II-II, q. 42 a. 1
Ob der Aufruhr eine von den anderen Sünden unterschiedene besondere Sünde ist?
Quaestio 42 · Vom Aufruhr
Einwand 1: Es scheint, dass der Aufruhr keine von den anderen Sünden unterschiedene besondere Sünde ist. Denn gemäß Isidor (Etym. x) ist „ein Aufrührer jener, der Zwietracht in den Gemütern sät und Uneinigkeit erzeugt“. Wer nun zur Begehung einer Sünde reizt, sündigt durch keine andere Art von Sünde als jene, zu der er gereizt hat. Daher scheint es, dass der Aufruhr keine von der Zwietracht unterschiedene besondere Sünde ist.
Einwand 2: Ferner bezeichnet Aufruhr eine Art von Trennung. Das Schisma aber hat seinen Namen von der Spaltung, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [39], Artikel [1]). Daher ist die Sünde des Aufruhrs anscheinend nicht von der des Schismas unterschieden.
Einwand 3: Ferner ist jede besondere Sünde, die von anderen Sünden unterschieden ist, entweder ein Hauptlaster oder entspringt einem Hauptlaster. Der Aufruhr wird aber weder unter die Hauptlaster gerechnet noch unter jene Laster, die aus ihnen entspringen, wie aus Gregor (Moral. xxxi, 45) hervorgeht, wo beide Arten von Lastern aufgezählt werden. Also ist der Aufruhr keine besondere, von den anderen unterschiedene Sünde.
Dagegen spricht, dass Aufruhr als von anderen Sünden unterschieden erwähnt wird (2 Kor 12,20).
Ich antworte darauf, dass der Aufruhr eine besondere Sünde ist, die etwas mit dem Krieg und dem Zank gemein hat und sich in etwas von ihnen unterscheidet. Er hat etwas mit ihnen gemein, insofern er einen gewissen Widerstreit einschließt; er unterscheidet sich aber in zwei Punkten von ihnen. Erstens, weil Krieg und Zank einen tätlichen Angriff auf beiden Seiten bezeichnen, während Aufruhr entweder den tätlichen Angriff bezeichnen kann oder aber die Vorbereitung auf einen solchen Angriff. Daher sagt eine Glosse zu 2 Kor 12,20, dass „Aufruhr ein Tumult ist, der zum Kampf tendiert“, wenn nämlich eine Anzahl von Menschen Vorbereitungen trifft in der Absicht zu kämpfen. Zweitens unterscheiden sie sich dadurch, dass der Krieg im eigentlichen Sinne gegen äußere Feinde geführt wird, gleichsam zwischen einem Volk und einem anderen; der Zank hingegen ist zwischen einem Einzelnen und einem anderen, oder zwischen wenigen auf der einen und wenigen auf der anderen Seite; der Aufruhr aber ist im eigentlichen Sinne zwischen Teilen eines Volkes, die voneinander abweichen, wie wenn ein Teil des Staates sich im Tumult gegen einen anderen Teil erhebt. Da also der Aufruhr einem besonderen Gut entgegensteht, nämlich der Einheit und dem Frieden eines Volkes, ist er eine besondere Art von Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Ein Aufrührer ist jener, der andere zum Aufruhr anstiftet; und da der Aufruhr eine Art von Zwietracht bezeichnet, folgt daraus, dass ein Aufrührer jener ist, der Zwietracht schafft, jedoch nicht irgendeine, sondern zwischen den Teilen einer Menge. Und die Sünde des Aufruhrs liegt nicht nur in jenem, der die Zwietracht sät, sondern auch in jenen, die in ungeordneter Weise voneinander abweichen.
Antwort auf Einwand 2: Der Aufruhr unterscheidet sich vom Schisma in zweifacher Hinsicht. Erstens, weil das Schisma der geistlichen Einheit der Menge entgegensteht, nämlich der kirchlichen Einheit, während der Aufruhr der zeitlichen oder weltlichen Einheit der Menge entgegensteht, zum Beispiel einer Stadt oder eines Königreiches. Zweitens schließt das Schisma keine Vorbereitung auf einen physischen Kampf ein, wie es der Aufruhr tut, sondern nur auf einen geistigen Dissens.
Antwort auf Einwand 3: Der Aufruhr ist, wie das Schisma, unter der Zwietracht enthalten, da jedes von beiden eine Art der Zwietracht ist, nicht zwischen Einzelpersonen, sondern zwischen den Teilen einer Menge.