II-II, q. 170 a. 2
Ob die Vorschriften der Tugenden, die der Mäßigung angegliedert sind, in angemessener Weise im göttlichen Gesetz gegeben sind?
Quaestio 170 · Von den Geboten der Mäßigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorschriften der Tugenden, die der Mäßigung angegliedert sind, in unangemessener Weise im göttlichen Gesetz gegeben sind. Denn die Vorschriften des Dekalogs sind, wie oben gesagt (Art. [1], ad 3), gewisse universale Prinzipien des gesamten göttlichen Gesetzes. Nun ist „der Stolz der Anfang aller Sünde“, gemäß Sir 10,15. Daher hätte es unter den Vorschriften des Dekalogs eine geben müssen, die den Stolz verbietet.
Einwand 2: Ferner hätte im Dekalog jenen Vorschriften ein Platz vor allen anderen eingeräumt werden müssen, durch welche die Menschen besonders zur Erfüllung des Gesetzes angeleitet werden, da diese die wichtigsten zu sein scheinen. Da nun die Demut den Menschen Gott unterwirft, scheint sie den Menschen am meisten zur Erfüllung des göttlichen Gesetzes zu disponieren; weshalb der Gehorsam zu den Stufen der Demut gezählt wird, wie oben gesagt wurde (Q. [161], Art. [6]); und dasselbe gilt anscheinend für die Sanftmut, deren Wirkung es ist, dass ein Mensch der göttlichen Schrift nicht widerspricht, wie Augustinus bemerkt (De Doctr. Christ. ii, 7). Daher scheint es, dass der Dekalog Vorschriften der Demut und Sanftmut hätte enthalten sollen.
Einwand 3: Ferner wurde im vorangehenden Artikel gesagt, dass der Ehebruch im Dekalog verboten ist, weil er der Nächstenliebe entgegensteht. Aber die Ungeordnetheit der äußeren Bewegungen, welche der Bescheidenheit [modestia] entgegensteht, ist der Nächstenliebe entgegengesetzt; weshalb Augustinus in seiner Regel sagt (Ep. ccxii): „In allen euren Bewegungen geschehe nichts, was das Auge irgendeines Menschen beleidigt.“ Daher scheint es, dass auch diese Art von Ungeordnetheit durch eine Vorschrift des Dekalogs hätte verboten werden sollen.
Dagegen spricht, dass die Autorität der Schrift genügt.
Ich antworte darauf, dass die der Mäßigung angegliederten Tugenden auf zweifache Weise betrachtet werden können: erstens in sich selbst; zweitens in ihren Wirkungen. In sich selbst betrachtet haben sie keine direkte Verbindung zur Liebe Gottes oder des Nächsten; vielmehr betreffen sie eine gewisse Mäßigung in Dingen, die den Menschen selbst angehen. Aber in ihren Wirkungen betrachtet, können sie die Liebe Gottes oder des Nächsten betreffen: und in dieser Hinsicht enthält der Dekalog Vorschriften, die sich auf das Verbot der Wirkungen jener Laster beziehen, die den Teilen der Mäßigung entgegengesetzt sind. So ist die Wirkung des Zorns, der der Sanftmut entgegengesetzt ist, bisweilen, dass ein Mensch dazu übergeht, Mord zu begehen (und dies ist im Dekalog verboten), und bisweilen, dass er seinen Eltern die geschuldete Ehre verweigert, was auch das Ergebnis von Stolz sein kann, der viele dazu verleitet, die Vorschriften der ersten Tafel zu übertreten.
Antwort auf Einwand 1: Der Stolz ist der Anfang der Sünde, aber er liegt im Herzen verborgen; und seine Ungeordnetheit wird nicht von allen allgemein wahrgenommen. Daher gab es keinen Platz für sein Verbot unter den Vorschriften des Dekalogs, die wie erste, aus sich selbst bekannte Prinzipien sind.
Antwort auf Einwand 2: Jene Vorschriften, die wesenhaft eine Hinführung zur Befolgung des Gesetzes sind, setzen voraus, dass das Gesetz bereits gegeben ist; weshalb sie nicht erste Vorschriften des Gesetzes sein können, sodass sie einen Platz im Dekalog hätten.
Antwort auf Einwand 3: Eine ungeordnete äußere Bewegung ist für den Nächsten nicht schädlich, wenn wir die Art der Handlung betrachten, wie es Mord, Ehebruch und Diebstahl sind, die im Dekalog verboten sind; sondern nur insofern sie Zeichen einer inneren Ungeordnetheit sind, wie oben gesagt wurde (Q. [168], Art. [1], ad 1, 3).