II-II, q. 93 a. 2
Ob es in der Gottesverehrung ein Übermaß geben kann?
Quaestio 93 · Vom Aberglauben, der in der ungebührenden Verehrung des wahren Gottes besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass es in der Gottesverehrung kein Übermaß geben kann. Denn es steht geschrieben (Sir 43,32): „Preist den Herrn, so viel ihr nur könnt, denn er wird es noch weit übertreffen.“ Nun ist die göttliche Verehrung auf die Verherrlichung Gottes ausgerichtet. Also kann es darin kein Übermaß geben.
Einwand 2: Ferner ist der äußere Kult ein Bekenntnis des inneren Kultes, „wodurch Gott mit Glaube, Hoffnung und Liebe verehrt wird“, wie Augustinus sagt (Enchiridion iii). Nun kann es in Glaube, Hoffnung und Liebe kein Übermaß geben. Also kann es dies auch nicht in der Gottesverehrung geben.
Einwand 3: Ferner besteht die Gottesverehrung darin, Ihm das darzubringen, was wir von Ihm empfangen haben. Aber wir haben alle unsere Güter von Gott empfangen. Wenn wir also alles tun, was wir nur können, zur Ehre Gottes, wird es kein Übermaß in der göttlichen Verehrung geben.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Doctr. Christ. ii, 18), „dass der gute und wahre Christ auch abergläubische Einbildungen aus der Heiligen Schrift zurückweist.“ Aber die Heilige Schrift lehrt uns, Gott zu verehren. Also kann es Aberglauben aufgrund von Übermaß auch in der Verehrung Gottes geben.
Ich antworte darauf, dass von einer Sache auf zweifache Weise gesagt wird, sie sei im Übermaß. Erstens im Hinblick auf die absolute Menge, und auf diese Weise kann es in der Verehrung Gottes kein Übermaß geben, weil alles, was der Mensch tut, geringer ist als das, was er Gott schuldet. Zweitens ist eine Sache im Übermaß im Hinblick auf die proportionale Menge, indem sie ihrem Zweck nicht angemessen ist. Nun ist der Zweck der göttlichen Verehrung, dass der Mensch Gott die Ehre gibt und sich Ihm mit Geist und Körper unterwirft. Folglich ist alles, was ein Mensch tun mag, das zur Ehre Gottes beiträgt und seinen Geist Gott unterwirft, und auch seinen Körper durch eine maßvolle Zügelung der Begierden, nicht übermäßig in der göttlichen Verehrung, vorausgesetzt, es steht im Einklang mit den Geboten Gottes und der Kirche und entspricht den Bräuchen derer, unter denen er lebt.
Wenn andererseits das, was getan wird, an sich nicht zur Ehre Gottes beiträgt, noch den Geist des Menschen zu Gott erhebt, noch die ungeordnete Begierde zügelt, oder wenn es ferner nicht im Einklang mit den Geboten Gottes und der Kirche steht, oder wenn es dem allgemeinen Brauch widerspricht – welcher nach Augustinus (Ad Casulan. Ep. xxxvi) „Gesetzeskraft hat“ –, so muss all dies als übermäßig und abergläubisch gerechnet werden, weil es, da es nur aus Äußerlichkeiten besteht, keine Verbindung mit der inneren Verehrung Gottes hat. Daher zitiert Augustinus (De Vera Relig. iii) die Worte aus Lk 17,21: „Das Reich Gottes ist inwendig in euch“, gegen die „Abergläubischen“, jene nämlich, die mehr auf Äußerlichkeiten achten.
Zu Einwand 1: Die Verherrlichung Gottes impliziert, dass das, was getan wird, zur Ehre Gottes geschieht: und dies schließt das Übermaß aus, das durch Aberglauben bezeichnet wird.
Zu Einwand 2: Glaube, Hoffnung und Liebe unterwerfen den Geist Gott, so dass es in ihnen nichts Übermäßiges geben kann. Anders verhält es sich mit äußeren Handlungen, die manchmal keine Verbindung mit diesen Tugenden haben.
Zu Einwand 3: Dieses Argument betrachtet das Übermaß im Sinne der absoluten Menge.