.h. der Gemeinschaft, hingeordnet.
Antwort auf Einwand 2: Der Mensch ist Herr seiner Handlungen; und doch, insofern er einem anderen gehört, d.h. der Gemeinschaft, deren Teil er bildet, erwirbt er Verdienst oder Missverdienst, insofern er über seine Handlungen gut oder schlecht verfügt: gerade so, als ob er über andere Besitztümer von sich gut oder schlecht verfügen würde, in Bezug auf welche er verpflichtet ist, der Gemeinschaft zu dienen.
Antwort auf Einwand 3: Eben dieses Gute oder Böse, das ein Mensch sich selbst durch seine Handlung antut, fällt auf die Gemeinschaft zurück, wie oben dargelegt.