I, q. 81 a. 3
Ob das zornmütige und das begehrende Begehren der Vernunft gehorchen?
Quaestio 81 · Vom Vermögen der Sinnlichkeit
Einwand 1: Es scheint, dass das zornmütige und das begehrende Begehren der Vernunft nicht gehorchen. Denn Zorn- und Begehrkraft sind Teile der Sinnlichkeit. Aber die Sinnlichkeit gehorcht der Vernunft nicht, weshalb sie durch die Schlange bezeichnet wird, wie Augustinus sagt (De Trin. xii, 12, 13). Also gehorchen das zornmütige und das begehrende Begehren der Vernunft nicht.
Einwand 2: Ferner, was einer Sache gehorcht, widersteht ihr nicht. Aber das zornmütige und das begehrende Begehren widerstehen der Vernunft: gemäß dem Apostel (Röm 7,23): „Ich sehe ein anderes Gesetz in meinen Gliedern, das dem Gesetz meines Geistes widerstreitet.“ Also gehorchen das zornmütige und das begehrende Begehren der Vernunft nicht.
Einwand 3: Ferner, wie die Begehrungskraft dem rationalen Teil der Seele untergeordnet ist, so ist es auch die sinnliche Kraft. Aber der sinnliche Teil der Seele gehorcht der Vernunft nicht: denn wir hören oder sehen nicht genau dann, wenn wir wollen. Also gehorchen in gleicher Weise auch die Kräfte des sinnlichen Begehrens, das Zornmütige und das Begehrliche, der Vernunft nicht.
Dagegen spricht, dass Damascener sagt (De Fide Orth. ii, 12), dass „der Teil der Seele, der gehorsam und der Vernunft zugänglich ist, in Begierde und Zorn geteilt wird.“
Ich antworte darauf, dass die zornmütigen und begehrenden Kräfte dem höheren Teil, in dem der Intellekt oder die Vernunft und der Wille sind, auf zweifache Weise gehorchen; erstens hinsichtlich der Vernunft, zweitens hinsichtlich des Willens. Sie gehorchen der Vernunft in ihren eigenen Akten, weil bei anderen Tieren das sinnliche Begehren natürlich von der Schätzkraft bewegt wird; zum Beispiel fürchtet sich ein Schaf, das den Wolf als Feind einschätzt. Beim Menschen wird die Schätzkraft, wie wir oben gesagt haben (Frage [78], Artikel [4]), durch die Denkkraft (vis cogitativa) ersetzt, die von einigen ‚die partikulare Vernunft‘ genannt wird, weil sie individuelle Intentionen vergleicht. Daher wird beim Menschen das sinnliche Begehren natürlich von dieser partikularen Vernunft bewegt. Aber diese selbe partikulare Vernunft wird natürlich geleitet und bewegt gemäß der universalen Vernunft: weshalb in syllogistischen Angelegenheiten partikulare Schlussfolgerungen aus universalen Sätzen gezogen werden. Daher ist klar, dass die universale Vernunft das sinnliche Begehren lenkt, welches in das Begehrliche und das Zornmütige geteilt ist; und dieses Begehren gehorcht ihr. Weil es aber nicht das Werk des Intellekts als solchem, sondern der Vernunft ist, partikulare Schlussfolgerungen aus universalen Prinzipien zu ziehen: daher kommt es, dass man sagt, das Zornmütige und das Begehrliche gehorchen eher der Vernunft als dem Intellekt. Jeder kann dies an sich selbst erfahren: denn durch die Anwendung gewisser universaler Überlegungen können Zorn oder Furcht oder dergleichen gemildert oder erregt werden.
