Suppl., q. 31 a. 2
Ob Diakone dieses Sakrament spenden können?
Quaestio 31 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass Diakone dieses Sakrament spenden können. Denn nach Dionysius (Eccl. Hier. 5) „haben Diakone die Vollmacht zu reinigen“. Nun wurde dieses Sakrament gerade dazu eingesetzt, von Krankheit des Geistes und des Körpers zu reinigen. Also können auch Diakone es spenden.
Einwand 2: Ferner ist die Taufe ein vorzüglicheres Sakrament als das, von dem wir sprechen. Aber Diakone können taufen, wie das Beispiel des heiligen Laurentius zeigt. Also können sie auch dieses Sakrament spenden.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Jak 5,14): „Er soll die Priester der Kirche rufen lassen.“
Ich antworte darauf, dass ein Diakon die Vollmacht hat zu reinigen, aber nicht zu erleuchten. Da nun die Erleuchtung eine Wirkung der Gnade ist, kann kein Sakrament, durch das Gnade verliehen wird, von einem Diakon kraft seines Amtes gespendet werden: und so kann er dieses Sakrament nicht spenden, da darin Gnade verliehen wird.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Sakrament reinigt durch Erleuchtung mittels der Verleihung der Gnade: weshalb ein Diakon nicht befugt ist, es zu spenden.
Antwort auf Einwand 2: Dies ist kein notwendiges Sakrament, wie es die Taufe ist. Daher ist seine Spendung im Notfall nicht allen übertragen, sondern nur jenen, die kraft ihres Amtes dazu befugt sind. Auch sind Diakone nicht kraft ihres Amtes befugt zu taufen.