II-II, q. 42 a. 2
Ob der Aufruhr immer eine Todsünde ist?
Quaestio 42 · Vom Aufruhr
Einwand 1: Es scheint, dass der Aufruhr nicht immer eine Todsünde ist. Denn Aufruhr bezeichnet „einen Tumult, der zum Kampf tendiert“, gemäß der oben zitierten Glosse (Artikel [1]). Aber zu kämpfen ist nicht immer eine Todsünde, ja es ist manchmal gerecht und erlaubt, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [40], Artikel [1]). Umso mehr also kann der Aufruhr ohne Todsünde sein.
Einwand 2: Ferner ist der Aufruhr eine Art von Zwietracht, wie oben gesagt wurde (Artikel [1], zu 3). Nun kann Zwietracht ohne Todsünde sein, und manchmal ganz ohne Sünde. Also kann dies auch der Aufruhr.
Einwand 3: Ferner ist es lobenswert, eine Menge von einer tyrannischen Herrschaft zu befreien. Dies kann jedoch nicht leicht geschehen ohne eine gewisse Spaltung in der Menge, wenn ein Teil der Menge den Tyrannen zu behalten sucht, während der Rest danach strebt, ihn zu entthronen. Also kann es Aufruhr ohne Todsünde geben.
Dagegen spricht, dass der Apostel den Aufruhr zusammen mit anderen Dingen verbietet, die Todsünden sind (2 Kor 12,20).
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [1], zu 2), der Aufruhr der Einheit der Menge entgegensteht, nämlich des Volkes einer Stadt oder eines Königreiches. Nun sagt Augustinus (De Civ. Dei ii, 21), dass „weise Männer unter dem Wort Volk nicht irgendeine Ansammlung einer Menge verstehen, sondern die Versammlung jener, die durch Übereinstimmung des Rechts und durch Gemeinschaft des Nutzens verbunden sind“. Daher ist es offensichtlich, dass die Einheit, der der Aufruhr entgegensteht, die Einheit des Rechts und des Gemeinwohls ist: woraus offenkundig folgt, dass der Aufruhr der Gerechtigkeit und dem Gemeinwohl entgegensteht. Deshalb ist er seiner Art nach eine Todsünde, und seine Schwere wird umso größer sein, je mehr das Gemeinwohl, das er angreift, das private Gut übertrifft, welches durch Zank angegriffen wird.
Demnach liegt die Sünde des Aufruhrs zuerst und hauptsächlich in seinen Urhebern, die am schwersten sündigen; und zweitens liegt sie in jenen, die von ihnen dazu verleitet werden, das Gemeinwohl zu stören. Jene jedoch, die das Gemeinwohl verteidigen und der aufrührerischen Partei widerstehen, sind selbst nicht aufrührerisch, ebenso wie auch ein Mann nicht zanksüchtig genannt wird, weil er sich verteidigt, wie oben dargelegt (Quaestio [41], Artikel [1]).
Antwort auf Einwand 1: Es ist erlaubt zu kämpfen, vorausgesetzt es geschieht für das Gemeinwohl, wie oben dargelegt (Quaestio [40], Artikel [1]). Aber der Aufruhr läuft dem Gemeinwohl der Menge zuwider, so dass er immer eine Todsünde ist.
Antwort auf Einwand 2: Zwietracht in Bezug auf das, was nicht offensichtlich gut ist, kann ohne Sünde sein; aber Zwietracht in Bezug auf das, was offensichtlich gut ist, kann nicht ohne Sünde sein: und der Aufruhr ist eine Zwietracht dieser Art, denn er steht der Einheit der Menge entgegen, welche ein offenkundiges Gut ist.
Antwort auf Einwand 3: Eine tyrannische Regierung ist nicht gerecht, weil sie nicht auf das Gemeinwohl gerichtet ist, sondern auf das private Wohl des Herrschers, wie der Philosoph feststellt (Polit. iii, 5; Ethic. viii, 10). Folglich ist es kein Aufruhr, eine Regierung dieser Art zu stören, es sei denn, die Herrschaft des Tyrannen würde so unordentlich gestört, dass die Untertanen durch die daraus folgende Störung größeren Schaden erleiden als durch die Regierung des Tyrannen. Vielmehr ist es eher der Tyrann, der des Aufruhrs schuldig ist, da er Zwietracht und Aufruhr unter seinen Untertanen fördert, damit er sicherer über sie herrschen kann; denn dies ist Tyrannei, da sie dem privaten Wohl des Herrschers dient und zum Schaden der Menge gereicht.