II-II, q. 170 a. 1
Ob die Vorschriften der Mäßigung in angemessener Weise im göttlichen Gesetz gegeben sind?
Quaestio 170 · Von den Geboten der Mäßigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorschriften der Mäßigung in unangemessener Weise im göttlichen Gesetz gegeben sind. Denn die Tapferkeit ist eine größere Tugend als die Mäßigung, wie oben dargelegt wurde (Q. [123], Art. [12]; Q. [141], Art. [8]; I-II, Q. [66], Art. [4]). Nun findet sich unter den Vorschriften des Dekalogs, welche die wichtigsten unter den Vorschriften des Gesetzes sind, keine Vorschrift der Tapferkeit. Daher war es unpassend, unter die Vorschriften des Dekalogs das Verbot des Ehebruchs aufzunehmen, welcher der Mäßigung entgegengesetzt ist, wie oben gesagt wurde (Q. [154], Art. [1], 8).
Einwand 2: Ferner bezieht sich die Mäßigung nicht nur auf geschlechtliche Dinge, sondern auch auf die Genüsse von Speise und Trank. Nun enthalten die Vorschriften des Dekalogs kein Verbot eines Lasters, das sich auf die Genüsse von Speise und Trank oder auf irgendeine andere Art der Unkeuschheit bezieht. Deshalb sollten sie auch keine Vorschrift enthalten, die den Ehebruch verbietet, welcher zur geschlechtlichen Lust gehört.
Einwand 3: Ferner geht in der Absicht des Gesetzgebers die Hinführung zur Tugend dem Verbot des Lasters voraus, da Laster verboten werden, damit Hindernisse für die Tugend beseitigt werden. Nun sind die Vorschriften des Dekalogs die wichtigsten im göttlichen Gesetz. Daher hätten die Vorschriften des Dekalogs eher ein bejahendes Gebot enthalten sollen, das direkt die Tugend der Mäßigung vorschreibt, als ein verneinendes Gebot, das den Ehebruch verbietet, der ihr direkt entgegengesetzt ist.
Dagegen spricht die Autorität der Schrift im Dekalog (Ex 20,14.17).
Ich antworte darauf, dass, wie der Apostel sagt (1 Tim 1,5), „das Ziel des Gebotes die Liebe ist“, welche uns in den zwei Geboten der Gottes- und Nächstenliebe aufgetragen wird. Daher enthält der Dekalog jene Vorschriften, die direkter auf die Liebe zu Gott und zum Nächsten hinzielen. Unter den Lastern nun, die der Mäßigung entgegengesetzt sind, scheint der Ehebruch am meisten der Nächstenliebe entgegengesetzt zu sein, da sich der Mensch dadurch fremdes Eigentum zu seinem eigenen Gebrauch aneignet, indem er die Frau des Nächsten missbraucht. Daher enthalten die Vorschriften des Dekalogs ein besonderes Verbot des Ehebruchs, nicht nur als vollzogene Tat, sondern auch als im Gedanken begehrt.
Antwort auf Einwand 1: Unter den Arten der Laster, die der Tapferkeit entgegengesetzt sind, gibt es keines, das so direkt der Nächstenliebe entgegengesetzt ist wie der Ehebruch, welcher eine Art der Unkeuschheit ist, die der Mäßigung entgegensteht. Und doch pflegt das Laster der Tollkühnheit, das der Tapferkeit entgegengesetzt ist, bisweilen die Ursache für Mord zu sein, welcher durch eine der Vorschriften des Dekalogs verboten ist; denn es steht geschrieben (Sir 8,18): „Geh nicht mit einem Waghalsigen auf den Weg, damit er dich nicht mit seinen Übeln belaste.“
Antwort auf Einwand 2: Die Völlerei ist nicht direkt der Nächstenliebe entgegengesetzt, wie es der Ehebruch ist. Auch keine andere Art der Unkeuschheit; denn einem Vater geschieht durch die Verführung einer Jungfrau, über die er kein eheliches Recht hat, nicht so sehr Unrecht wie dem Ehemann durch den Ehebruch seiner Frau; denn er, nicht die Frau selbst, hat Gewalt über ihren Leib (1 Kor 7,4).
Antwort auf Einwand 3: Wie oben gesagt wurde (Q. [122], Art. [1], 4), sind die Vorschriften des Dekalogs universale Prinzipien des göttlichen Gesetzes; daher müssen sie allgemeine Vorschriften sein. Nun war es nicht möglich, irgendwelche allgemeinen bejahenden Vorschriften der Mäßigung zu geben, weil die Übung der Mäßigung je nach den verschiedenen Zeiten variiert, wie Augustinus bemerkt (De Bono Conjug. xv, 7), und gemäß den verschiedenen menschlichen Gesetzen und Bräuchen.