II-II, q. 90 a. 1
Ob es erlaubt ist, einen Menschen zu beschwören?
Quaestio 90 · Vom Gebrauch des Gottesnamens in der Weise der Beschwörung
1. Einwand: Es scheint, dass es nicht erlaubt ist, einen Menschen zu beschwören. Origenes sagt (Tract. xxxv super Matth.): „Ich meine, dass ein Mensch, der nach dem Evangelium leben will, einen anderen Menschen nicht beschwören sollte. Denn wenn es gemäß dem Gebot Christi im Evangelium unzulässig ist zu schwören, so ist es offensichtlich auch nicht erlaubt zu beschwören: und folglich ist es offenkundig, dass der Hohepriester Jesus zu Unrecht bei dem lebendigen Gott beschwor.“
2. Einwand: Ferner: Wer einen Menschen beschwört, übt gewissermaßen Zwang auf ihn aus. Es ist aber unzulässig, einen Menschen gegen seinen Willen zu zwingen. Daher ist es anscheinend auch unzulässig, einen Menschen zu beschwören.
3. Einwand: Ferner: Beschwören heißt, jemanden zum Schwören zu veranlassen. Nun kommt es dem Vorgesetzten eines Menschen zu, diesen zum Schwören zu veranlassen, denn der Vorgesetzte legt seinem Untergebenen einen Eid auf. Daher können Untergebene ihre Vorgesetzten nicht beschwören.
Dagegen spricht, dass wir selbst dann, wenn wir zu Gott beten, Ihn bei gewissen heiligen Dingen anflehen; und auch der Apostel beschwor die Gläubigen „durch die Barmherzigkeit Gottes“ (Röm 12,1): und dies scheint eine Art der Beschwörung zu sein. Daher ist es erlaubt zu beschwören.
Ich antworte darauf, dass ein Mensch, der einen versprechenden Eid leistet und dabei bei seiner Ehrfurcht vor dem göttlichen Namen schwört, den er zur Bestätigung seines Versprechens anruft, sich selbst verpflichtet, das zu tun, was er übernommen hat, und sich so unabänderlich auf eine bestimmte Handlung hinordnet. Nun kann ein Mensch, so wie er sich selbst zu einer bestimmten Handlung hinordnen kann, auch andere dazu hinordnen, indem er seine Vorgesetzten bittet oder seinen Untergebenen befiehlt, wie oben dargelegt wurde (Frage [83], Artikel [1]). Wenn dementsprechend eine dieser Anordnungen durch etwas Göttliches bekräftigt wird, ist es eine Beschwörung. Doch besteht zwischen ihnen dieser Unterschied, dass der Mensch Herr über seine eigenen Handlungen ist, nicht aber über die der anderen; weshalb er sich selbst durch die Anrufung des göttlichen Namens eine Verpflichtung auferlegen kann, während er anderen eine solche Verpflichtung nicht auferlegen kann, es sei denn, sie sind seine Untergebenen, die er kraft des von ihnen geleisteten Eides zwingen kann.
Wenn daher jemand durch Anrufung des Namens Gottes oder irgendeiner heiligen Sache beabsichtigt, durch diese Beschwörung jemanden, der nicht sein Untergebener ist, zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, in gleicher Weise, wie er sich selbst durch einen Eid binden würde, so ist eine solche Beschwörung unzulässig, weil er sich über einen anderen eine Macht anmaßt, die er nicht hat. Vorgesetzte jedoch dürfen ihre Untergebenen durch diese Art der Beschwörung binden, wenn die Notwendigkeit dazu besteht.
Wenn er jedoch lediglich beabsichtigt, aus Ehrfurcht vor dem göttlichen Namen oder einer heiligen Sache etwas von dem anderen zu erlangen, ohne ihm eine Verpflichtung aufzuerlegen, so darf eine solche Beschwörung gegenüber jedem rechtmäßig angewendet werden.
Antwort auf den 1. Einwand: Origenes spricht von einer Beschwörung, durch die jemand beabsichtigt, einem anderen eine Verpflichtung aufzuerlegen, in gleicher Weise, wie er sich selbst durch einen Eid binden würde: denn so maßte sich der Hohepriester an, unseren Herrn Jesus Christus zu beschwören [Mt 26,63].
Antwort auf den 2. Einwand: Dieses Argument bezieht sich auf die Beschwörung, die eine Verpflichtung auferlegt.
Antwort auf den 3. Einwand: Beschwören heißt nicht, einen Menschen zum Schwören zu veranlassen, sondern Worte zu gebrauchen, die einem Eid ähneln, um einen anderen zu einer bestimmten Handlung zu bewegen.
Überdies beschwören wir Gott auf eine Weise und den Menschen auf eine andere; denn wenn wir einen Menschen beschwören, beabsichtigen wir, seinen Willen zu ändern, indem wir an seine Ehrfurcht vor einer heiligen Sache appellieren; eine solche Absicht können wir jedoch in Bezug auf Gott nicht haben, dessen Wille unwandelbar ist. Wenn wir etwas von Gott durch seinen ewigen Willen erlangen, so geschieht dies nicht aufgrund unserer Verdienste, sondern aufgrund seiner Güte.