II-II, q. 167 a. 2
Ob sich das Laster der Neugier auf die sinnliche Erkenntnis bezieht?
Quaestio 167 · Von der Neugier
Einwand 1: Es scheint, dass sich das Laster der Neugier nicht auf die sinnliche Erkenntnis bezieht. Denn so wie einige Dinge durch den Sinn des Sehens erkannt werden, so werden auch einige Dinge durch die Sinne des Tastens und Schmeckens erkannt. Nun ist das Laster, das sich auf Gegenstände des Tastens und Schmeckens bezieht, nicht Neugier, sondern Unkeuschheit oder Völlerei. Daher bezieht sich anscheinend auch das Laster der Neugier nicht auf Dinge, die durch das Sehen erkannt werden.
Einwand 2: Ferner scheint sich Neugier auf das Zuschauen bei Spielen zu beziehen; weshalb Augustinus sagt (Confess. vi, 8), dass, als „im Kampf ein Sturz geschah, ein gewaltiger Schrei des ganzen Volkes ihn stark traf, und von Neugier überwältigt, öffnete Alypius seine Augen.“ Aber es scheint nicht sündhaft zu sein, Spielen zuzuschauen, weil es Vergnügen bereitet aufgrund der Darstellung, woran der Mensch eine natürliche Freude hat, wie der Philosoph feststellt (Poet. vi). Deshalb bezieht sich das Laster der Neugier nicht auf die Erkenntnis sinnlicher Gegenstände.
Einwand 3: Ferner scheint es zur Neugier zu gehören, die Handlungen unseres Nächsten zu erforschen, wie Beda bemerkt (Comment. in 1 Joh 2,16). Nun ist es anscheinend keine Sünde, die Handlungen anderer zu erforschen, weil Gott gemäß Sir 17,12 „einem jeden von ihnen Gebote bezüglich seines Nächsten gab.“ Deshalb betrifft das Laster der Neugier nicht die Erkenntnis solcher besonderen sinnlichen Gegenstände.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Vera Relig. 38), dass „die Augenlust die Menschen neugierig macht.“ Nun bezieht sich nach Beda (Comment. in 1 Joh 2,16) „die Augenlust nicht nur auf das Erlernen magischer Künste, sondern auch auf das Schauvergnügen und auf das Aufdecken und Tadeln der Fehler unseres Nächsten“, und all dies sind besondere Gegenstände der Sinne. Da also die Augenlust eine Sünde ist, ebenso wie die Fleischeslust und die Hoffart des Lebens, die Glieder derselben Einteilung sind (1 Joh 2,16), scheint es, dass sich das Laster der Neugier auf die Erkenntnis sinnlicher Dinge bezieht.
Ich antworte darauf, dass die Erkenntnis sinnlicher Dinge auf zweierlei ausgerichtet ist. Denn erstens ist sie, sowohl beim Menschen als auch bei anderen Tieren, auf den Unterhalt des Körpers ausgerichtet, weil Mensch und andere Tiere durch Erkenntnis dieser Art das vermeiden, was ihnen schädlich ist, und jene Dinge suchen, die für den Unterhalt des Körpers notwendig sind. Zweitens ist sie, in einer dem Menschen eigentümlichen Weise, auf die verstandesmäßige Erkenntnis ausgerichtet, sei sie spekulativ oder praktisch. Dementsprechend kann es auf zweifache Weise sündhaft sein, Studium zum Zweck der Erkenntnis sinnlicher Dinge einzusetzen. Erstens, wenn die sinnliche Erkenntnis nicht auf etwas Nützliches gerichtet ist, sondern den Menschen von einer nützlichen Betrachtung abwendet. Daher sagt Augustinus (Confess. x, 35): „Ich gehe nicht mehr, um einen Hund im Zirkus einen Hasen jagen zu sehen; aber auf freiem Feld, wenn ich zufällig vorbeikomme, wird mich jene Jagd vielleicht von einem gewichtigen Gedanken ablenken und mich hinter sich herziehen ... und wenn Du mich nicht, indem Du mich meine Schwäche sehen lässt, schnell ermahntest, werde ich töricht und stumpf.“ Zweitens, wenn die Erkenntnis sinnlicher Dinge auf etwas Schädliches gerichtet ist, wie das Anschauen einer Frau auf die Unkeuschheit gerichtet ist: ebenso ist das geschäftige Erforschen der Handlungen anderer Leute auf üble Nachrede gerichtet. Wenn man hingegen in geordneter Weise auf die Erkenntnis sinnlicher Dinge bedacht ist, aufgrund der Notwendigkeit, die Natur zu erhalten, oder um des Studiums der intelligiblen Wahrheit willen, ist dieser Lerneifer bezüglich der Erkenntnis sinnlicher Dinge tugendhaft.
Zu Einwand 1: Unkeuschheit und Völlerei beziehen sich auf Vergnügungen, die aus dem Gebrauch von Gegenständen des Tastens entstehen, wohingegen Neugier sich auf Vergnügungen bezieht, die aus der durch alle Sinne erworbenen Erkenntnis entstehen. Nach Augustinus (Confess. x, 35) „wird es Augenlust genannt“, weil „das Sehen der Sinn ist, der vornehmlich zur Erlangung von Erkenntnis gebraucht wird, so dass alle sinnlichen Dinge als gesehen bezeichnet werden“, und wie er weiter sagt: „Hieran kann deutlicher unterschieden werden, worin das Vergnügen und worin die Neugier Gegenstand der Sinne ist; denn das Vergnügen sucht schöne, wohlklingende, duftende, schmackhafte, weiche Gegenstände; die Neugier aber sucht, um der Erprobung willen, sogar die Gegenteile davon, nicht um des Erleidens von Verdrossenheit willen, sondern aus der Lust am Experimentieren und Wissen.“
Zu Einwand 2: Das Zuschauen bei Schauspielen wird sündhaft, wenn es einen Menschen aufgrund der Dinge, die er dargestellt sieht, zu den Lastern der Unkeuschheit und Grausamkeit neigen lässt. Daher sagt Chrysostomus (Hom. vi in Matth.), dass solche Schauspiele die Menschen zu Ehebrechern und Schamlosen machen.
Zu Einwand 3: Man kann die Handlungen anderer Leute beobachten oder sie erforschen mit einer guten Absicht, entweder zum eigenen Besten – das heißt, um durch die Taten unseres Nächsten zu besseren Taten ermutigt zu werden – oder zum Besten unseres Nächsten – das heißt, um ihn zu korrigieren, wenn er etwas Unrechtes tut, gemäß der Regel der Nächstenliebe und der Pflicht der eigenen Stellung. Dies ist lobenswert, gemäß Hebr 10,24: „Lasst uns aufeinander achten und uns zur Liebe und zu guten Werken anspornen.“ Aber die Fehler unseres Nächsten zu beobachten mit der Absicht, auf sie herabzusehen oder sie zu verleumden, oder auch ohne weiteren Zweck als den, sie zu beunruhigen, ist sündhaft: daher steht geschrieben (Spr 24,15): „Laure nicht und suche nicht nach Bosheit im Haus des Gerechten und störe seine Ruhe nicht.“