Dem Willen ist das sinnliche Begehren auch in der Ausführung unterworfen, die durch die bewegende Kraft vollzogen wird. Denn bei anderen Tieren folgt die Bewegung sofort auf das begehrende und zornmütige Begehren: zum Beispiel flieht das Schaf, das den Wolf fürchtet, sofort, weil es kein höheres entgegenwirkendes Begehren hat. Dagegen wird der Mensch nicht sofort gemäß dem zornmütigen und begehrenden Begehren bewegt: sondern er erwartet den Befehl des Willens, welcher das höhere Begehren ist. Denn wo immer Ordnung unter einer Anzahl von bewegenden Kräften ist, bewegt die zweite nur kraft der ersten: weshalb das niedere Begehren nicht ausreicht, Bewegung zu verursachen, wenn nicht das höhere Begehren zustimmt. Und dies ist es, was der Philosoph sagt (De Anima iii, 11), dass „das höhere Begehren das niedere Begehren bewegt, wie die höhere Sphäre die niedere bewegt.“ Auf diese Weise also sind das Zornmütige und das Begehrliche der Vernunft unterworfen.
Antwort auf Einwand 1: Die Sinnlichkeit wird durch die Schlange bezeichnet in dem, was ihr als sinnlicher Kraft eigen ist. Aber die Zorn- und Begehrkräfte benennen das sinnliche Begehren eher von Seiten des Aktes her, zu dem sie von der Vernunft geführt werden, wie wir gesagt haben.
Antwort auf Einwand 2: Wie der Philosoph sagt (Polit. i, 2): „Wir beobachten im Tier ein despotisches und ein politisches Prinzip: denn die Seele herrscht über den Körper durch eine despotische Macht; aber der Intellekt herrscht über das Begehren durch eine politische und königliche Macht.“ Denn eine Macht wird despotisch genannt, womit ein Mensch seine Sklaven regiert, die nicht das Recht haben, den Befehlen dessen, der sie befehligt, in irgendeiner Weise zu widerstehen, da sie nichts Eigenes haben. Aber jene Macht wird politisch und königlich genannt, durch die ein Mensch über freie Untertanen herrscht, die, obwohl sie der Regierung des Herrschers unterworfen sind, dennoch etwas Eigenes haben, aufgrund dessen sie den Befehlen dessen, der befehligt, widerstehen können. Und so sagt man, die Seele herrsche über den Körper durch eine despotische Macht, weil die Glieder des Körpers der Herrschaft der Seele in keiner Weise widerstehen können, sondern auf den Befehl der Seele hin sowohl Hand als auch Fuß, und welches Glied auch immer natürlich durch willkürliche Bewegung bewegt wird, sofort bewegt werden. Aber der Intellekt oder die Vernunft herrscht über das Zornmütige und Begehrliche durch eine politische Macht: weil das sinnliche Begehren etwas Eigenes hat, kraft dessen es den Befehlen der Vernunft widerstehen kann. Denn das sinnliche Begehren wird natürlich bewegt, nicht nur von der Schätzkraft bei anderen Tieren und beim Menschen von der Denkkraft, die die universale Vernunft leitet, sondern auch von der Einbildungskraft und dem Sinn. Daher kommt es, dass wir erfahren, dass die Zorn- und Begehrkräfte der Vernunft widerstehen, insofern wir etwas Angenehmes empfinden oder uns vorstellen, was die Vernunft verbietet, oder etwas Unangenehmes, was die Vernunft befiehlt. Und so darf man aus der Tatsache, dass das Zornmütige und das Begehrliche der Vernunft in etwas widerstehen, nicht schließen, dass sie nicht gehorchen.
Antwort auf Einwand 3: Die äußeren Sinne erfordern zum Handeln äußere sinnliche Dinge, von denen sie affiziert werden und deren Anwesenheit nicht von der Vernunft regiert wird. Aber die inneren Kräfte, sowohl die begehrenden als auch die auffassenden, bedürfen keiner äußeren Dinge. Daher sind sie dem Befehl der Vernunft unterworfen, die nicht nur die Affekte der Begehrungskraft anregen oder mäßigen kann, sondern auch die Phantasmen der Einbildungskraft formen kann.