I, q. 87 a. 4
Ob der Intellekt den Akt des Willens erkennt?
Quaestio 87 · Wie die geistige Seele sich selbst und alles, was in ihr ist, erkennt.
Einwand 1: Es scheint, dass der Intellekt den Akt des Willens nicht erkennt. Denn nichts wird vom Intellekt erkannt, wenn es nicht auf irgendeine Weise im Intellekt anwesend ist. Aber der Akt des Willens ist nicht im Intellekt; da der Wille und der Intellekt verschieden sind. Also wird der Akt des Willens nicht vom Intellekt erkannt.
Einwand 2: Ferner wird der Akt durch das Objekt spezifiziert. Aber das Objekt des Willens ist nicht dasselbe wie das Objekt des Intellekts. Also ist der Akt des Willens spezifisch verschieden vom Objekt des Intellekts, und daher wird der Akt des Willens nicht vom Intellekt erkannt.
Einwand 3: Augustinus (Confess. x, 17) sagt von den Affekten der Seele, dass „sie weder durch Bilder erkannt werden, wie Körper erkannt werden; noch durch ihre Anwesenheit, wie die Künste; sondern durch gewisse Begriffe.“ Nun scheint es, dass es in der Seele keine anderen Begriffe von Dingen geben kann als entweder die Wesenheiten der erkannten Dinge oder deren Ähnlichkeiten. Daher scheint es unmöglich, dass der Intellekt solche Affekte der Seele wie die Akte des Willens erkennt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Trin. x, 11): „Ich verstehe, dass ich will.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Quaestio [59], Artikel [1]), der Akt des Willens nichts anderes ist als eine Neigung, die der verstandenen Form folgt; so wie das natürliche Begehren eine Neigung ist, die der natürlichen Form folgt. Nun wohnt die Neigung eines Dinges diesem gemäß seiner Seinsweise inne; und daher wohnt die natürliche Neigung einem natürlichen Ding auf natürliche Weise inne, und die Neigung, die sinnliches Begehren genannt wird, ist im sinnlichen Ding auf sinnliche Weise; und gleichermaßen ist die intelligible Neigung, welche der Akt des Willens ist, im intelligenten Subjekt auf intelligible Weise als in ihrem Prinzip und eigentlichen Subjekt. Daher drückt sich der Philosoph so aus (De Anima iii, 9) – dass „der Wille in der Vernunft ist“. Nun wird alles, was auf intelligible Weise in einem intelligenten Subjekt ist, von diesem Subjekt verstanden. Daher wird der Akt des Willens vom Intellekt verstanden, sowohl insofern man weiß, dass man will; als auch insofern man die Natur dieses Aktes erkennt und folglich die Natur seines Prinzips, welches der Habitus oder das Vermögen ist.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Argument wäre gültig, wenn der Wille und der Intellekt in verschiedenen Subjekten wären, so wie sie verschiedene Vermögen sind; denn dann wäre das, was im Willen ist, nicht im Intellekt. Da aber beide in derselben Substanz der Seele verwurzelt sind, und da das eine in gewisser Weise das Prinzip des anderen ist, ist folglich das, was im Willen ist, in gewisser Weise auch im Intellekt.
Antwort auf Einwand 2: Das „Gute“ und das „Wahre“, welche die Objekte des Willens und des Intellekts sind, unterscheiden sich logisch, aber das eine ist im anderen enthalten, wie wir oben gesagt haben (Quaestio [82], Artikel [4], ad 1; Quaestio [16], Artikel [4], ad 1); denn das Wahre ist gut und das Gute ist wahr. Daher fallen die Objekte des Willens unter den Intellekt, und jene des Intellekts können unter den Willen fallen.
Antwort auf Einwand 3: Die Affekte der Seele sind im Intellekt nicht nur durch Ähnlichkeit, wie Körper; noch durch Anwesenheit in ihrem Subjekt, wie die Künste; sondern wie das Verursachte in seinem Prinzip ist, welches einen gewissen Begriff des Verursachten enthält. Und so sagt Augustinus, dass die Affekte der Seele durch gewisse Begriffe im Gedächtnis sind.