II-II, q. 3 a. 1
Ob das Bekenntnis ein Akt des Glaubens ist?
Quaestio 3 · Vom äußeren Akt des Glaubens
1. Einwand: Es scheint, dass das Bekenntnis kein Akt des Glaubens ist. Denn derselbe Akt gehört nicht verschiedenen Tugenden an. Nun gehört das Bekenntnis zur Buße, von der es ein Teil ist. Also ist es kein Akt des Glaubens.
2. Einwand: Ferner wird der Mensch manchmal durch Furcht oder eine Art von Verwirrung davon abgehalten, seinen Glauben zu bekennen; weshalb der Apostel (Eph 6,19) um Gebete bittet, damit es ihm gewährt werde, „mit Freimütigkeit das Geheimnis des Evangeliums kundzutun“. Nun gehört es zur Tapferkeit, welche Wagemut und Furcht mäßigt, sich nicht aufgrund von Verwirrung oder Furcht vom Guten abhalten zu lassen. Daher scheint es, dass das Bekenntnis kein Akt des Glaubens ist, sondern vielmehr der Tapferkeit oder der Beständigkeit.
3. Einwand: Ferner, so wie die Glut des Glaubens jemanden dazu bringt, seinen Glauben äußerlich zu bekennen, so bringt sie ihn auch dazu, andere äußere gute Werke zu tun; denn es steht geschrieben (Gal 5,6), dass „der Glaube ... durch die Liebe wirksam ist“. Aber andere äußere Werke werden nicht als Akte des Glaubens gerechnet. Also ist auch das Bekenntnis kein Akt des Glaubens.
Dagegen spricht: Eine Glosse erklärt die Worte aus 2 Thess 1,11, „und das Werk des Glaubens in Kraft“, als Bezugnahme auf das „Bekenntnis, welches ein dem Glauben eigentümliches Werk ist“.
Ich antworte darauf: Äußere Handlungen gehören eigentlich zu jener Tugend, auf deren Ziel sie spezifisch hingeordnet sind: So ist das Fasten spezifisch auf das Ziel der Enthaltsamkeit hingeordnet, welches darin besteht, das Fleisch zu zähmen, und folglich ist es ein Akt der Enthaltsamkeit.
Nun ist das Bekenntnis jener Dinge, die des Glaubens sind, spezifisch als auf sein Ziel auf das hingeordnet, was den Glauben betrifft, gemäß 2 Kor 4,13: „Weil wir aber denselben Geist des Glaubens haben ... so glauben wir, und darum reden wir auch.“ Denn die äußere Äußerung ist dazu bestimmt, den inneren Gedanken zu bezeichnen. Daher ist, so wie der innere Gedanke an Glaubensdinge eigentlich ein Akt des Glaubens ist, so auch das äußere Bekenntnis derselben.
Antwort auf den 1. Einwand: Ein dreifaches Bekenntnis wird von der Schrift gelobt. Eines ist das Bekenntnis von Glaubensdingen, und dies ist ein eigentlicher Akt des Glaubens, da es auf das Ziel des Glaubens hingeordnet ist, wie oben dargelegt. Ein anderes ist das Bekenntnis der Danksagung oder des Lobes, und dies ist ein Akt der „Latrie“ (Gottesverehrung), denn sein Zweck ist es, Gott äußere Ehre zu erweisen, was das Ziel der „Latrie“ ist. Das dritte ist das Bekenntnis der Sünden, welches zur Tilgung der Sünden angeordnet ist, was das Ziel der Buße ist, zu welcher Tugend es daher gehört.
Antwort auf den 2. Einwand: Dasjenige, das ein Hindernis beseitigt, ist keine direkte, sondern eine indirekte Ursache, wie der Philosoph beweist (Phys. viii, 4). Daher ist die Tapferkeit, welche ein Hindernis für das Glaubensbekenntnis beseitigt, nämlich Furcht oder Scham, nicht die eigentliche und direkte Ursache des Bekenntnisses, sondern sozusagen eine indirekte Ursache.
Antwort auf den 3. Einwand: Der innere Glaube verursacht mit Hilfe der Liebe alle äußeren Tugendakte mittels der anderen Tugenden, indem er sie befiehlt, aber nicht hervorbringt; den Akt des Bekenntnisses aber bringt er als seinen eigenen Akt hervor, ohne die Hilfe irgendeiner anderen Tugend.